Kampagne zur Planauslegung erfolgreich beendet

Pressemitteilung anlässlich des Endes der Einwendungsfrist für das Planergänzungsverfahren zur 380kV-Freileitung Bertikow-Neuenhagen am 17. September 2018

Anlässlich des Endes der Einwendungsfrist für das Planergänzungsverfahren zur umstrittenen 380kV-Freileitung Bertikow-Neuenhagen blickt die Bürgerinitiative auf eine erfolgreiche Kampagne zurück.

Trotz der skandalösen Terminierung der Planauslegung und des Beteiligungsverfahrens in den Sommerferien ist es uns gelungen im Zentrum des Konfliktgebiets, auf das wir uns konzentriert haben, rund 300 Einwendungen von unmittelbar Betroffenen zu mobilisieren.

Vorreiter ist Senftenhütte mit 123 Einwendungen, gefolgt von der Gemeinde Ziethen mit 61.

Einwendungen wurden auch aus Brodowin, Buchholz, Golzow, Schmargendorf, Kerkow und Angermünde an das LBGR geschickt.

Die Bürgerinitiative hat mit einer Bürgerinformation über das Verfahren informiert und mit ortsspezifischen Formulierungshilfen die Einwohner dabei unterstützt ihre Beteiligungsrechte wahrzunehmen.

Von großer Bedeutung sind aber auch die Stellungnahmen der Gemeindevertretungen von Chorin und Ziethen und der Stadt Angermünde, mit denen vor allem ein Gutachten zu einer natur- und sozialverträglichen Trasse einer teilweisen Erdverkabelung in der Ackerlandschaft Schmargendorf-Ziethen-Bucholz eingebracht wird. Damit soll die Abweichungsprüfung, die 50Hertz beantragt hat, zu Fall gebracht werden.

Die BI hat außerdem weitere Alternativen in das Verfahren eingebracht, so dass es der Genehmigungsbehörde schwerfallen wird, die Planung von 50Hertz durchzuwinken.

Unsere Experten haben die Argumentation von 50 Hertz widerlegt, dass der Rückbau der 220kV-Bestandleitung als Minimierungsmaßnahme oder Kompensation für die zu befürchtenden Vogelverluste durch die 380kV-Freileitung in den Schutzgebieten betrachtet werden könnte.

In ihrer Stellungnahme weist die Bürgerinitiative auch darauf hin, dass die von 50 Hertz vorgelegte Planung im Widerspruch zu den Hinweisen des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im VDE steht, an deren Formulierung 50Hertz selbst mitgewirkt hat.

Im Beteiligungsverfahren ist deutlich geworden, dass der Widerstand gegen die Freileitungsplanung auch im elften Jahr seit Gründung der BI in der Region tief verankert und ungebrochen ist.

Einwohner, kommunale Parlamente, Ämter und die Stadt Angermünde und die Umweltverbände (NABU, BUND und Naturfreunde Deutschlands) tragen den sachlich gut begründeten Protest gegen die von 50Hertz hartnäckig betriebene menschen- und naturfeindliche Planung.

Nicht über unsere Köpfe!

Keine 380kV-Freilietung durchs Reservat!

Hartmut Lindner

Sprecher der BI: Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat!

Bundestagsabgeordnete Ingrid Nestle besucht die Bürgerinitiative

Die Abgeordnete der Grünen im Bundestag, Ingrid Nestle, besuchte die Bürgerinitiative am 13. August. Die Sprecherin für Energiewirtschaft diskutierte vor Ort die Probleme des Netzausbaus am Beispiel der umstrittenen geplanten 380kV-Freileitung im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin (im Bild der Aussichtpunkt Drei-Seen-Blick).

 


Bürgerinitiative appelliert: Einwendungen unterzeichnen

Unterlagen zur geplanten Freileitung können hier online eingesehen werden. Die Frist für Einwendungen begann am 15. August und läuft noch bis 17. September.


Gelber Pfeil zeigt: Leitung ab in die Erde

Der gelbe Pfeil auf dem Drebitzberg steht für die Forderung der Stadt Angermünde, der Gemeinde Ziethen und der Gemeinde Chorin die geplante 380kV-Leitung zwischen Schmargendorf und Buchholz teilweise als Erdkabel zu führen. Denn hier ist ein sensibles Gebiet.

Laut der Umweltverträglichkeitsstudie von 50 Hertz ist die Gefährdung der Vögel im Bereich von Schmargendorf und Klein Ziethen hoch. Hier bietet sich also die Alternative einer teilweisen Erdverkabelung der 380kV-Leitung an.

