Trassenrundbrief zum Jahresende 2021

Blick durch die Montageteile von Mast 217 auf die Trasse bei Golzow. Die Masten, die Golzow umschließen, stehen schon. Nach dem Mast 217 Richtung Norden greift der vom Bundesverwaltungsgericht verhängte Baustopp.

 

Ein Jahr, das im Konflikt um die 380kV-Freileitung sehr wichtig war, nähert sich dem Ende. Wir werfen einen Blick zurück.

1. Außergerichtliche Einigung gescheitert

Beim Gespräch mit 50 Hertz am 22. Dezember 2021, das Staatssekretär Hendrik Fischer aus dem brandenburgischen Wirtschaftsministerium vermittelt und moderiert hat, lehnte der technische Geschäftsführer von 50 Hertz, Frank Golletz, es definitiv ab, auf Vorschläge der Bürgerintiative zur außergerichtlichen Beilegung des Konflikts um die Freileitung einzugehen.

Die von uns geforderte teilweise Erdverkabelung der geplanten 380kV-Freileitung in den Konfliktzonen sei mit zu vielen Risiken behaftet und eine entsprechende Umplanung würde zu einer Verzögerung der Inbetriebnahme der Leitung führen. Sie könne dann frühestens im Jahr 2029 oder gar noch später ans Netz gehen könnte. Die Leitung werde aber dringend benötigt, um erhebliche Redispatchkosten einzusparen.

Wir hatten in einem ersten Gespräch am 17. November 2021 im brandenburgischen Wirtschaftsministerium vier Teilverkabelungsabschnitte (insgesamt rund 60 Maststandorte) in sensiblen Gebieten ins Gespräch gebracht. 50 Hertz hat nicht einmal versucht auszuloten, wo unsere Kompromissbereitschaft liegen könnte, sondern es abgelehnt, die Option einer teilweisen Erdverkabelung überhaupt in Betracht zu ziehen.

Frank Golletz setzt offenbar ganz auf die Einflüsterungen seiner Kanzlei, dass man im Rechtsstreit vor dem Bundesverwaltungsgericht obsiegen werde, da unsere Klage wenig Aussicht auf Erfolg habe. Dabei wird ignoriert, dass der Konflikt um die europäischen Vogelschutzgebiete EU-Recht berührt, so dass möglicherweise das Gericht offene Fragen dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorlegen wird. 50 Hertz tritt auf sehr dünnem Eis sehr selbstbewusst auf.

Der jüngste Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts, in dem der Baustopp für rund zwei Drittel der Trasse (216 von 342 Masten) für die Dauer des Verfahrens verhängt und ferner festgehalten wurde, dass die komplizierten Fragen, die unsere Klage aufwirft, nur in einer Hauptverhandlung geklärt werden könnten, also offen seien, hat die Gegenseite nicht beeindruckt, während wir ihn als einen Erfolg für unsere Seite verbuchen.

Am Ende des Gesprächs blieb Staatssekretär Fischer nichts anderes übrig, als das Scheitern des Versuchs einer außergerichtlichen Einigung zu konstatieren.

Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 2021 (Baustopp) hatten wir am 7. Juli 2021 an den Ministerpräsidenten Dietmar Woidke (SPD) appelliert, sich vermittelnd in den Konflikt einzuschalten und einen runden Tisch zur Lösung des Konflikts zu moderieren (siehe Punkt 5). Der Ministerpräsident hat unser Schreiben an das Wirtschaftsministerium weitergeleitet, das schließlich zu den Gesprächsrunden am 17.11. und 22.12 einlud.

Im November 2021 hat das Bundesverwaltungsgericht bei den Prozessbeteiligten angefragt, ob ein vom Gericht moderierter Termin zur außergerichtlichen Beilegung des Konflikts gewünscht werde. Dem haben wir am 10. Dezember (Ende der Erklärungsfrist) zugestimmt.

Ob nach dem Scheitern des vom Wirtschaftsministerium moderierten Gesprächs die Wahrnehmung eines Vermittlungstermins beim Bundesverwaltungsgericht sinnvoll ist, ist derzeit fraglich. Möglicherweise verzichtet das Gericht angesichts des jüngsten Scheiterns eines Einigungsversuchs darauf.

Einen Termin für die Hauptverhandlung hatte es für das 2. Quartal 2022 in Aussicht gestellt.

Jahresrückblick 2021

1. Allgemeine Charakterisierung unserer Arbeit

Die Aktivitäten des Freileitungsprotestes in diesem Jahr waren ganz von der Konzentration auf die im Herbst 2020 eingereichte Klage gegen den Planergänzungsbeschluss und erste Baumaßnahmen von 50 Hertz geprägt. Die Einschränkungen durch die Coronapandemie waren auch für uns spürbar, denn die Organisation von großangelegten Protestmaßnahmen war unter den Bedingungen der Pandemie nicht möglich. Das Mandat des Sprechers der BI wurde bei der Jahrestagung am 7. August erneuert.

