Übersicht zum Stand des Klageverfahrens

Mitglieder der Bürgerinitiative 2015 am Bundesverwaltungsgericht.

Zum Stand des Klageverfahrens gegen die von 50 Hertz geplante und vom Landesbergamt genehmigte 380kV-Freileitung Bertikow-Neuenhagen.

Die Berichte über den Holzeinschlag auf der 220kV-Trasse südlich von Eberswalde bis Schönholz und die Ankündigung von 50 Hertz, mit Baumaßnahmen für die umstrittene 380kV-Freileitung im Baufeld 4 zu beginnen, hat zu missverständlichen Aussagen über den Charakter und Stand der Klage gegen das Vorhaben geführt, die uns zu folgender Klarstellung veranlassen.     

Gegenstand der Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht 

Die Klage des Naturschutzbundes Brandenburg richtet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss in Gestalt des Planergänzungsbeschlusses vom 12.8.2020. Die Klage richtet sich gegen das gesamte Vorhaben und nicht nur gegen ein Teilstück.

Zusätzliches einstweiliges Rechtsschutzverfahren (Eilantrag)

Da die Klage keine aufschiebende Wirkung hat, wurde zusätzlich ein einstweiliges Rechtschutzverfahren beantragt, um möglichst zu erreichen, dass während des Zeitraums des Klageverfahrens nicht durch 50 Hertz vollendete Tatsachen geschaffen werden, die einen Erfolg der Klage zunichte machen würden.

Das einstweilige Rechtsschutzverfahren zielt auf einen Baustopp für das gesamte Vorhaben, gegen das sich die Klage richtet.   

Das Gericht hat eine Entscheidung des Rechtsschutzverfahrens für das erste Halbjahr 2021 in Aussicht gestellt. Bisher gibt es keine Entscheidung über den Eilantrag.

Zwischenverfügung innerhalb des Eilverfahren

Auch die Entscheidung im Eilverfahren ist hochkomplex und benötigt Zeit (inzwischen rund ein halbes Jahr).

Innerhalb dieser Zeit darf 50 Hertz per Gesetz auf eigenes Risiko bauen, weshalb wir das Gericht darum gebeten haben, mittels einer sogenannten Zwischenverfügung dafür Sorge zu tragen, dass auch innerhalb der Zeit, die es dauert über den Eilantrag zu entscheiden, keine Tatsachen geschaffen werden.

50 Hertz hat daraufhin gegenüber dem Gericht zugesichert, in den sogenannten Baulosen 1 bis 3, das ist der nördliche Teil der Trasse von Bertikow bis Golzow, keine Baumaßnahmen durchzuführen, solange noch nicht über den Eilantrag entschieden ist. Damit ist für die Teilabschnitte, welche die europäischen Vogelschutzgebiete queren oder tangieren und für welche wir nach dem Ausgang der ersten Klagerunde vor fünf Jahren noch intensiv juristisch vortragen konnten, sichergestellt, dass keine Tatsachen geschaffen werden.

In den Bauabschnitten 4 bis 5 von Golzow bis Neuenhagen ist eine vergleichbare Betroffenheit von europäischen Schutzgebieten nicht gegeben. Deshalb können wir nach dem Ausgang des Klageverfahrens vor fünf Jahren für diese Abschnitte nicht vergleichbar vortragen und deshalb hat das Gericht für diese Abschnitte keine Zwischenverfügung erlassen wollen. Es hat dabei klargestellt, dass 50 Hertz auf diesen Abschnitten komplett auf eigenes Risiko arbeitet und ein Erfolg von uns im Eilverfahren auch dort wieder zu einem Baustopp führen könnte.

In der Begründung des Gerichts vom 12.11.2020 zur Zwischenverfügung heißt es:

„Es mag sein, dass ein Erfolg des Antragstellers im Eil- und späteren Klageverfahren dazu führt, dass der Planfeststellungsbeschluss insgesamt beanstandet würde. Es ist aber Sache der Beigeladenen [50 Hertz] zu entscheiden, ob sie bereits Investitionen vornimmt, obwohl sie nicht über einen bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss verfügt.“ 

Auch ansonsten findet sich in der Entscheidung zur Zwischenverfügung vom 12.11.2020 keinerlei negatives Präjudiz zum Ausgang des Eil- oder gar des Klageverfahrens.

Fazit

Der Planfeststellungsbeschluss zur Uckermarkleitung ist in der Fassung der Planergänzung vom Sommer 2020 erneut vollständig angegriffen – von Bertikow bis Neuenhagen. Das Gericht hat bisher weder über die Klage noch über den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz (Baustopp) entschieden. Damit ist die Genehmigung der Uckermarkleitung nach wie vor insgesamt nicht rechts- beziehungsweise bestandkräftig.

Das Gericht hat – und zwar ohne jedes Präjudiz für den Ausgang der Verfahren und mit dem Verweis auf das eigene Risiko von 50Hertz – im November 2020 lediglich keine sogenannte Zwischenverfügung für die südlichen Baulose 4 und 5 zwischen Golzow und Neuenhagen erlassen wollen.

Hintergrund dafür ist der Ausgang des Klageverfahrens vor fünf Jahren: Damals konnten wir obsiegen wegen des Umgangs mit europäischen Schutzgebieten. Eine vergleichbare Betroffenheit europäischer Schutzgebiete gibt es in den südlichen Abschnitten nicht

Nicht über unsere Köpfe!

Keine 380kV-Freileitung durch Schutz- und Wohngebiete!

Senftenhütte, 22.2.2021

Hartmut Lindner, Sprecher der Bürgerinitiative

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