50Hertz will davon zwar nichts wissen und bietet an anderer Stelle (zwischen Görlsdorf und Kerkow und im Randow-Welse-Bruch) die Erdverkabelung einer Mittelspannungsleitung an. Das ist absurd.

Es bleibt dabei: Keine 380kV-Freileitung durch Schutz- und Wohngebiete!


Vorbereitungen für die nächste Bürgerbeteiligung beginnen

Die Bürgerinitiative beginnt mit ersten Vorbereitungen für die Bürgerbeteiligung beim Planergänzungsverfahren. Mit den gelben Pfeilen will die BI die Trasse präparieren und für Erdverkabelung in sensiblen Gebieten werben.

Vom 16. Juli bis zum 15. August sollen die Unterlagen für die umstrittenen 380kV-Freileitung von Bertikow nach Neuenhagen in 20 Städten und Gemeinden öffentlich ausgelegt werden. Die Unterlagen müssten ab dem Veröffentlichunsgtermin auch auf der Homepage des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg unter der Sparte Energie/Planfeststellungsverfahren zu finden sein.

Die BI wird dazu eine Bürgerinformation mit Formulierungshilfen für Einwendungen veröffentlichen.

Keine 380kV-Freileitung in Schutz- und Wohngebieten!

Nicht über unsere Köpfe!


Planauslegung für neues Genehmigungsverfahren in den Sommerferien

Mitten in die Sommerferien hat das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) das Beteiligungsverfahren für eine Planungsergänzung der Uckermarkleitung gelegt. Die Unterlagen sollen in der Zeit vom 16. Juli bis zum 15. August in 20 Städten und Gemeinden öffentlich ausgelegt werden.

50Hertz hat für das Planergänzungsverfahren neue Verträglichkeitsstudien zu drei Vogelschutzgebieten in Brandenburg sowie ergänzende Unterlagen erarbeitet. Das wurde notwendig nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21. Januar 2016. Das Gericht hatte moniert, dass die bisherigen Unterlagen das artspezifische Anprallrisiko geschützter Vogelarten nicht detailliert genug aufgearbeitet hatten.

Die neuen Untersuchungen beziehen sich vor allem auf die europäischen Vogelschutzgebiete Schorfheide-ChorinRandow-Welse-Bruch und Unteres Odertal. Nach eigener Aussage konnte 50 Hertz zeigen, „dass unter Berücksichtigung des Rückbaus der schon vorhandenen 220-kV-Leitung keine erheblichen Beeinträchtigungen für die untersuchten Vogelarten bestehen“, sagte Projektleiterin Elke Brennenstuhl.

Zur Aktualisierung und Erweiterung der vorhandenen Datengrundlagen hatte 50Hertz 2016 ergänzende avifaunistische Kartierungen für Zugvögel, Brutvögel sowie nachtaktive Arten veranlasst. Insgesamt wurden bei der Verträglichkeitsprüfung rund 250 Vogelarten in ihrem jeweiligen Lebensraum betrachtet.

Eine ganz andere Auffassung als 50 Hertz vertreten die ornithologischen Sachverständigen der Bürgerinitiative, Dr. Martin Flade und Dr. Klaus Richarz. „Die geplante Trasse verläuft nach wie vor durch einen der vogelkundlich bedeutsamsten Räume Deutschlands mit großen Konzentrationen von Rastvögeln wie Gänsen, Kranichen, Kiebitzen, Goldregenpfeifern und anderen sowie sehr wichtigen Brutvorkommen nachts flugaktiver Vogelarten wie Dommeln, Rallen und Bekassinen“, teilen die beiden Experten mit.

Besonders in der Dämmerung und nachts sowie bei schlechten Sichtbedingungen wie Nebel oder Nieselregen gehen demnach sehr große Gefahren von der Leitung aus, die auch nicht durch Erdseilmarker oder Abbau einer anderen Leitung entschärft werden könnten. Die Leitung sei deshalb als Freileitung auf der geplanten Trasse nicht mit der EU-Vogelschutz-Richtlinie vereinbar.

Die Bürgerinitiative protestiert gegen den Zeitpunkt des Beteiligungsverfahrens. „Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist bei dieser Terminierung faktisch ausgeschlossen. Besonders problematisch ist die Planauslegung in den Sommerferien für die Träger öffentlicher Belange, deren Personal sich im Urlaub befindet“, sagte der Sprecher der BI, Hartmut Lindner. „In einem späteren Rechtsstreit können ja nur Argumente vorgebracht werden, die bereits in das Verfahren eingeführt sind (Präklusion).“ Insofern erschließe sich damit der tiefere Sinn der Terminierung.


