Jahresrückblick 2020

Unsere Aktivitäten 2020 waren durch die Vorbereitungen auf den zu erwartenden Planergänzungsbeschluss und nach dessen Ergehen am 12. August 2020 durch die Organisation der Klage des NABU-Brandenburg und des Rechtsschutzverfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht geprägt.

1. Appell an die Landesregierung für eine politische Lösung des Konflikts

Im Tätigkeitsbericht für das Jahr 2019 wurde unter Punkt 7 zum Koalitionsvertrag ausgeführt:

„Die Bildung der neuen Landesregierung unter Beteiligung der Grünen ermöglicht uns einen besseren Zugang zu den relevanten Ministerien, den es zu nutzen gilt. Im Koalitionsvertrag ist von der Stärkung der Schutzgebiete die Rede und die Errichtung einer 380kV-Freileitung im Biosphärenreservat und den betroffenen europäischen Vogelschutzgebieten (Special Protection Area – SPA) ist mit dieser Aussage nicht vereinbar.“

Deshalb haben wir den Neujahrsempfang der Landtagsfraktion der Grünen genutzt, um den Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, Axel Vogel, an den Konflikt um die geplante 380kV-Freileitung zu erinnern und um eine politische Initiative zur Lösung zu bitten.

In einem Brief vom 14. Januar 2020 an den Minister wurden unsere Erwartungen präzise dargestellt.

Am 9. März 2020 erhielten wir vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz leider eine abschlägige Antwort, denn laut Auskunft des Wirtschaftsministeriums sei das Verfahren sehr weit fortgeschritten und stünde kurz vor dem Abschluss, so dass es keinen Raum mehr für eine Erörterung gebe.

In der Öffentlichkeitsarbeit thematisierte die Bürgerinitiative dieses Politikversagen (Januarausgabe der Barnimer Bürgerpost 2020).

2. Petition an den Bundestag

Die Petition an den Deutschen Bundestag des Wir in der Biosphäre e.V. vom 15. November 2018 ist immer noch anhängig. Mit Schreiben vom 22. April 2020 wurde uns vom Petitionsausschuss mitgeteilt: „die Ermittlungen konnten inzwischen abgeschlossen werden. Der Vorgang wird nunmehr den als Berichterstatter eingesetzten Abgeordneten zugeleitet und dann im Petitionsausschuss … beraten.“

3. Klage gegen den Planergänzungsbeschluss des LBGR vom 12.August 2020 eingereicht, Rechtsschutz beantragt und Baustopp auf der nördlichen Hälfte der Trasse erwirkt

Am 12. August 2020 hat 50 Hertz bekanntgegeben, dass das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) einen Planergänzungsbeschluss erteilt habe. Uns wurde der Beschluss mit einem Umfang von 600 Seiten am 17. August 2020 zugestellt.

Daraufhin hat der Vorstand des Vereins Wir in der Biosphäre für den 29. August 2020 zur Jahresversammlung eingeladen. Gemeinsam mit der Bürgerinitiative wurde auf der Basis der Expertenberichte beraten, welche Schritte unternommen werden könnten, um das Vorhaben von 50 Hertz zu verhindern.

Nachdem durch die Berichte unserer Experten deutlich geworden war, dass es durchaus Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Klage gibt, wurde die Frage der Finanzierung geprüft. Um die Finanzierung des Klageverfahrens sicherzustellen wurde beschlossen, dass weitere Spenden oder Spendenzusagen eingeworben werden sollten, um den Rechtsstreit beginnen zu können. Der Spendenaufruf hat ein sehr positives Echo gefunden, so dass die Finanzierung gesichert ist. Wir danken allen Spendern.

Am 16. September 2020 wurde die Klage fristgerecht eingereicht und am 17. September 2020 ein Rechtsschutzverfahren beantragt.

Da weder die Bürgerinitiative und noch der Verein über ein Klagerecht verfügen, wurde, wie bereits im ersten Verfahren ein Vertrag mit dem NABU Brandenburg geschlossen, der die Klage eingereicht hat.

Die Klage und das Rechtschutzverfahren wurden fristgemäß begründet.

In einer Pressemitteilung wurde die Öffentlichkeit über den Stand des Verfahrens informiert und auf den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. November 2020 hingewiesen, in dem ein Baustopp für den konfliktrelevanten Trassenabschnitt Bertikow-Golzow (Baulose 1-3) erklärt wurde. Das Bundesverwaltungsgericht wies in dem Entscheid ausdrücklich darauf hin, dass 50 Hertz auf dem südlichen Abschnitt der Trasse (Baulose 4-5) auf eigenes Risiko „Investitionen“ vornehmen könne, aber nicht über einen „bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss“ verfüge.

Für die erste Hälfte des Jahres 2021 wurde eine Entscheidung des Gerichts im Rechtsschutzverfahren in Aussicht gestellt.

Der Antrag, den Baustopp über die gesamte Trasse zu verhängen wurde vom Gericht abgelehnt, er greift aber im Konfliktgebiet (Bertikow – Golzow).

4. Öffentlichkeitsarbeit

Der Sprecher der Bürgerinitiative hat in verschiedenen Trassenrundbriefen die Mitglieder und Unterstützer der BI jeweils über den aktuellen Stand des Konflikts informiert und auch dafür gesorgt, dass auf unserer Homepage der jeweilige Stand des Konflikts nachvollzogen werden kann.

Auch über die Facebook-Gruppe kann man sich informieren.

Die Pressemitteilungen des Sprechers wurden an die relevanten Zeitungsredaktionen und den rbb verschickt.

In der Berichterstattung der Märkischen Oderzeitung (z.B. 14. August 2020) kommt die Position der Bürgerinitiative jeweils zur Geltung. Auch Antenne Brandenburg und die Fernsehsendung Brandenburg aktuell haben im Zusammenhang mit dem Klageverfahren über die Bürgerinitiative und den Freileitungskonflikt berichtet.

Die Barnimer Bürgerpost hat unsere Position In mehreren Beiträgen dargestellt. Sie hat zwar eine begrenzte Auflage, aber die Leserschaft ist einflussreich und uns gewogen.

Den 30. Jahrestag der Verkündung des Nationalparkprogramms im September 2020 nutzte die BI für eine Flugblattaktion, in der das Festtagsprogramm um den Punkt Gefährdung der Schutzgebiete durch große Infrastrukturprojekte bereichert und ein Spendenaufruf verteilt wurde.

Mit der Organisation der Klage gegen den Planergänzungsbeschluss blicken wir auf eine erfolgreiche Arbeit zurück und voller Zuversicht in das neue Jahr.

Hartmut Lindner, Sprecher

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