EINWENDUNG

Bürgerinformation und Mustertext einer Einwendung für den Raum Angermünde (Kerkow, Schmargendorf)

Bürgerinitiative: Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat

Bürgerinformation zum laufenden Planergänzungsverfahren für die geplante 380kV-Freileitung von Bertikow nach Neuenhagen

50Hertz hat nach der Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht vom 21.1.2016 die vergangenen eineinhalb Jahre genutzt, um eine neue Umweltverträglichkeitsprüfung zusammenzustellen und ein Planergänzungs-verfahren beantragt. 50 Hertz hofft damit doch noch einen rechtsgültigen Planfeststellungsbeschluss zu erreichen.

Im Planergänzungsverfahren haben die Bürger die Möglichkeit, ihre Einwände gegen das Vorhaben bei der Genehmigungsbehörde, dem Landesbergamt (LBGR) vorzubringen.

Die umfangreichen Planungsunterlagen liegen bis zum 15.8. zu den normalen Geschäftszeiten in den Bauämtern aus und sind auch im Internet abrufbar. Homepage des LBGR aufrufen und folgende Menüpunkte ansteuern: Service/Genehmigungsverfahren/Planfeststellungsverfahren/ 380kV-Freileitung Bertikow-Neuenhagen.

Die Bürgerinitiative ermutigt alle Bürger, von ihren Beteiligungsrechten Gebrauch zu machen und bietet deshalb Argumentations- und Formulierungshilfen für Einwendungen bezogen auf verschiedene Leitungsabschnitte an. Bitte wählen Sie die Argumente aus, die Sie vorbringen möchten.

Einwendungen sind kostenfrei!

Einwendungen sind wichtig, denn nur Argumente gegen die Freileitung, die in Einwendungen vorgebracht wurden, können später vor dem Bundes-verwaltungsgericht, das die Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlus-ses überprüfen kann, geltend gemacht werden.

Die Einwendungen sind an das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe, Inselstr. 26, 03046 Cottbus (Fax: 0355/48640-510) zu richten oder bei den Auslegungsstellen schriftlich einzureichen.

Der 17. September ist letzte Tag der Einwendungsfrist. Spätestens an diesem Tag müssen die Einwendungen bim LBGR eingegangen sein.

Einwendungen sollten am besten mit der Post verschickt werden.

Bitte vergessen Sie nicht zu unterschreiben

Senftenhütte, 10.8.2018

Hartmut Lindner

Nicht über unsere Köpfe – Keine Freileitung durch Schutz- und Wohngebiete!


Mustertext einer Einwendung Raum Angermünde (Kerkow, Schmargendorf)

 

Abs.: …………………………………………………………………………………………..

 

Anschrift:…..……………………………………………………………..…………………….

 

Datum:

 

 

An das

Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe

Inselstr. 26

03046 Cottbus

 

Betr.:

Einwendung im Rahmen des Planergänzungsverfahrens zur 380-kV-Freileitung von Bertikow nach Neuenhagen 481/2482 (Uckermarkleitung) der 50 Hertz Transmission GmbH

In Wahrnehmung meiner Beteiligungsrechte im o.g. Planergänzungsverfahren erhebe ich als persönlich Betroffener folgende Einwendungen gegen die Realisierung der beantragten 380-kV-Freileitung.

Als Einwohner / Grundstücks- und Hausbesitzer / Mieter in …..…………………………………… lehne ich die Errichtung der beantragten 380-kV-Freileitung ab, da sie mich in meinen Rechten verletzt.

1. Gesundheitsgefährdung

Von der in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung verlaufenden Freileitung gehen erhebliche gesundheitliche Gefahren für mich und meine Angehörigen durch die durch die Höchstspannungsleitung erzeugten elektrischen und magnetischen Felder aus. Bei Kindern führen sie zu einem erhöhten Leukämierisiko, bei Erwachsenen zu erhöhten Risiken für Lungenkrebs und Demenz/Alzheimer, zu Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit und Konzentrationsstörungen.

Die Errichtung und der Betrieb der Höchstspannungsleitung stellt einen Eingriff in mein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit dar.

2. Missachtung des gesetzlichen und laut Gutachten erforderlichen Mindestabstandes in einem zu engen Trassenkorridor

Bei Kerkow werden die in den Planungsunterlagen (Anlage 13.1.5) selbst geforderten Mindestabstände zur Wohnbebauung von 100m nicht eingehalten.