Bürgerinitiative wird zehn Jahre alt

Am 13. Juni 2018 jährt sich die Gründung der Bürgerinitiative (BI) „Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat!“ zum zehnten Mal.

Der Sprecher der Bürgerinitiative, Hartmut Lindner, dankt allen Mitgliedern und Unterstützern für ihr Engagement, ohne das die Erfolge der BI nicht möglich gewesen wären.  

„Es ist uns gelungen, die Fragwürdigkeit der von Vattenfall, später von 50Hertz, vorgelegten Freileitungsplanung an die Öffentlichkeit zu bringen und den Widerstand dagegen zu organisieren“, sagte Lindner. „Wir haben eine Strategie entwickelt, die schließlich zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 2016 geführt hat, in dem der Planfeststellungsbeschluss des Landesbergamts für rechtswidrig und nicht vollziehbar erkannt wurde.“

Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts macht ein Planergänzungsverfahren für einen Teilabschnitt der Leitung notwendig, weil der Vogelschutz hier nicht ausreichend berücksichtigt wurde. „Vor dem Hintergrund unserer zehnjährigen Erfahrung im Freileitungskonflikt sehen wir diesem Verfahren voller Zuversicht entgegen“, sagte Lindner.

Und weiter: „Es bleibt dabei: Keine Freileitung durch Schutz- und Wohngebiete. 380kV – ab in die Erde!“


Erdverkabelung könnte billiger sein

Mit der neuesten technischen Entwicklung zur Erdverkabelung von Hoch- und Höchstspannungsleitungen befasst sich ein Aufsatz in der aktuellen Ausgabe der „Energiewirtschaftlichen Tagesfragen“ (68. Jg. Heft 5). Unter der Überschrift „Beschleunigter Netzausbau durch Minimaltrassen-Kabellösungen“ beschreiben die Professoren Heinrich Brakelmann und Lorenz Jarass und sowie der Ingenieur Carsten Wolff, wie man eine Erdverkabelung sparsamer angehen könnte.

Während die Übertragungsnetzbetreiber, etwa 50 Hertz in seiner Machbarkeitsstudie zur Erdverkabelung in Eberswalde, von einer Trassenbreite von 22 Metern bei der Erdverkabelung der geplanten 380kV-Leitung, ausgehen, werden bei der von den Verfassern favorisierten Minimaltrassen-Kabellösung nur 4,4 Meter Trassenbreite benötigt. Die Minimierung der Trassenbreite resultiert aus einer der Verwendung von leistungsstärkeren Erdkabeln, so dass nur noch zwei statt bislang vier Systemen notwendig sind. Zudem können die Erdkabel in zwei Ebenen verlegt werden, wodurch die Trassenbreite minimiert werden kann.

Diese neuere Entwicklung in der Kabel- und Verlegetechnik sollte die Übertragungsnetzbetreiber veranlassen, sich von den alten Vorurteilen gegenüber der Erdverkabelung von Hoch- und Höchstspannungsleitungen zu verabschieden, meinen die Verfasser. Der von Jarass dargestellte Kostenvergleich zeigt am Beispiel der geplanten 380kV-Leitung von Lübeck nach Göhl in Ostholstein, dass eine Vollverkabelung bei der Minimaltrassen-Kabellösung mit ca. 200 Millionen Euro nur knapp doppelt soviel kostet, wie die geplante eine Freileitung von 65 Kilometern Länge.

Wenn man bedenkt, dass die Akzeptanz von Erdverkabelungen höher ist als die von Freileitungen, dann können die Mehrkosten der Erdverkabelung durch die raschere Realisierbarkeit und die Einsparungen von Redispatchkosten kompensiert werden, argumentieren die Verfasser.

Die Bürgerinitiative „Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat“ wird die Argumente von Brakelmann und Jarass in das kommende Planergänzungsverfahren für die 380kV-Leitung von Bertikow nach Neuenhagen einbringen.


Netzplanung droht Fehler zu wiederholen

Bürgerinitiative kritisiert Entscheidung der Bundesnetzagentur

Presseerklärung zur Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 29. März 2018 zur Festlegung eines Trassenkorridors für die geplante 380kV-Freileitung von Bertikow nach Pasewalk

Wie die Bundesnetzagentur am 3. April mitteilte, hat sie für eine geplante 380kV-Freileitung vom Umspannwerk Bertikow bei Prenzlau nach Norden bis Pasewalk einen Korridor festgelegt.

