Eine politische Lösung für die Uckermarkleitung ist gefragt

„Rechtswidrig und nicht vollziehbar“ – vier Jahre nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur geplanten 380kV-Freileitung durch das Biosphärenreservat und die Uckermark ist der Konflikt immer noch ungelöst – eine politische Lösung ist gefragt

Vor vier Jahren, am 21. Januar 2016, entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass der Planfeststellungsbeschluss des Landesamts für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) „rechtswidrig und nicht vollziehbar“ sei. Damit brachte das Gericht der Genehmigungsbehörde (LBGR) in Cottbus und dem Vorhabenträger 50 Hertz GmbH eine empfindliche Niederlage bei.

Die Klage gegen den im Sommer 2014 nach intensiven Auseinandersetzungen und Protesten ergangenen Planfeststellungsbeschluss hat die Bürgerinitiative Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat koordiniert. Da die BI selbst kein Klagerecht hatte, ist der NABU-Brandenburg, einer der großen anerkannten Umweltverbände, in die Bresche gesprungen und hat von seinem Klagerecht Gebrauch gemacht. Ferner klagten noch ein betroffenes Wirtschaftsunternehmen und ein privater Grundstücksbesitzer. Damit war die Klage breit aufgestellt und deckte alle rechtlich relevanten Aspekte ab.

Zugleich mit der Klage wurde im Herbst 2014 im Zuge eines Rechtshilfeersuchens ein Baustopp beantragt, dem vom Gericht stattgegeben wurde und der bis heute und auf weiteres in Kraft ist. Der Baustopp geht bereits ins sechste Jahr.

Der Konflikt geht ins zwölfte Jahr

Bereits im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens hat die im Juni 2008 gegründete Bürgerinitiative: Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat die Öffentlichkeit über die Planung und die mit ihr verbundenen Risiken informiert und den Widerstand dagegen organisiert. Die Bürgerinitiative hat aber auch Wege zur Lösung des Konflikts aufgezeigt, die z. T. von der Landespolitik aufgegriffen wurden. Als in den Jahren 2008 und 2009 über das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) im Bundestag diskutiert wurde, hat die Bürgerinitiative angeregt, die geplante 380kV-Leitung Bertikow-Neuenhagen in den Katalog der Pilotprojekte für die Erdverkabelung aufzunehmen. Während dieser Vorschlag im Umweltausschuss des Deutschen Bundestags noch eine Mehrheit fand, stieß er im federführenden Wirtschaftsausschuss angestachelt von den Netzbetreibern auf erbitterten Widerstand. Der Antrag des Landes Brandenburg, das Leitungsausbauvorhaben Bertikow-Neuenhagen als Pilotprojekt für die Erdverkabelung in das EnLAG aufzunehmen scheiterte schließlich im Bundesrat. Hier hatte es die Regierung Platzeck versäumt, rechtzeitig eine Mehrheit für ihren Antrag zu organisieren.

Diese Forderung von 2008/9 ist immer noch aktuell. Das EnLAG wurde in der Zwischenzeit mehrfach novelliert und die Landesregierung hat es immer wieder versäumt der Forderung nach der Aufnahme des EnLAG-Projekts Nr. 3 in den Katalog der Pilotprojekte Geltung zu verschaffen.

Im letzten Jahr hat die BI deshalb eine Petition an den Bundestag gerichtet, die noch anhängig ist.

Voten der betroffenen Kommunen gegen die 380kV-Freileitung

Auf kommunaler Ebene ist es der BI gelungen, das Thema in die kommunalen Parlamente einzuspeisen und klare, die Planung ablehnende Voten zu erzielen. Die Städte Eberswalde und Angermünde und die betroffenen Gemeinden Chorin und Ziethen haben sich mehrfach und konsequent gegen die geplante Freileitung ausgesprochen und dies durch ihre Stellungnahmen in den verschiedenen Beteiligungsverfahren auch gegenüber der Genehmigungsbehörde zu Protokoll gegeben.

Die Kritik an der Planung ist differenziert und wissenschaftlich begründet

In der Kritik an der geplanten Freileitung, die 2012 in das Planfeststellungsverfahren eingebracht wurde, wurden alle Aspekte berücksichtigt:

Bei einer zu engen Heranführung der 380kV-Freileitung an die Wohnbebauung, wie in Eberswalde oder Senftenhütte, können gesundheitliche Risiken nicht ausgeschlossen werden. Das wurde in einem ausführlichen Gutachten von Dr. Oberfeld dargelegt.