2. Holzeinschlag und Baumaßnahmen von 50 Hertz

Schon im Dezember 2020 hatte 50 Hertz damit begonnen, den Holzeinschlag auf Trassenabschnitten südlich von Eberswalde vornehmen zu lassen und im Frühjahr und Sommer 2021 mit der Errichtung von Freileitungsmasten im Baufeld 4 (Golzow – Sydower Fließ) zu beginnen.

Der Fortschritt der Baumaßnahmen an der Trasse wurde von uns beobachtet und dokumentiert. Es ist uns auch gelungen, die Medien für den erheblichen Holzeinschlag zu interessieren und zu einer angemessenen Berichterstattung zu veranlassen (siehe Punkt 7).

Die hektisch durchgeführten Baumaßnahmen von 50 Hertz deuten darauf hin, dass man hier eine Strategie der vollendeten Tatsachen verfolgt, die das Gericht einerseits von der Triftigkeit der von 50 Hertz vorgetragenen Argumentation überzeugen soll, nach dem Motto: „Wenn sie es so ernst meinen, dann muss da ja was dran sein!“. Andererseits spekuliert man offenbar darauf, dass das Gericht sich nicht zu der Entscheidung durchringen wird, eine millionenschwere Investition zurückbauen zu lassen, zumal alle Welt davon redet, dass der Netzausbau für den Erfolg der Energiewende und die Bekämpfung der Klimakrise unverzichtbar sei.

Demgegenüber halten wir fest, dass Energiewende, Klimaschutz und Naturschutz nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen, sondern gemeinsam zu realisieren sind. Die Schutzgebiete sind ebenso von öffentlichem Interesse, wie eine sichere und umweltverträgliche Stromversorgung.

3. Tauziehen um den Baustopp

Ermöglicht wurden diese Baumaßnahmen, da das Gericht im November 2020 entgegen unserem Antrag auf den Erlass eines Baustopps für das gesamte Leitungsbauvorhaben durch eine sogenannte Zwischenverfügung verzichtet hat. Es hat sich mit der Zusicherung von 50 Hertz zufrieden gegeben, in den Baufeldern 1 bis 3 keine Baumaßnahmen vorzunehmen, bis über den Rechtsschutzantrag entschieden sei, da sich nur dort Trassenabschnitte befinden, für die von unserer Seite naturschutzfachliche Belange geltend gemacht würden.

Das Gericht sah durch diese Erklärung unser Rechtsschutzinteresse bis zur Entscheidung über unseren Rechtsschutzantrag gewahrt. Es betonte aber 50Hertz gegenüber, dass die Baumaßnahmen auf eigenes Risiko durchgeführt würden, da 50 Hertz über keinen „bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss verfügt“ (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.1.2020).

Mit seinem Beschluss vom 15.6.2021 hat das Gericht einen Baustopp zwischen Mast 1 und Mast 216 für die Dauer des Verfahrens ausgesprochen und damit den Beschluss vom 12.11.2020 bekräftigt.

Dieser Beschluss des Gerichts vom 15.6.2021 ist auch noch in seinen anderen Teilen für uns von Interesse. Darin wird festgestellt, dass viele Fragen, die unsere Klage aufwirft, nur im Rahmen einer Hauptverhandlung zu klären seien. Dazu zählt auch die Frage, ob eine Erdverkabelung im Rahmen einer Alternativenprüfung herangezogen werden müsse, selbst wenn es sich bei dem Leitungsbauvorhaben nicht um eine Pilotprojekt handle.

4. Kontaktpflege mit Ämtern und kommunalen Verwaltungen

Über den aktuellen Stand des Konflikts wurden die betroffenen Ämter und kommunalen Verwaltungen entweder in persönlichen Gesprächen oder durch Mails informiert. Diese Kontaktpflege ist für uns wichtig, da die Verankerung des Freileitungsprotests in den Kommunen uns eine zusätzliche Legitimation verschafft. Wir handeln durchaus auch im Auftrag der Kommunen, die unseren Kampf unterstützen.

5. Politische Initiativen 

Bereits im Frühjahr 2020 war der Sprecher der Bürgerinitiative im Anschluss an den Neujahrsempfang der Grünen im Brandenburger Landtag an den neuen Minister für Umweltschutz, Axel Vogel, herangetreten und hatte ihn um eine politische Initiative (Einladung zu einem runden Tisch oder Ähnliches) zur Beilegung des Konflikts um die Freileitung gebeten. Im März 2020 wurde uns mitgeteilt, dass die Federführung beim brandenburgischen Wirtschaftsministerium liege, das angesichts des fortgeschrittenen Verfahrensstands keine Interventionsmöglichkeit sehe.

