SPENDEN

Spenden Sie für den Kampf gegen die geplante 380kV-Freileitung durch die Uckermark und den Barnim!

Gegen die geplante 380kV-Freileitung haben die Betroffenen, die Kommunen und anerkannten Naturschutzverbänden im Barnim und in der Uckermark, seit 2008 jahrelang gekämpft.

2016 hatte die Klage des Nabu-Brandenburg vor dem Bundesverwaltungsgericht Erfolg. Der Planfeststellungsbeschluss wurde als „rechtswidrig und nicht vollziehbar“ vom Gericht erkannt.

 Jetzt wird dieser Erfolg zunichte gemacht.

Das Landesbergamt (LGBR) in Cottbus hat 50Hertz mit dem Beschluss im Planergänzungsverfahren vom 12.8.2020 eine Baugenehmigung erteilt. 

Das ist skandalös!

Das LGBR musste einräumen, dass die Leitung „gemäß §34 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes unzulässig“ ist, weil durch sie die „Schutzziele und Bestandteile“ (die Vögel) der Europäischen Vogelschutzgebiete „Schorfheide-Chorin“ und „Randow–Welse-Bruch“ erheblich beeinträchtigt werden.

Im selben Atemzug wird aber eine Ausnahmegenehmigung gemäß §34 Abs. 3 und 5 des Bundesnaturschutzgesetzes erteilt (Beschluss des LBGR vom 12.8.2020).

Diese Freileitung darf nicht gebaut werden! Nicht über unsere Köpfe!

Um den Leitungsbau endgültig zu verhindern, bleibt uns nur die abermalige Anrufung des Bundesverwaltungsgerichts.

Für die Finanzierung der erforderlichen Gutachten, Anwalts- und Gerichtskosten sind wir auf die Unterstützung der Region angewiesen.

Bitte spenden Sie für die Finanzierung des Rechtsstreits vor dem Bundesverwaltungsgericht an den gemeinnützig anerkannten Verein: Wir in der Biosphäre e.V., der die Klage des NABU-Brandenburg und die Arbeit der Bürgerinitiative finanziert!

Diese Spenden sind steuerlich absetzbar.

Senftenhütte, 29.8.2020

Hartmut Lindner, Sprecher der Bürgerinitiative

Kontoverbindung: 

Begünstigter: Wir in der Biosphäre e.V.

IBAN: DE  18 1509 1704 0060 6979 49          

BIC: GENODEF1PZ

Institut: VR Bank Uckermark

 

Erläuterung zum Spendenaufruf 

Seit zwölf Jahren kämpft die Bürgerinitiative Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat gegen die geplante 380kV-Freileitung von Bertikow bei Prenzlau über Vierraden bei Schwedt nach Neuenhagen bei Berlin.

Die Leitung ist ein schwerwiegender Eingriff in unsere jahrhundertealte Kulturlandschaft und unsere Schutzgebiete, sie gefährdet die Gesundheit der Anwohner, entwertet die Immobilien der Anlieger und birgt eine Fülle von wirtschaftlichen Risiken für den Tourismus und die lebensmittelverarbeitenden Unternehmen, deren Produkte mit einer intakten Landschaft assoziiert werden. Sie ist auch ein erheblicher Eingriff in die europäischen Vogelschutzgebiete „Schorfheide-Chorin“, „Randow-Welse-Bruch“ und “Unteres Odertal“.

Diese Freileitung darf nicht gebaut werden! Nicht über unsere Köpfe!

Im Planfeststellungsverfahren (2010 -2014) haben mehr als 1300 Betroffene, darunter viele Kommunen, ihre Einwände gegen die Freileitungsplanung vorgebracht. Weil diese Einwände nicht berücksichtigt wurden, wurde im Herbst 2014 vom NABU-Brandenburg und weiteren Klägern gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 21.1.2016  den Planfeststellungsbeschluss für „rechtswidrig und nicht vollziehbar“ erklärt.  Die Klage des NABU-Brandenburg war „überwiegend erfolgreich“, wie der Senatsvorsitzende bei der Verkündung der Entscheidung erklärte.

50 Hertz hatte 2018 ein Planergänzungsverfahren beantragt, um doch noch eine Genehmigung zur Errichtung der 380kV-Freileitung zu erreichen.

In diesem Verfahren haben wir unsere Einwände eingebracht und auch Alternativen vorgeschlagen. Durch eine Umtrassierung könnte das Biosphärenreservat östlich umgangen und die Querung der Stadtgebiete von Angermünde und Eberswalde vermieden werden. Bei der Querung sensibler Gebiete sollte die Leitung teilweise als Erdkabel geführt werden.

Davon wollte 50 Hertz nichts wissen und das LBGR hat sich den Wünschen von 50Hertz gebeugt. 

Um den Leitungsbau endgültig zu verhindern, bleibt uns nur die abermalige Anrufung des Bundesverwaltungsgerichts.

Bitte Spenden Sie für die Finanzierung der erforderlichen Gutachten, Anwalts- und Gerichtskosten!

Senftenhütte, 29.8.2020

Hartmut Lindner, Sprecher der Bürgerinitiative