Erörterungstermin im Haus Schwärzetal am 7. November

Einen Erörterungstermin für die umstrittene 380kV-Freileitung von Bertikow-Neuenhagen wird es am Mittwoch, 7. November, und möglicherweise auch am 8. November, im Haus Schwärzetal in Eberswalde geben. Das hat Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) in Cottbus, die Genehmigungsbehörde für die Leitung, im Amtsblatt bekannt gegeben. Bei dem Termin sollen die Einwendungen, die im Rahmen des Planergänzungsverfahren eingereicht wurden, näher beleuchtet werden. Die Bürgerinitiative ruft alle, die Einwendungen unterzeichnet oder an das LBGR geschickt haben auf, ihre Rechte wahrzunehmen und sich an der Erörterung zu beteiligen. Im Planfeststellungsverfahren von 2010 bis 2014 hatte das LBGR einen Erörterungstermin entschieden abgelehnt. Damals hatte die Bürgerinitiative am 1. September 2010 die Initiative ergriffen und in der Klosterkirche Angermünde mit 50 Hertz eine öffentliche Erörterung organisiert, die gut besucht war und ein starkes Medienecho fand. Heute steht das LBGR einer Bürgerbeteiligung anscheinend etwas positiver gegenüber. Folgenden Leserbrief hat die „Märkische Oderzeitung“ am 8. Oktober in großen Teilen veröffentlicht Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrem Hinweis auf Seite 1 zur Berichterstattung im Lokalteil schreiben Sie: „Die 380kV-Leitung durch den Barnim scheint nicht mehr aufzuhalten zu sein. Die Kommunen halten an ihren Bedenken fest. Doch es geht nur noch um Vögel.“ Der Schein trügt. Noch längst sind hier nicht alle Messen gesungen. Zunächst ist es sehr fraglich, ob das Landesamt für Bergbau (LBGR) angesichts der vielen Einwendungen, die im Beteiligungsverfahren eingereicht wurden, das Vorhaben, das ja schon einmal vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolgreich beklagt wurde, genehmigen werden. Natürlich ist der Erwartungsdruck, der von 50 Hertz und auch durch die Politik gegenüber dem LBGR aufgebaut wurde, wieder groß, aber man wird sich in Cottbus hüten, den Fehler den man 2014 mit einer allzu leichtfertigen Genehmigung gemacht hat, zu wiederholen. Die peinliche Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht ist den Mitarbeiter/innen des LBGR sehr bewusst. Die Tatsache, dass das LBGR für den 7.und 8. November 2018 zu einem Erörterungstermin ins Haus Schwärzetal eingeladen hat (siehe die Bekanntmachung in den Amtsblättern vom Wochende), zeigt, dass hier noch erheblicher Klärungsbedarf besteht. Von einer Plangenehmigung ist man also weit entfernt. Einstweilen greift noch der 2014 von den Klägern erstrittene Baustopp. 50Hertz täte gut daran, die Kritiker seiner Planung ernst zu nehmen und das konstruktive Gespräch über mögliche Lösungen auch außergerichtlicher Art zu suchen Es ist auch nicht so, dass es „nur noch um die Vögel“ geht, denn im Rahmen des Planergänzungsverfahrens wurde mit den ergänzenden Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung die gesamte Planung noch einmal ausgelegt und zur Diskussion gestellt. Die Einwendungen, die beim Erörterungstermin zu verhandeln sind, beziehen sich auf alle fragwürdigen Aspekte des Vorhabens von 50 Hertz, die vor allem in den Einwendungen der Kommunen als Träger öffentlicher Belange thematisiert werden. Es wird am 7. und 8. November nicht allein um ein Fachgespräch unter Ornithologen gehen, obwohl die Kritiker des Leitungsbauvorhabens auch mit dieser Thematik vorzüglich vertraut sind. Die von 50 Hertz im Planergänzungsverfahren ausgelegten Unterlagen bieten viele Ansatzpunkte für eine Klage, falls das LBGR trotz der Einwendungen die vorgelegte Planung genehmigen sollte, so der Tenor der Stellungnahme des Anwalts der Kläger. Nicht über unsere Köpfe! Keine 380kV-Freileitung durch Schutz- und Wohngebiete! Mit freundlichen Grüßen Hartmut Lindner

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