Auch der in der Abstandsleitlinie des Landes Brandenburg von 1995 geforderte Mindestabstand vom Trassenrand von 50 m bei 380-kV-Freileitungen wird hier und andernorts unterschritten.

3. Überprägung des Landschafts- und Ortsbildes

Die beantragte Trasse verläuft in Sichtweite zu meinem Grundstück, so dass ich die Freileitung ständig wahrnehmen müsste, was mein Wohlbefinden stören und den Wohnwert meines Hauses mindern würde.

Die Zwei-Ebenenmasten, die im Umfeld von Kerkow (Mast Nr. 145-153) von knapp 60 bis 70 m Höhe (Mast 147) eingesetzt werden sollen, überprägen das Erscheinungsbild unseres Dorfes, so dass die Leitung tagtäglich wahrgenommen würde. Auch das Summen und Knacken der Corona-Entladungen würde als bedrohlich empfunden.

Die sehr massigen Ein-Ebenenmasten mit ihren ca. 42 m breiten Traversen (Nr. 154- 179) und einer Höhe von über 32m, die im Umfeld von Sternfelde, Zuchenberg und Schmargendorf eingesetzt werden, überragen die bereits bestehenden zwei Freileitungstrassen und überprägen das Landschaftsbild dieser Region, das bereits durch zwei Freileitungen stark belastet ist. Durch die zusätzlichen höheren Freileitungsmasten werden die bestehenden Freileitungen auch verstärkt wahrgenommen.

Die Trasse verläuft in Sichtweite zum Weltnaturerbe Grumsiner Forst, dessen Status durch die Realisierung der Freileitungsplanung gefährdet wäre. Die Anerkennung des Grumsiner Forsts als Unesco-Weltnaturerbe ist für die Entwicklung eines naturnahen Tourismus im Raum Angermünde von großer Bedeutung.

4. Wertverlust meines Grundstücks

Die Errichtung dieser 380-kV-Freileitung in unmittelbarer Nähe / in Sichtweite zu meinem Grundstück wäre mit einer empfindliche Entwertung (ca. 30 %) meines Immobilienbesitzes verbunden und würde auch die Nutzung meines Grundstücke für Erholungszwecke erheblich beeinträchtigen.

Darüber hinaus würde sie das Landschaftsbild, das durch die Biosphärenreservatsverordnung als besonders schützenswert anzusehen ist, zerstören, die hiesige Vogelwelt gefährden und damit zusätzlich den Erholungswert meines Grundstücks beeinträchtigen.

5. Zerstörung des Landschaftsbilds im Raum Schmargendorf – Kleinziethen-Serwest-Senftenhütte durch technische Überformung – Risiko für die Entwicklung des naturnahen Tourismus

Die geplante Freileitung überformt die Landschaft des Joachimsthal-Choriner Endmoränenbogens, eine für die Endmoränenlandschaft typische hügelige, weitgehend unbebaute Offenlandschaft durch ihre technischen Einrichtungen (Ein-Ebenenmasten des Typs T1/D71 und WA1/D71). Durch die Bündelung der geplanten 380-kV-Freileitung mit der bestehenden 110-kV-Freileitung wird diese technische Überformung besonders wirksam. Die Kurzstielmasten von mehr als 32 m Höhe und 42m breiten Traversen wirken auf den Betrachter besonders massig.

Die bei der Querung Senftenhüttes eingesetzten Drei-Ebenen-Masten überragen den Kirchturm Senftenhüttes. Die Masten und die Leitungen sind unabhängig vom Masttyp aus sehr großer Entfernung noch zu sehen, da sie die diese Landschaft prägenden Hügel überragen. Die Trasse verläuft am Aussichtspunkt “Drei Seenblick” vorbei und beeinträchtigt das wertvolle Landschaftsbild, das sich hier bietet.

Auch von der L 200 aus auf der Strecke zwischen Serwest und der Einmündung in die B198 wird die Leitung zu sehen sein. Ebenso von der B 198 aus zwischen Klein-Ziethen und Angermünde.

Vom Wanderweg Groß-Ziethen – Luisenfelde – Schmargendorf aus wird die Leitung zu sehen sein. Die Leitung quert die Wanderwege von Schmargendorf nach Klein-Ziethen, von Klein-Ziethen nach Serwest und den Wanderweg von Serwest nach Senftenhütte und wird von den Wanderern als störend empfunden werden.