Der Sprecher der Bürgerinitiative hat daraufhin noch einmal die ganze Bandbreite unserer Lösungsvorschläge dargelegt und wenig später das politische Versagen der Landesregierung in diesem Konflikt konstatiert.

Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.6.2021 veranlasste die Bürgerinitiative, den Verein „Wir in der Biosphäre“ und den NABU Brandenburg noch einmal zu einem gemeinsamen Appell an den Ministerpräsidenten am 7.7.2021 sich um die Beilegung des Konflikts durch die Moderation eines runden Tisches zu bemühen. Die beiden Gesprächsrunden, in die unsere Initiative am 17.11. und 22.12.2021 mündete, entsprachen zwar nicht dem von uns gewünschten Format, aber wir haben sie dennoch genutzt, um unsere Vorschläge zur Konfliktlösung einzubringen.

Das Scheitern der Gespräche ist allein in der harten Haltung von 50 Hertz begründet.

6. Prozessbegleitung

Der anhängige Rechtsstreit vor dem Bundesverwaltungsgericht wird von uns in enger Abstimmung mit unserem Anwalt Philipp Heinz, dem Vorstand des „Wir in der Biosphäre“ e.V. und dem NABU Brandenburg, in die auch unsere Experten einbezogen werden, geführt.

Die umfangreichen Schriftsätze der Gegenseite erfordern eine zügige Erwiderung, zugleich kommt es darauf an, sich nicht in eine Materialaschlacht ziehen zu lassen, sondern gezielt die wunden Punkte in der gegnerischen Argumentation zu identifizieren, an denen sich gut punkten lässt, denn unsere finanziellen Mittel sind begrenzt.

Es handelt sich um einen asymmetrischen Konflikt, den wir nur bestehen können, wenn wir flexibel auf die Herausforderungen reagieren. Der Beschluss des BVerwG vom 15.6.2021 bestätigt uns aber in unserer Strategie.

7. Öffentlichkeitsarbeit

Unsere Öffentlichkeitsarbeit stützt sich unsere guten Kontakte zu umweltbewussten Journalisten und Journalistinnen bei der „Märkischen Oderzeitung“ und beim rbb, zum anderen auf unsere Homepage www.trassenfrei.info.

Berichte in der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“:

Pfahlgründungen für neue Stromleitung“ (14.2.202)
Waldschneisen für Stromriesen“ (10.2.2021)
Holzeinschlag ohne Baurecht“ (25.2. 2021)
Bürgerinitiative kritisiert Kahlschlag“ (16.4.2021)

Ferner hat der rbb am 1.7.2021 sowie die „Märkischen Oderzeitung“ am 2.7.2021 über den vom Bundesverwaltungsgericht verhängten Baustopp berichtet.

In der „Barnimer Bürgerpost“ wurde kontinuierlich über den Konflikt berichtet. Diese Leserzeitung hat zwar eine geringe Auflage, aber eine für uns relevante Leserschaft. Nach wie vor ist es schwierig, den Konflikt in überregionalen Medien einzuspeisen.

Es war besonders erfreulich, dass die Bürgerinitiative im Herbst 2021 zu einer Diskussionsrunde der Stakeholder im Biosphärenreservat eingeladen wurde, die von der Evaluierungskommission von „Man and Biosphere“ einberufen worden war, um sich über Probleme bei der Umsetzung der Ziele der Biosphärenreservats Idee zu informieren.

8. Ausblick auf 2022

Wir bedauern es zwar, dass 50 Hertz nicht auf unsere Vorschläge eingegangen ist, den Konflikt, der ins 14. Jahr geht, zu beenden. Dennoch blicken wir voller Zuversicht auf das nächste Jahr, denn die harte und verbohrte Haltung von 50 Hertz ist für uns kein Novum und einer der Gründe für das Scheitern von 50 Hertz 2016 vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Es ist gut möglich, dass sich dieses Scheitern 2022 in Leipzig wiederholt oder der Rechtsstreit letztlich beim Europäischen Gerichtshof ausgefochten werden muss.

Wir sind dafür gerüstet.

Es bleibt dabei:

Nicht über unsere Köpfe! Keine 380kV-Freileitung durch Schutz- und Wohngebiete!

Bitte spenden Sie für die Begleichung der Prozesskosten an: Wir in der Biosphäre e.V., IBAN DE18 1509 1704 0060 6979 49, VR Bank Uckermark

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