Genehmigung für Uckermarkleitung erteilt – wir prüfen eine Klage

Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) hat das Genehmigungsverfahren für die Uckermarkleitung mit einem  Planergänzungsbeschluss fortgesetzt. Damit könnte die Leitung nun gebaut werden, wobei gegen den Beschluss eine Klagemöglichkeit vor dem Bundesverwaltungsgericht besteht.

Für die BI ist klar: Wir werden die Genehmigung mit unseren Experten und dem Anwalt prüfen und bei Aussicht auf Erfolg dagegen klagen. Im Planergänzungsverfahren haben wir unsere gut begründeten Einwände vorgetragen.

Der ergänzende Beschluss war nötig geworden, weil die Bürgerinitiative „Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat“ (BI) gegen die erste Genehmigung geklagt hatte.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Planfeststellungsbeschluss mit Urteil vom  Januar 2016 (BVerwG 4 A 5.14) für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichtes habe der Beschluss gegen zwingende naturschutzrechtliche Planungsvorgaben verstoßen, heißt es in der Pressemitteilung des LBGR zu Genehmigung.

Konkret beanstandete das Bundesverwaltungsgericht die Verträglichkeitsprüfung in Bezug auf die Vogelschutzgebiete Unteres Odertal, Randow-Welse-Bruch und Schorfheide-Chorin. Beanstandet wurde auch die Planung für die Gebiete Felchowseegebiet und Fischteiche Blumberger Mühle.

Die vom Bundesverwaltungsgericht festgestellten Mängel führten aber nicht zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses von 2014, sondern zu einer Ergänzung und zweiten Auslegung der Planungsunterlagen.

Diese wurden nun vom Bergamt geprüft und eine Genehmigung erteilt.

Darin haben – so der erste Eindruck – Vorhabenträger und derGenehmigungsbehörde die Bedenken vom Tisch gewischt.

Aus unserer Sicht ist die vorgelegte Planung nicht genehmigungsfähig. Auch die in der Pressemitteilung von 50 Hertz genannten Minimierungsmaßnahmen können den Vogelschutz nicht garantieren, denn die Markierungen an den Leitungen sind bei Nebellagen und in der Dämmerung nichtwirksam. Da sie von den Vögeln nicht erkannt werden können.

Wirksam wäre in sensiblen Gebieten die teilweise Erdverkabelung. Die BI hat hierzu im Planergänzungsverfahren einen Trassierungsvorschlag eingebracht.  Die Möglichkeiten der teilweisen Erdverkabelung zur Sicherung der Belange des Vogelschutzes werden nicht genutzt.

Die Leitungsführung geht durch das Eberswalder Stadtgebiet und tangiert auch die Stadt Angermünde, die bereits stark durch Hochspannungsleitungen belastet ist.

Durch eine Umtrassierung, die östliche Umgehung des Biosphärenreservats, hätten diese beiden Städte und das Biosphärenreservat geschont werden können. 

Der Konflikt ist mit der neuen Genehmigung nicht gelöst, vielmehr geht er in die nächste Runde. 

Nicht über unsere Köpfe!

Keine 380 kV-Freileitung durch Schutz- und Wohngebiete!

Hartmut Lindner, BI-Sprecher

 

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