6. Gefährdung von Vögeln

Der Raum Angermünde, Teil des Europäischen Vogelschutzgebiets Schorfheide-Chorin, durch den die geplante Trasse verläuft ist ein sehr vogelreiches Gebiet. Hier wurden sehr viele verschiedene Arten von Zug–, Rast- und Brutvögeln, auch besonders seltene und geschützte Arten nachgewiesen.

Auch die Befunde des von Vattenfall in Auftrag gegebenen ornithologischen Gutachtens (von 2007) und dessen Aktualisierung durch Kalz und Knerr (Karten Nr.14.-17 in der Anlage 12.1a) sprechen nicht für die Realisierung des Vorhabens, da im Trassengebiet viele gefährdete und besonders geschützte Arten vorkommen (u.a. Seeadler und andere Greifvögel).

Zwischen den Kernbergen und dem Serwest-See befindet sich ein Fischadlerhorst. In vielen Dörfern an der gesamten Trasse nisten Störche.

Auch zwischen Buchholz und Senftenhütte nistet ein Fischadler.

Der Endmoränenbogen ist ein wichtiges Durchzugsgebiet für verschiedene Vogelarten (Kraniche, Störche, Wildgänse usw.) die durch die geplante Freileitung extrem gefährdet würden.

Vor allem in der Dämmerung und bei Nebel stellen die Freileitungen eine besondere Gefahr für die Vögel dar.

Die von 50Hertz in den Unterlagen angebotene Argumentation, dass der Rückbau der 220kV-Bestandsleitung zu einer Minimierung der Risiken der geplanten 380kV-Freileitung beiträgt, überzeugt nicht da die 220kV-Bestandsleitung im Abschnitt Neugrimnitz – Polßen weitgehend durch Waldgebiet und in großem Abstand (mehrere Kilometer) zur geplanten 380kV-Leitungstrasse verläuft. Die 380kV-Trasse verläuft zwischen Golzow und Landin durch Offenlandschaft, so dass durch sie ganz andere Vogelarten gefährdet werden als durch die niedrigere 220kV-Freileitung im Buchenwald.

7. Alternative: Einsatz von Erdkabeln im Abschnitt zwischen Mast 166 und Mast 189

Das „Gutachten zur Machbarkeit einer Erdkabelverlegung 380kV in der Ackerlandschaft Groß-Ziethen zwischen Schmargendorf (Mast 166) bis Serwest-Buchholz (Mast 189)“ des Planungsbüros entera weist zwei Varianten für eine umweltverträgliche Trassierung für den Einsatz eines Erdkabels im Abschnitt zwischen Mast 166 und Mast 189 (Schmargendorf-Buchholz) aus. Dieser Vorschlag ist unbedingt im Rahmen der Abweichungsprüfung zu berücksichtigen, da er auf dieser Teilstrecke zu einer Schonung der Vogelwelt beiträgt.

8. Technische Alternativen wurden nicht ernsthaft geprüft

Die technischen Alternativen der Neubeseilung durch Hochtemperaturseile und des Leitungsmonitoring zur Erhöhung der Durchleitungskapazität der bestehenden 220-kV-Freileitung wurden nicht ernsthaft geprüft, weil der Projektant die Errichtung einer überdimensionierten Leitung beantragt, deren Kapazität das 4,5 fache der bestehenden 220-kV-Freileitung beträgt. Der Nachweis der Notwendigkeit dieser Durchleitungskapazität ist im Erläuterungsbericht der Planungsunterlagen nicht geleistet worden, da dessen Aussagen zu allgemein sind und gerade nicht begründen, weshalb eine Leitungskapazität von 3600 Megawatt erforderlich ist.

9. Weitere nicht adäquat untersuchte Alternativen zur Vorzugsvariante

Die östliche Umgehung des Biosphärenreservats ist in den Planungsunterlagen nicht seriös dargestellt worden (. Die Leitungstrasse der 110kV-Leitung Sternfelde – Herzsprung – Parstein – Oderberg verläuft stellenweise an der Grenze des Biosphärenreservats. Die Trasse der parallelgeführten 380kV-Leitung ist nordöstlich von der Trasse der 110kV-Leitung so zu wählen, dass das Biosphärenreservat nicht gequert wird. Bei der Querung der Neuenhagener Insel ist eine Trassierung zu wählen, die nördlich des NSG verläuft und das Biosphärenreservat schont. Die Leitung sollte an Freienwalde herangeführt werden und schießlich auf der Trasse der zurückgebauten 110kV-Freileitung nach Grüntal zur Trasse der geplanten 380kV-Freileitung fortgeführt werden.