Damit schaffen der Netzbetreiber 50 Hertz und die Bundesnetzagentur Fakten, die geeignet sind, die Genehmigungsbehörde – das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe – im anstehenden Planergänzungsverfahren zur geplanten Leitung von Bertikow nach Neuenhagen unter Druck zu setzen. gegen diese Leitung hatte die Bürgerinitiative (BI) „Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat“ geklagt und Recht bekommen.

Die BI nimmt die aktuelle Entscheidung der Bundesnetzagentur zum Anlass, noch einmal auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 2016 hinzuweisen, in dem der Planfeststellungsbeschluss für die 380kV-Freileitung Bertikow-Neuenhagen als „rechtswidrig und nicht vollziehbar“ erklärt wurde. Grund war vor allem der nicht ausreichend berücksichtigte Vogelschutz.

Der Vorhabenträger 50 Hertz musste deshalb für einen Teilabschnitt der Leitung Unterlagen für ein Planergänzungsverfahren einreichen. Das ist im November 2018 geschehen. Eröffnet ist das Planergänzungsverfahren aber noch nicht, geschweige denn abgeschlossen. Der vom Gericht verhängte Baustopp ist immer noch in Kraft.

Die Realisierung dieses Leitungsausbauvorhaben ist also äußerst fraglich.

Die von 50 Hertz geplante 380kV-Freileitung von Bertikow nach Pasewalk, deren Trassenkorridor jetzt genehmigt wurde, ist die Fortsetzung der vom Bundesverwaltungsgericht gestoppten Leitung. Eine 380kV-Freileitung von Bertikow nach Pasewalk ohne eine Verlängerung nach Berlin ist netztechnisch sinnlos. Ihre Realisierung setzt also den Bau der gerichtlich gestoppten Leitung voraus.

Abgesehen von der Gefahr, dass mit dem jetzt genehmigten Trassenkorridor Tatsachen geschaffen werden, verweist die Bürgerinitiative auf die Gefahren für den Vogelschutz, den auch die Leitung nach Pasewalk bringt. Auf den Seiten 136 bis 147 der Bundesfachplanungsentscheidung der Bundesnetzagentur ist das Risikopotential der Leitung für die Vogelwelt skizziert. Auf Seite 139 und 140 sind zahlreiche Vogelarten aufgelistet, für die durch die Leitung betroffen wären und „Verbotstatbestände“ auslösen könnten. Darunter sind auch seltene Arten wie die Sumpfohreule und der Schwarzstorch. Unter anderem für Gänse, Greifvögel und Schnepfen sieht der Bundesfachplanungsentscheid eine „vorhabentypspezifische Mortalitätsgefährdung“ (vMG).

Die BI warnt deshalb vor einer Wiederholung der Planungsfehler, die im Falle der 380kV-Freileitung von Bertikow nach Neuenhagen gemacht wurden. Es ist zu befürchten, dass wiederum der Vogelschutz auf der Strecke bleibt, weil Vorhabenträger und Genehmigungsbehörde auf eine Ausnahmegenehmigung spekulieren und dafür das öffentliche Interesse anführen.

In diesem Fall müsste also wieder vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt werden.

Die Bürgerinitiative hält weiterhin an ihrer Position fest, dass unter anderem die Belange des Vogelschutzes einer Genehmigung des Vorhabens von Bertikow nach Neuenhagen im Wege stehen und fordert eine Erdverkabelung.

Senftenhütte, 4.4.2018

Hartmut Lindner

Sprecher der BI „Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat“


Jahresrückblick 2017

Liebe Freunde und Mitstreiter,

In diesem Jahresrückblick möchte ich Sie über den aktuellen Stand des Konflikts um die 380-kV-Freileitung von Bertikow nach Neuenhagen und über die Aktivitäten unserer Bürgerinitiative im vergangenen Jahr informieren.

Unsere Arbeit im Jahr 2017 war, wie auch im Jahr zuvor, durch die Konsequenzen, die sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.1.2016 ergeben, geprägt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2014 für „rechtswidrig und nicht vollziehbar“ erklärt. 50 Hertz wird durch dieses Urteil des höchsten Verwaltungsgerichts daran gehindert, die geplanten Baumaßnahmen für die 380kV-Freileitung von Bertikow (bei Prenzlau) nach Neuenhagen (bei Berlin) in Angriff zu nehmen.