Eine 380kV-Freileitung mit Masthöhen zwischen 30m und 60m ist eine Störung des Landschaftsbildes, was in einem Gutachten von Dr. Henne und einem weiteren Gutachten der Hochschule für Nachhaltigkeit Eberswalde (HNE) dargelegt wurde.

Der Nordosten Brandenburgs ist durch sein vielfältiges und umfangreiches Vogelaufkommen einzigartig in Deutschland und deshalb kommt dem Vogelschutz hier ein besonderes Gewicht zu, was Dr. Martin Flade in vielen Stellungnahmen im Genehmigungsverfahren immer wieder betont hat. Die Freileitungsplanung kollidiert mit den Schutzzielen des Biosphärenreservats und der Europäischen Vogelschutzgebiete (SPA).

In einem technischen Gutachten von Prof. Jarass wurde die Notwendigkeit der Leitung in Frage gestellt und technische Alternativen wurden erläutert.

Alle diese Argumente, die seit Beginn des Konflikts von uns immer wieder vorgetragen wurden, hat 50 Hertz vom Tisch gewischt und darauf beharrt, dass die Errichtung dieser Leitung alternativlos sei.

Der Rechtsstreit war unvermeidlich

So nahm der Konflikt seinen Lauf und es kam zum Rechtsstreit vor dem Bundesverwaltungsgericht. Der Vorhabenträger (50 Hertz) mußte sich hier sagen lassen, dass er eine rechtswidrige Planung eingereicht hatte und die Genehmigungsbehörde wurde belehrt, dass sie eine rechtswidrige Planung genehmigt hatte.

Planergänzungsverfahren bietet keine Lösung des Konflikts

Der Konflikt war aber durch diesen Urteilsspruch noch nicht beendet, denn das Gericht hat dem Vorhabenträger noch die Möglichkeit eingeräumt, durch ein Planergänzungsverfahren den Nachweis zu führen, dass durch das Vorhaben die Ziele des Vogelschutzes nicht erheblich beeinträchtigt würden. Kurz, 50 Hertz sollte das leisten, was das Unternehmen in all den Jahren vorher nicht hatte leisten können.

Vier Jahre nach dem Urteilsspruch des Bundesverwaltungsgerichts kann man feststellen, dass inzwischen das Beteiligungsverfahren im Planergänzungsverfahren abgeschlossen ist, dass alle Gutachten und Stellungnahmen, alle Einwände und Erwiderungen vorliegen, aber ein neuer Planfeststellungsbeschluss noch aussteht.

Die Bürgerinitiative kommt auf der Basis der bisherigen Aktenauswertung zum Schluss, dass es eine Fülle von Ansatzpunkten gibt, einen auf der Basis dieser Aktenlage ergehenden Planfeststellungsbeschluss mit guten Erfolgsaussichten juristisch anzugreifen.

Die Politik ist gefragt

Es ist also Zeit, den Konflikt durch eine politische Initiative zu lösen.

Im Koalitionsvertrag ist die Rede davon, die Großschutzgebiete zu stärken und die Errichtung einer 380kV-Freileitung im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin ist mit diesem Ziel sicherlich nicht vereinbar.

Lösungsvorschläge der Bürgerinitiative liegen auf dem Tisch

Bei den Lösungsvorschlägen der Bürgerinitiative, die mit den Kommunen abgesprochen sind, geht es um teilweise Erdverkabelung in sensiblen Räumen oder um eine teilweise Neutrassierung mit teilweiser Erdverkabelung (östliche Umgehung des Biosphärenreservats), wodurch die Querung der Stadt Eberswalde und des Biosphärenreservats vermieden und die Stadt Angermünde entlastet werden könnten.

Es kommt jetzt darauf an, dass der politische Wille artikuliert wird, den Konflikt zu lösen, indem Vertreter aller Beteiligten und Betroffenen an einen Tisch gebracht werden.

Bei Politikversagen droht ein neuer zeitraubender Rechtsstreit vor dem Bundesverwaltungsgericht, bei dem die Gegenseite nicht davonausgehen sollte, dass sie obsiegen werde.

Hartmut Lindner, Sprecher

Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat!

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