Die Realisierung dieser Variante würde nicht nur das Biosphärenreservat weitgehend verschonen, sondern auch die Querung des Eberswalder Stadtgebiets und des Naturschutzgebiets Schwärzesee vermeiden. Drei Vorzüge, die größere Länge der Leitung mehr als aufwiegen. In der Abwägung im Planfeststellungsbeschluss (S. 68) werden diese Kriterien nicht berücksichtigt, was einen eklatanten Abwägungsfehler darstellt.

Auch die Prüfung der Opal-Variante in den Unterlagen von 50 Hertz ist fehlerhaft.

So gibt es z.B. eine alternative Trassierung streckenweise parallel zur OPAL-Trasse (die gerade von der EUGAL genutzt wird). Ab Mürow ließe sich parallel zur EUGAL/Opal-Trasse eine Erdverkabelung über Lüdersdorf – Oderberg – Bad Freienwalde realisieren.

Ferner gibt es die Möglichkeit auf der Trasse der stillgelegten und zurückgebauten Bahnstrecke Angermünde –Bad Freienwalde ein Erdkabel zu verlegen. Von Bad Freienwalde aus könnte auf der Trasse der zurückgebauten 110kV-Freileitung der Anschluss an die geplante 380kV-Trasse bei Grüntal erreicht werden.

Vor diesen Hintergrund sind die Ausführungen zur Abweichungsprüfung in den Unterlagen von 50 Hertz zurückzuweisen und ist eine Plangenehmigung zu verweigern.

10. Allgemeine und energiepolitische Gründe

Gegen eine Genehmigung der beantragten 380-kV-Freileitung sprechen allgemeine und energiepolitische Gründe:

Die Freileitungstechnik ist für die Energieübertragung über große Distanzen nicht geeignet, denn sie ist veraltet. Hohe Energieverluste und hohe Wartungskosten sowie umweltpolitische Gesichtspunkte sprechen gegen eine Genehmigung des Vorhabens.

Die Roadmap Energieversorgung 2020 des BUM empfiehlt für Energieübertragung über große Strecken die HGÜ-Technik (Hochspannungsgleichstromübertragung).

Energie sollte zunächst dort, wo sie gewonnen wird, auch verbraucht werden, um die großen Übertragungsverluste zu vermeiden.

 

Ort, Datum

 

Unterschrift


Beispieltext für eine Unterschriftensammlung für Einwendungen

Hartmut Lindner

Choriner Ende 5

16230 Chorin OT Senftenhütte

Tel.: 033364 70 164

Senftenhütte,16.8.2018

 

An das

Landesbergamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe

Inselstr. 26

03046 Cottbus

Einwendung im Rahmen des Planergänzungsverfahrens zur geplanten 380kV-Freileitung Bertikow-Neuenhagen

Als Einwohner von Senftenhütte erhebe ich in Wahrnehmung meiner Beteiligungsrechte im Planergänzungsverfahren für die geplante 380kV-Freileitung folgende Einwände:

Die geplante 380kV-Freileitung hat die viereinhalbfache Durchleitungskapazität der 220kV-Bestandsleitung und ist damit überdimensioniert.

Bei der Querung Senftenhüttes in einem zu schmalen Trassenkorridor wird wegen der zu engen Annäherung an die Wohnbebauung gegen die gültige Bauleitlinie des Landes Brandenburg verstoßen

Die Drei-Ebenen-Masten, die bei der Querung Senftenhüttes mit Höhen von ca. 60 Metern zum Einsatz kommen, führen zu einer technischen Überprägung des Ortsbildes und zur visuellen Überwältigung der Anwohner.

Die geplante 380kV-Freileitung ist ein erheblicher Eingriff in die Landschaft des Biosphärenreservats Schorfheide – Chorin und belastet das im Biosphärenreservat geschützte Landschaftsbild.

