Tauziehen um Baustopp für die Leitung

Rechtsschutz im Eilverfahren greift – Baustopp im Konfliktgebiet – 50 Hertz darf von Bertikow bis Golzow  keine Baumaßnahmen ergreifen – Im Trassenabschnitt zwischen Golzow und Neuenhagen nur auf eigenes Risiko
 

Der fristgerechte Eingang der Klage des NABU-Brandenburg in Kooperation mit der Bürgerinitiative (BI) und dem Verein „Wir in der Biosphäre“ wurde vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Das Gericht legte das Ende der Begründungsfrist auf den 25. November 2020 fest.

Die Klage hat allerdings keine aufschiebende Wirkung. Deshalb haben NABU und BI parallel einen Baustopp beantragt. Das soll verhindern, dass Tatsachen geschaffen werden. Formell handelt es um ein Rechtsschutzersuchen. 50 Hertz hat erwartungsgemäß beim Gericht beantragt, die Klage und auch das Rechtsschutzersuchen auf Baustopp abzulehnen. 

Bezüglich des Baustopps erklärte 50 Hertz, dass während der Dauer des Rechtsschutzverfahrens auf der Strecke zwischen Bertikow und Golzow (Baulose 1-3) keine Baumaßnahmen ergriffen werden. Die Strecke von Golzow nach Neuenhagen (Baulose 4 und 5) sollte allerdings aus dem Baustopp ausgenommen werden, da 50 Hertz hier Fundamentarbeiten für Masten und Holzeinschlag vornehmen möchte.

Dem hat die BI widersprochen und beantragt, diese Strecke auch in den Baustopp einzubeziehen.

Der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat nun am 12. November 2020 entschieden, diesen Antrag abzulehnen. Durch einen Schriftsatz von 50 Hertz vom 21. Oktober 2020, in dem 50 Hertz zusichert, auf den Baulosen 1-3 keine Baumaßnahmen während der Dauer des Rechtsschutzverfahren zu unternehmen, sei der Rechtsschutz gesichert.

Das Gericht hat auch klargestellt, dass alle Baumaßnahmen, die von 50 Hertz auf den Baufeldern 4-5 durchgeführt würden, auf eigenes Risiko des Unternehmens geschähen.

In der Begründung des Gerichts heißt es:

„Es mag sein, dass ein Erfolg des Antragstellers im Eil- und späteren Klageverfahren dazu führt, dass der Planfeststellungsbeschluss insgesamt beanstandet würde. Es ist aber Sache der Beigeladenen [50 Hertz] zu entschieden, ob sie bereits Investitionen vornimmt, obwohl sie nicht über einen bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss verfügt.“

Der 4. Senat hat ferner mitgeteilt, dass wegen älterer Verfahren eine endgültige Entscheidung über unser Rechtsschutzersuchen erst in der ersten Hälfte 2021 könne.

Diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist für uns insgesamt positiv zu werten, denn im eigentlichen Konfliktgebiet greift der Baustopp wieder, der durch die Entscheidung des LBGR vom 12. August 2020 hinfällig geworden war. Dass 50 Hertz auf der Strecke Neuenhagen Golzow Baumaßnahmen auf eigenes Risiko durchführen kann, ist schmerzlich, aber eine Konsequenz der Engführung des Konflikts allein auf Belange des Vogelschutzes, die auf der Strecke Neuenhagen – Golzow eben nicht geltend gemacht werden konnten, obwohl das Naturschutzgebiet Nonnenfließ-Schwärzetal im Baufeld 4 liegt.

Der 4. Senat hat auch keine Entscheidungen oder Aussagen getroffen, die die Entscheidung im Hauptverfahren in irgendeiner Weise für die BI negativ präjudizieren könnten.

Abschließend ist zu sagen: Klage- und das Rechtsschutzverfahren beginnen zu greifen.

Auch 50 Hertz beginnt das zu spüren.

Nicht über unsere Köpfe!

Keinen 380kV-Freileitung durch Schutz- und Wohngebiete!

Senftenhütte, 16. November 2020

Hartmut Lindner, Sprecher der BI

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