WER WIR SIND

Wer wir sind

Die 2008 gegründete Bürgerinitiative „Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat“ ist ein Zusammenschluss von umweltbewussten Bürgerinnen und Bürgern aus dem Barnim und der Uckermark, die die Errichtung der einst von Vattenfall Europe Transmission, jetzt von der 50 Hertz Transmission GmbH geplanten 380-kV-Freileitung von Bertikow bei Prenzlau nach Neuenhagen bei Berlin in der beabsichtigten Form als „Freileitung“ verhindern wollen.

Die Bürgerinitiative ist parteipolitisch unabhängig, arbeitet aber mit allen Mandatsträgern, die unsere Ziele unterstützen, zusammen.

Die Bürgerinitiative klärt über die Gefahren, die von der geplanten 380-kV-Freileitung für Mensch und Natur ausgehen, auf, entwickelt Alternativen, mobilisiert politische Unterstützung für ihre Forderung auf der kommunal-, landes- und bundespolitischen Ebene und sorgt für Transparenz der Planungsprozesse und Entscheidungen.

Die Bürgerinitiative ermutigt die Bürger, ihre Beteiligungsrechte in den Planungsprozessen wahrzunehmen und leistet dabei Formulierungshilfe.

Was wurde erreicht?

Die Bürgerinitiative hat für eine öffentliche Diskussion der Freileitungspläne gesorgt, die Erarbeitung und gemeinsame Finanzierung von wissenschaftlichen Gutachten als Grundlage von sachgerechten Stellungnahmen der Städte und Gemeinden und der Landkreise angeregt und organisiert. Sie begleitet kritisch den Fortgang des Planfeststellungsverfahrens und sammelt Informationen, um nötigenfalls die Rechte der Bürger auf dem Rechtsweg durchzusetzen.

Die von der Bürgerinitiative angeregte Klage des NABU-Brandenburg und anderer Kläger vor dem Bundesverwaltungsgericht hat am 21. Januar 2016 zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses geführt, war also erfolgreich.

Im Herbst 2018 wurde das Planergänzungsverfahren eröffnet. Bis zum 17. September  2018 konnten Einwendungen gegen das Vorhaben beim Landesbergamt in Cottbus (LBGR) eingereicht werden, wozu wir alle Einwohner ermutigten. Formulierungshilfen haben wir auf unserer Homepage veröffentlicht. Unsere Einwände haben wir auf dem Erörterungstermin am 7. November 2018 in das Verfahren eingebracht.

Am 24. Juli 2019 endete die Frist für die Einreichung von Stellungnahmen zu nachgereichten Dokumenten von 50 Hertz im Rahmen des Planergänzungsverfahrens.

Am 12. August 2020 hat das LBGR das Planergänzungsverfahren mit einem Beschluss beendet, in dem alle unsere Einwände vom Tisch gewischt wurden und 50 Hertz eine Baugenehmigung erteilt wurde, obwohl das LBGR bezügliche der beiden europäischen Schutzgebiete Schorfheide-Chorin und Randow-Welse-Bruch zu dem Ergebnis gekommen ist, dass dieses Vorhaben nach §34 Absatz 2 BNatG unzulässig ist. Im gleichen Atemzug wurde aber eine Ausnahmegenehmigung erteilt (NBNatG § 34 Abs.3 und 5).

Wir halten diesen Beschluss für skandalös. Am 16. September 2020 hat unser Anwalt für den NABU-Brandenburg deshalb Klage eingereicht und am 17. September 2020 einstweiligen Rechtsschutz beantragt.

Da es das Bundesverwaltungsgericht abgelehnt hat, im Rahmen einer Zwischenverfügung einen Baustopp bis zur Entscheidung über den Rechtsschutzantrag zu erlassen, konnte 50 Hertz im südlichen Abschnitt der Trasse (Neuenhagen bis Golzow)  mit der Errichtung von Masten beginnen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 15. Juni 2021 einen Baustopp für ca. 2/3 der  geplanten Freileitung (von Mast 1 – Mast 216, von Bertikow bis Golzow ) verhängt und erklärt, dass die Fragen, die die Klage aufwirft in einer Hauptverhandlung  zu klären sind.

Der vom brandenburgischen Wirtschaftsministerium auf unsere Initiative hin moderierte Versuch einer außergerichtlichen Einigung ist im Dezember 2021 an der unnachgiebigen Haltung von 50 Hertz gescheitert.

Die Hauptverhandlung über die Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht  wurde kürzlich auf den 21. Juni 2022 terminiert.  

Mit dem am 5. Juli 2022 verkündeten Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht die Klage und alle Beweisanträge unsers Anwalts abgelehnt und uns die Prozesskosten aufgebürdet.  Das Gericht ist erste und letzte Instanz. Die schriftliche Begründung dieser skandalösen Fehlentscheidung haben wir auf unserer Homepage ausführlich kritisiert. 

Der Rechtsweg ist erschöpft und uns bleibt nur noch eine Beschwerde an die EU-Kommission wegen dieser eklatanten Fehlentscheidung, da unserer Meinung nach hier auch EU-Recht tangiert ist.  Wir werden diese Möglichkeit nutzen, obwohl die Realisierung des Leitungsbauvorhabens dadurch nicht verhindert werden kann.

Die Bürgerinitiative lebt von der Unterstützung der Bürger. Zur Finanzierung der Arbeit der BI und der Prozesskosten hat der gemeinnützige Verein „Wir in der Biosphäre“ e.V. ein Spendenkonto eingerichtet. Wir bitten um Ihre Unterstützung!

Januar 2023 

Hartmut Lindner

Kontakt:

Sprecher: Hartmut Lindner, Choriner Ende 5, 16230 Chorin OT Senftenhütte, Tel.: 033364 70164, Hart.Lindner@gmx.de

Spendenkonto:

Wir in der Biosphäre e.V.

IBAN: DE18150917040060697949

BIC: GENODEF1PZ1

VR Bank Uckermark

Nicht über unsere Köpfe! – Keine Freileitung durch Schutz- und Wohngebiete!