Höchstspannungsfreileitungen sind bei zu enger Annäherung an die Wohnbebauung mit gesundheitlichen Risiken für die Anwohner verbunden, worauf epidemiologische Studien, die im Gutachten von Dr. Oberfeld ausgewertet wurden, hinweisen. Die Grenzwerte der geltenden Bundesimmissionsschutzverordnung (100 Mikrotesla) sind zu hoch angesetzt, der Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit der geplanten Leitung ist zweifelhaft.

Die geplante Freileitung gefährdet aber auch die wirtschaftliche Entwicklung der Region, die von Landwirtschaft, lebensmittelverarbeitenden Unternehmen und sanftem Tourismus lebt.

Die Immobilien im Sichtbereich der Freileitung werden bei Realisierung der Planung einen erheblichen Wertverlust erfahren. Immobilienwertgutachter gehen von ca. 30 % Wertverlust aus. Einige Immobilien werden gar nicht mehr zu vermarkten sein.

Die Leitung kollidiert mit dem Vogelschutz in den europäischen Vogelschutzgebieten, die sie quert oder tangiert.

Meine Einwendung richtet sich gegen die in den Planergänzungsunterlagen erhobene Behauptung, der Rückbau der 220kV-Bestandsleitung trage zur Minimierung des Anflugrisikos und zur Milderung der Beeinträchtigung der Lebensbedingungen der geschützten Vogelarten im Europäischen Schutzgebiet Schorfheide-Chorin bei. Es gibt keine seriösen Aussagen über die durch die 220kV-Bestandsleitung verursachten Vogelverluste. Auch die neuerliche Kartierung der Brutvogelarten kann dies nicht leisten,

Die 220kV-Freileitung verläuft im Abschnitt Neugrimnitz-Polßen weitgehend in Waldge-bieten, während die geplante Trasse der 380 kV-Freileitung im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin zwischen den Orten Golzow – Angermünde und Vierraden meist über Wiesen- und Ackerland geführt wird. Es sind sehr verschiedene Populationen von den Risiken des Leitungsanflugs betroffen, so dass diese Risiken nicht gegenseitig verrechnet werden können.

Trotz der vorgeschlagenen Minimierungsmaßnahmen (Einsatz von Kurzstielmasten und Seilmarkierungen) ist ein erhebliches Anflugrisiko für besonders gefährdete Arten (Schwäne, Kraniche, Bekassinen usw.) nicht auszuschließen.

In den Unterlagen zur Abweichungsprüfung gelingt der Nachweis, dass es keine Alternativen zu dem Planvorhaben gibt, nicht. Die dazu eingereichten Unterlagen spiegeln dies nur vor.

Sie blenden die technischen Alternativen zur Ausführung des Vorhabens als Freileitung aus, die im Einsatz von Hochtemperaturseilen auf der Bestandstrasse oder dem Einsatz einer abschnittsweisen Erdverkabelung der geplanten Leitung in sensiblen Bereichen bestehen.

Alternative: abschnittsweiser Einsatz von Erdkabeln in sensiblen Bereichen

Beim Versuch der außergerichtlichen Einigung vor dem Bundesverwaltungsgericht am 3.11.2015 hat 50Hertz eine Vorstudie zur Machbarkeit einer teilweisen Erdverkabelung zur Vermeidung der Beeinträchtigung der Lebensbedingungen der Vögel im Gebiet um den Haussee (bei Landin) präsentiert. Unter Hinzuziehung der Studie „Gutachten zur Machbarkeit einer Erdkabelverlegung 380kV in der Ackerlandschaft Groß-Ziethen zwischen Schmargendorf (Mast 166) bis Serwest-Buchholz (Mast 189)“ von entera wird eine Alternative angeboten, die in zwei sensiblen Bereichen eine Beeinträchtigung der Lebensbedingungen der Vögel im SPA-Schorfheide-Chorin ausschließt.

Weitere Alternativen zur Vorzugsvarianten wurden nicht untersucht:

Die östliche Umgehung des Biosphärenreservats ist in den Planungsunterlagen und den Unterlagen zum Planergänzungsverfahren nicht seriös dargestellt. Die Leitungstrasse der 110kV-Leitung Sternfelde – Herzsprung – Parstein – Oderberg verläuft stellenweise an der Grenze des Biosphärenreservats. Die Trasse der parallelgeführten 380kV-Leitung ist nordöstlich der Trasse der 110kV-Leitung so zu wählen, dass das Biosphärenreservat nicht gequert wird. Bei der Querung der Neuenhagener Insel ist eine Trassierung zu wählen, die nördlich des NSG verläuft und das Biosphärenreservat schont. Die Leitung sollte an Freienwalde herangeführt und schließlich auf der Trasse der zurückgebauten 110kV-Freileitung nach Grüntal zur Trasse der geplanten 380kV-Freileitung fortgeführt werden.

