Bürgerinitiative klagt gegen neuen Planfeststellungsbeschluss

Prof. Michael Succow (links) im Gespräch mit dem Sprecher der Bürgerinitiative, Hartmut Lindner, der ihn über die neue Genehmigung für die 380kV-Freileitung informiert. Schon 2009 bei einem parlamentarischen Abend der Bürgerinitiative hatte Succow gesagt: „Geld ist vermehrbar, intakte Natur ist es nicht… Diese Leitung ist eine Leitung zu viel. Diese Leitung darf nicht errichtet werden!“ Er steht noch heute zu dieser Position und begrüßt deshalb die Ankündigung der Klage gegen den neuen Beschluss.

Die Bürgerinitiative „Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat!“ teilt mit, dass die von der Bürgerinitiative angeregte und koordinierte Klage des NABU-Brandenburg gegen den 2. Planergänzungsbeschluss des Landesamts für Bergbau, Geologie und Rohstoffe vom 12. August 2020 am 16. September 2020 eingereicht wurde.

Heute wird ein Rechtshilfeersuchen in gleicher Sache ergehen, das auf die Verhängung eines Baustopps zielt, um die Schaffung von vollendeten Tatsachen durch den Vorhabenträger 50 Hertz während des Klageverfahrens zu verhindern.

Die Bürgerinitiative weist seit 2008 auf die Gefahren und vielfältigen Risiken die mit der Errichtung der geplanten 380kV-Freileitung, die die Städte Eberswalde und Angermünde und die im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin gelegenen Ämter Joachimsthal und Britz-Chorin-Oderberg quert, hin. Besonders problematisch ist die Querung des Biosphärenreservats Schorfheide- Chorin und dreier europäischer Vogelschutzgebiete (Special Protection Area – SPA) und die Beeinträchtigung von kleineren Schutzgebieten (Flora-Fauna-Habitate).

In dem 2014 begonnenen Rechtsstreit gegen den Planfeststellungsbeschluss war die Klage des NABU-Brandenburg „überwiegend erfolgreich“, wie der Senatspräsident bei der Urteilsverkündung am 21. Januar 2016 erklärte, denn der angegriffene Planfeststellungsbeschluss wurde vom 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) als „rechtswidrig und nicht vollziehbar“ erkannt.

Ausschlaggebend für das Urteil waren Defizite in der Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Vorhabenträger erhielt allerdings die Chance, in einem Planergänzungsverfahren, den Nachweis anzutreten dass die Schutzziele in den europäischen Schutzgebieten und deren Bestandteile (die Vögel) durch die geplante 380kV-Freileitung nicht erheblich beeinträchtigt werden würden.

Von Seite der Bürgerinitative wurde stets bezweifelt, dass dieser Nachweis geleistet werden könnte, diese Aufgabe gleicht der Quadratur des Kreises.

2018 beantragte 50 Hertz das Planergänzungsverfahren, das am 12. August 2020 mit einer Genehmigung der Leitung durch das Landesbergamt beendet wurde.

In unserer gründlichen Prüfung des Beschlusses kamen wir zu dem Ergebnis, dass auch dieser neue Beschluss deutliche Ansatzpunkte zu einer aussichtsreichen Beklagung aufweist, weil die Belange des Vogelschutzes in den europäischen Vogelschutzgebieten und in einzelnen Flora-Fauna-Habitaten nicht gewahrt werden.

Das Vorhaben ist in unseren Augen nicht genehmigungsfähig und wir werden diese Position unter Anrufung des Bundesverwaltungsgerichts, das bezüglich dieses Leitungsbauvorhabens aus dem Energieleitungsausbaugesetz  von 2009 erste und letzte Instanz ist, durchsetzen.

Nicht über unsere Köpfe! Keine 380kV- Freileitung durch Schutz und Wohngebiete!

Senftenhütte, 16.9.2020

Hartmut Lindner, Sprecher der Bürgerinitiative

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