Flugblatt macht auf Gefahr für das Biosphärenreservat aufmerksam

Kurz vor der Festveranstaltung „30 Jahre Nationalparkprogramm“ im Kloster Chorin hat das Landesbergamt Brandenburg (LBGR) die umstrittene 380kV-Freileitung Bertikow-Neuenhagen, die das Biosphärenreservat und drei Europäische Vogelschutzgebiete (SPA) quert, genehmigt. Sie war bereits 2014 erfolgreich vor dem Bundesverwaltungsgericht beklagt worden (Urteil vom 21.1.2016).

„…Zwar ist das Vorhaben mit erheblichen Beeinträchtigungen der Vogelschutzgebiete „Randow-Welse-Bruch“ und „Schorfheide-Chorin“ in ihren für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen verbunden und infolgedessen gemäß § 34 Abs. 2 BNatSchG unzulässig. Jedoch darf das Vorhaben abweichend von § 34 Abs. 2 BNatSchG gemäß § 34 Abs. 3 und Abs. 5 BNatSchG zugelassen und durchgeführt werden.“                                                                                

(Beschluss des LBGR vom 12.8.2020, S. 105)

Wer schützt das Biosphärenreservat vor diesem Eingriff durch ein überdimensioniertes Infrastrukturprojekt, eine Freileitung mit Mastenzwischen 30 und 60 Metern Höhe und Traversen von bis zu 40 Meter Breite?

Unterstützen Sie die Klage des NABU-Brandenburg gegen diesen Beschlussdurch Ihre Spende an den Kostenträger des Rechtsstreits, den gemeinnützigen Verein Wir in der Biosphäre.

Hartmut Lindner, Sprecher der Bürgerinitiative

Kontoverbindung:

Begünstigter: Wir in der Biosphäre e.V.

IBAN: DE  18 1509 1704 0060 6979 49        

BIC: GENODEF1PZ

Institut: VR Bank Uckermark

Spenden an dem WiB e.V. sind steuerlich absetzbar.

Schützen Sie das Biosphärenreservat!

(v. i. S. d. Presserechts: Hartmut Lindner, Choriner Ende 5, 16230 Chorin)

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