Die Realisierung dieser Variante würde nicht nur das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin weitgehend verschonen, sondern auch die Querung des Eberswalder Stadtgebiets und des Naturschutzgebiets Schwärzesee vermeiden. Drei Vorzüge, die die größere Länge der Leitung mehr als aufwiegen. In der Abwägung im Planfeststellungsbeschluss (S. 68) werden diese Kriterien nicht berücksichtigt, was einen eklatanten Abwägungsfehler darstellt.

Auch die Prüfung der Opal-Variante in den Unterlagen von 50 Hertz ist fehlerhaft.

So gibt es z.B. eine alternative Trassierung streckenweise parallel zur OPAL-Trasse (die gerade von der EUGAL genutzt wird). Ab Mürow ließe sich parallel zur EUGAL/Opal-Trasse eine Erdverkabelung über Lüdersdorf – Oderberg – Bad Freienwalde realisieren.

Vor diesen Hintergrund sind die Ausführungen zur Abweichungsprüfung in den Unterlagen von 50 Hertz zurückzuweisen und ist eine Plangenehmigung zu verweigern.

Kohärenzmaßnahmen

Markierung einer Höchstspannungsleitung im Havelland u.a.

Diese Maßnahme liegt außerhalb des Konfliktgebiets und steht in keinem ursächlichen Zusammenhang mit den Vogelverlusten durch die geplante 380kV-Freileitung.

Dies gilt auch für die Erdverkabelung von Mittelspannungsleitungen und die Markierung von 110kV-Bestandsleitungen.

Diese Maßnahmen können nicht dazu dienen, den massiven Eingriff in die Lebensbedingungen der Vögel in den SPA-Gebieten zu rechtfertigen.

Senftenhüte, den 16.8.2018

 

Hartmut Lindner

 

Ich schließe mich der Einwendung von H. Lindner vom 16.8.2018 an:

 

Vorname Name, Anschrift Unterschrift


Gemeinsame Stellungnahme zur 380kV-Freileitung von Bertikow nach Neuenhagen

Die Bürgerinitiative „Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat“, der NABU Brandenburg und die Städte Angermünde und Eberswalde sowie das Amt Joachimsthal nehmen Stellung zum Planfeststellungsbeschluss über die 380kV-Freileitung von Bertikow nach Neuenhagen (“Uckermarkleitung”):

Die Bürgerinitiative, der NABU Brandenburg, die Städte Angermünde und Eberswalde und das Amt Joachimsthal nehmen die öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses in der Zeit vom 27.8. bis zum 9.9.2014 zum Anlass, ihre Kritik an der Planung der 380kV-Freileitung und der Durchführung des Genehmigungsverfahrens zu bekräftigen.

Das vom Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe genehmigte Projekt stellt einen massiven Eingriff in die Natur und Umwelt dar und ist mit erheblichen Risiken für die Anwohner und die wirtschaftliche Entwicklung der Region verbunden, worauf wir in unseren Stellungnahmen während des Planfeststellungsverfahrens wiederholt hingewiesen haben.

Die geplante 380kV-Freileitung quert das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin, den Naturpark Barnim, zwei europäische Vogelschutzgebiete, sie quert die Stadt Eberswalde im Bereich dicht besiedelter Wohngebiete und berührt mehrere Ortsteile von Angermünde und die Gemeinde Ziethen im Amt Joachimsthal.

Beide Städte, das Amt Joachimsthal, viele Kommunen und der Landkreis Barnim lehnen gemeinsam mit vielen Betroffenen die geplante 380kV-Freileitung ab und haben dies auch während des Planfeststellungsverfahrens durch ihre Einwendungen zum Ausdruck gebracht (1300 Einwendungen).

Die Einwendungen stützen sich auf verschiedene wissenschaftliche Gutachten, in denen die Planrechtfertigung, die Umsetzung des Vorhabens, die Auswirkungen auf Natur und Landschaft und die gesundheitliche Risiken untersucht wurden.

