Nicht-teilnehmende Teilnahme am Erörterungstermin

Erst kurz vor dem Erörterungstermin im Planergänzungsverfahren für die 380kV-Freileitung Bertikow-Neuenhagen (Uckermarkleitung) hat das Landesamt für Bergbau der Bürgerinitiative Akteneinsicht in die Unterlagen des Verfahrens gewährt. Das Landesamt für Umwelt pflegte eine nicht-teilnehmende Teilnahme am Erörterungstermin.

1. Zur obstruierten Akteneinsicht

Am 17. September 2018 hat unser Anwalt beim zuständigen Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) Akteneinsicht in das Planergänzungsverfahren beantragt.

Am 30. Oktober 2018 ist bei der Kanzlei ein auf den 25. Oktober 2018 datiertes Schreiben des LBGR eingegangen, in dem zunächst der Nachweis der Vollmacht unseres Anwalts eigefordert wurde, die dem Amt seit Jahren vorliegt und ferner mitgeteilt wurde, dass die Bearbeitungsfrist von vier Wochen nicht eingehalten werde könne, man aber bemüht sei, uns Kopien der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange zukommen zu lassen.

Am Vortag des Erörterungstermins ging dann in der Kanzlei eine Mail mit sieben Anhängen im Umfang von insgesamt 179 Seiten ein.

Damit war unserem Antrag zwar (teilweise, da nicht alle Stellungnahmen übermittelt wurden) formal entsprochen worden, aber angesichts der verbleibenden Zeit war es uns nicht mehr möglich, die Dokumente in unsere Vorbereitungen für den Erörterungstermin einzubeziehen.

Das LBGR hat unseren Antrag auf Akteneinsicht nicht angemessen bearbeitet.

Damit wird dieser Erörterungstermin zur Farce.

Das LBGR geht ein hohes Risiko ein, dass ein auf einem fehlerhaften Verfahren beruhender Planfeststellungsbeschluss vom Gericht aufgehoben werden kann.

Wir behalten uns die juristische Aufarbeitung dieser Farce vor.

Angesichts der skandalösen Terminierung des Beteiligungsverfahrens in den Sommerferien und des Umgangs mit unserem Antrag auf Akteneinsicht wird klar, dass die Beteiligung der Betroffenen nicht gewünscht und mit allerlei Tricks zu verhindern versucht wird.

Es muss allen Beteiligten klar sein, dass solche Praktiken, die Legitimität der Entscheidungen gefährden.

2. Verweigerungshaltung der Vertreter des Landesamtes für Umwelt beim Erörterungstermin

Das Landesamt für Umwelt (LfU) hatte ein dreiköpfiges Team zum Erörterungstermin geschickt, das eine Stellungnahme ausgearbeitet hatte, die uns aber noch nicht zugegangen war.

Die Vertreter des LfU beteiligten sich nicht an den Diskussionen der verschiedenen naturschutzfachlichen Aspekte, die im Rahmen der Erörterung geführt wurden. Nicht ein einziger Redebeitrag war zu hören, nicht eine Wortmeldung!

Als Punkt 8 der Tagesordnung aufgerufen wurde:“„Erörterung der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung“ war Frau Jenssen vom LfU am Zug. Sie teilte in dürren Worten mit, dass sie die Stellungnahme des LfU nicht erläutern und erörtern werde.

Diese nicht-teilnehmende Teilnahme am Erörterungstermin ist schon sehr bemerkenswert.

Es geht um die Erörterung eines Vorhabens das in eklatanter Weise in die Belange des Natur- und vor allem des Vogelschutzes eingreift und die Vertreter des LFU sagen nicht ein Wort!

Dass sie einen öffentlichen Auftrag haben, dass sie die Chancen, die der Erörterungstermin bietet, ihre Sichtweise und ihre Bedenken den Beteiligten nahezubringen, nutzen sollten, das interessiert sie offenkundig nicht.

Zu fragen ist, welches Selbstverständnis im Amt für Umwelt herrscht, welches Arbeitsethos dort gepflegt wird.

Wer hat hier welche Weisung weshalb erteilt?

Hartmut Lindner

Sprecher der Bürgerinitiative „Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat!“