Bei der Lektüre des Planfeststellungsbeschlusses müssen wir allerdings feststellen, dass ein Großteil unserer Einwände von der Genehmigungsbehörde zurückgewiesen wurde. Eine differenzierte Auseinandersetzung mit den eingebrachten wissenschaftlichen Gutachten hat offensichtlich nicht stattgefunden.

Die Genehmigungsbehörde macht sich weitgehend die Stellungnahmen des Vorhabenträgers zu eigen. Von einer sachlichen Abwägung und einer Berücksichtigung der legitimen Interessen der Betroffenen kann hierbei keine Rede sein.

Wir bestreiten, dass dem öffentlichen Interesse an einer sicheren Stromversorgung nicht anders als durch die Realisierung der vorgelegten Planung entsprochen werden kann.

Wir haben wiederholt die fehlende Alternativenprüfung im Raumordnungsverfahren (ROV) kritisiert. Alle im ROV geprüften Varianten haben gemeinsam, dass sie das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin, den Naturpark Barnim und die Stadt Eberswalde queren und auch Angermünde empfindlich berühren.

Die Genehmigungsbehörde macht sich die Position des Vorhabenträgers und der gemeinsamen Landesplanung zu eigen, dass die im ROV ausgewiesene Vorzugsvariante wirklich die umweltverträglichste Lösung sei. Bei der schematischen Gegenüberstellung der in die öffentliche Diskussion eingebrachten Varianten (S. 68 Planfeststellungsbeschluss) werden die zentralen Aspekte der Schonung des Biosphärenreservats und der Umgehung von Eberswalde und Angermünde nicht berücksichtigt.

Wir bestreiten, dass in dem vorliegenden Planfeststellungsbeschluss die Bedeutung des öffentlichen Interesses an der Integrität der Schutzgebiete gebührend gewichtet wurde.

Die Erfordernisse einer sicheren Stromversorgung, des Natur- und Landschaftsschutzes und der Bevölkerung dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die Planung ist so auszurichten, dass allen Erfordernissen entsprochen wird.

Die Genehmigungsbehörde hat unseres Erachtens nach versagt, indem sie die Eingriffe in Natur und Landschaft durch die Befreiung von allen, dem Vorhaben entgegenstehenden Verboten zulässt.

Um ein starkes Zeichen der regionalen Zusammenarbeit zu setzen, haben sich die Städte Angermünde und Eberswalde entschieden, die Klage, die von der Bürgerinitiative und ihrem Trägerverein “Wir in der Biosphäre e.V.” und dem NABU Brandenburg vorbereitet wird, inhaltlich und finanziell zu unterstützen.

Eberswalde, 29.8.2014

Unterzeichner

Wolfgang Krakow, Bürgermeister der Stadt Angermünde

Anne Fellner, Bauderzernentin der Stadt Eberswalde

Dirk Protzmann, Amtsdirektor im Amt Joachimsthal

Hartmut Lindner, Sprecher der Bürgerinitiative “Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat”

Friedhelm Schmitz-Jersch, NABU Brandenburg

Die GVV der Gemeinde Chorin ist der Stellungnahme beigetreten (Beschluss-Nr. : CH-046/2014)


BUND: Strom-Netzplanung muss auf den Prüfstand

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat für die Planung von Stromtrassen einen Neubeginn gefordert. Es sei nicht erkennbar, dass die bisherige Netzplanung an den Klimaschutzzielen und den Zielen der Energiewende ausgerichtet sei, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger in Berlin.

Die Planung neuer Stromtrassen müsse einer Strategischen Umweltprüfung unterzogen und mit mehr Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Dazu gehöre auch die Einbeziehung vorgeschlagener Alternativen. Die Bevölkerung in den betroffenen Regionen werde bisher über die Planung neuer Stromautobahnen lediglich informiert, Alternativvorschläge würden jedoch meistens ignoriert, kritisierte Weiger.

„Die Stromtrassen-Pläne gehören auf den Prüfstand. Überprüft werden muss vor allem, ob die vorgeschlagenen Stromtrassen überhaupt notwendig sind. Stattdessen machen die Netzbetreiber und die Bundesregierung Druck unter anderem für den Bau der Gleichstromtrasse vom Osten Deutschlands nach Bayern. Trotz massiver Zweifel an der Notwendigkeit dieser Leitung und trotz neuer Rahmensetzungen durch das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz wollen die Netzbetreiber in beiden Richtungen jetzt sogar Verlängerungen der Trasse durchsetzen. Es drängt sich der Verdacht politischer Einflussnahme auf das Verfahren der Netzplanung geradezu auf“, so der BUND-Vorsitzende.

Anfang November haben die Netzbetreiber ihren Entwurf des „Netzentwicklungsplans 2014“ vorgestellt. Die Bundesnetzagentur muss diesen Entwurf noch genehmigen. Gegen Bedenken vor allem aus Bayern halten die Netzbetreiber an ihren, aus Sicht des BUND und von Experten – überzogenen – Ausbauplänen für die Stromnetze in Deutschland fest.

„Der Netzentwicklungsplan 2014 spiegelt in Bezug auf Klimaschutz und den Ausbau der erneuerbaren Energien nicht die Ziele der Energiewende wider. Im Kontext der Energiewende ist vor allem die Ost-Süd-Stromtrasse in der geplanten Form überflüssig. Diese Leitung soll klimaschädlichen Braunkohlekraftwerken möglichst viele Volllaststunden ermöglichen. Damit konterkariert diese Planung die Klimaschutzziele der Bundesregierung. Schlichtweg grotesk ist, dass der Netzentwicklungsplan den Bau eines neuen Braunkohlekraftwerks am Standort Profen in Mitteldeutschland vorsieht. Das würde genau das Gegenteil von dem bewirken, was die Bundesregierung aktuell im Rahmen ihres Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 zur Einhaltung der deutschen Klimaziele anstrebt“, sagte Netzexperte Christian von Hirschhausen von der Technischen Universität Berlin.

Grundlage des „Netzentwicklungsplans 2014“ sei ein veraltetes Energieszenario. Das von Schwarz-Rot novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz führe zu einer Verlangsamung des Ausbaus der erneuerbaren Energien, insbesondere zu einem geringeren Ausbau der Offshore-Windenergie.

Der BUND-Energieexperte Thorben Becker ergänzte: „Es ist höchst zweifelhaft, ob die Berechnungen der Netzbetreiber noch der Realität des veränderten Erneuerbare-Energien-Gesetzes entsprechen. Dringend notwendig ist deshalb die komplette Neuberechnung des Stromleitungs-Bedarfs unter Berücksichtigung der neuen Datenlage. Wir fordern die Bundesnetzagentur auf, den Netzentwicklungsplan 2014 ad acta zu legen. Auf keinen Fall dürfen auf der Basis unseriöser Grundlagen neue Stromtrassen geplant werden“, sagte Becker.

Zur Stromnetzplanung hat der BUND ein Hintergrundpapier online gestellt. 


Bürgerinformationen

05.06.2012

Zum aktuellen Planfeststellungsverfahren für die 380-kV-Freileitung von Bertikow – Neuenhagen („Uckermarkleitung)
 

Weiterlesen…

Weshalb wollen wir den Bau der 380-kV-Freileitung verhindern?

Gründe, die gegen die 380-kV-Freileitung sprechen:  

– das gesundheitliches Gefährdungspotential der 380-kV-Freileitung

– der Landschaftsschutz

– der Vogelschutz

– die negativen wirtschaftlichen Folgen: erhebliche Wertverluste der Immobilien an der Trasse; gravierende wirtschaftliche Verluste bei Lebensmittelverarbeitenden Betrieben; erhebliche Einbußen im naturnahem Tourismus; Gefährdung vieler Arbeitsplätze im touristischen Bereich

– die Notwendigkeit der Leitung ist keiner der Planungsunterlagen schlüssig  begründet

– die Leitung, die eine Durchleitungskapazität von 3600 Megawatt hat,

ist überdimensioniert, denn diese Kapazität ist das 4,5fach der bestehenden 220-kV-Freileitung

– eine überdimensionierte Leitung widerspricht dem Gebot der Wirtschaftlichkeit

– alle Gutachten zum Landschafts- und Naturschutz besagen, dass diese Planung nicht umweltverträglich ist.

Nach der TEN-E-Richtlinie müssen aber diese drei Kriterien: Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit erfüllt sein, wenn eine Stromleitung genehmigungsfähig sein soll.

Keines dieser Kriterien ist bei der Planung der “Uckermarkleitung” erfüllt.