Um doch noch zu einer Baugenehmigung zu kommen, muss 50 Hertz ein Planergänzungsverfahren beantragen, in dem der Nachweis geführt wird, dass die Belange des Vogelschutzes in den europäischen Vogelschutzgebieten, die durch das Vorhaben gequert werden, unerheblich sind. Ein unserer Meinung nach unmögliches Unterfangen.

50 Hertz hat die Bürgerinitiative und den Nabu-Brandenburg am 3.9.2017 und am 24.8. 2017 über den Stand der Vorbereitungen für das Planergänzungsverfahren informiert und um Vorschläge unsererseits für Ausgleichs- und Kohärenzmaßnahmen gebeten.

Wir haben in diesen Gesprächen immer wieder auf die Belange des Vogelschutzes und auch auf die Position der durch das Freileitungsbauvorhaben betroffenen Gemeinden hingewiesen und betont, dass die beabsichtigen Minimierungsmaß-nahmen nicht geeignet sind, die Ziele des Vogelschutzes in den Schutzgebieten (FFH) zu gewährleisten.

Wir haben auch darauf hingewiesen, dass im Planergänzungsverfahren eine Abweichungsprüfung beantragt werden müsse, in der erfolgreich dargelegt werden muß, dass es keine Alternativen zu dem geplanten Vorhaben gibt. 50 Hertz hat uns in diesem Punkt zeitweilig zugestimmt, um am Ende doch von dieser Position abzurücken. Die Experten von 50 Hertz wollen kilometergenau und artenspezifisch nachweisen, dass in den Teilabschnitten, in denen die 380kV-Trasse parallel zu der 220kV-Bestandsleitung verläuft, keine erhebliche Beeinträchtigung der Lebensgrundlagen der Vögel erfolgt. Ein sehr ambitioniertes Unterfangen, das dazu dienen soll, eine Abweichungsprüfung zu vermeiden.

Der Sprecher der Bürgerinitiative hat in einer ausführlichen Mail an 50 Hertz die ablehnende Haltung gegenüber dem Leitungsbauvorhaben wiederholt, um möglichen Mißverständnissen entgegenzutreten.

Unserer Meinung nach ist eine Abweichungsprüfung unverzichtbar und wir sind gut darauf vorbereitet, hier Alternativen aufzuzeigen.

Es ist uns auch wieder gelungen, die von dem Leitungsbauvorhaben besonders stark betroffenen Kommunen zu einem gemeinsamen Vorgehen im Planergänzungsverfahren zu motivieren. Das wurde durch die Beteiligung der Kommunen an den Kosten für einen umwelt- und naturverträglichen Trassierungsvorschlag zur teilweisen Erdverkabelung unterstrichen.

Ausblick auf das kommende Jahr

Mit der Eröffnung des Planergänzungsverfahrens ist in Frühjahr 2018 zu rechnen.

Wir werden die Kommunen und Einwohner ermutigen und durch Formulierungshilfen dabei unterstützen, ihre Beteiligungsrechte wahrzunehmen und gut begründeten Einwendungen einzureichen.

Falls die Einwände wieder von der Genehmigungsbehörde vom Tisch gewischt werden sollten, werden wir bei Aussicht auf Erfolg abermals den Rechtsweg beschreiten und die Hilfe des Bundesverwaltungsgerichts anrufen.

Dazu benötigen wir abermals Ihr Vertrauen und Ihre finanzielle Unterstützung.

Wir bedanken uns für Ihre bisherige Unterstützung und senden Ihnen unsere besten Wünsche für das kommende Jahr, in dem sich die Gründung unserer Bürgerinitiative am 13. Juni zum zehnten Mal jährt.

Nicht über unsere Köpfe! Keine 380kV-Freileitung durch Schutz- und Wohngebiete!

31.12.2017

Hartmut Lindner, Sprecher der Bürgerinitiative Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat!

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Zum aktuellen Stand des Verfahrens

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 21. Januar 2016 verkündet, dass der Planfeststellungsbeschluss für das Leitungsbauvorhaben rechtswidrig und nicht vollziehbar ist. Begründet wurde dies mit einem fehlerhaften Nachweis der Unbedenklichkeit des Vorhabens bezüglich des Vogelschutzes und unter anderem der Anrechnung des Rückbaus der bestehenden 220kV-Freileitung.

Im Rahmen eines Planergänzungsverfahrens sollen nun diese Defizite beseitigt und eine Plangenehmigung erreicht werden.

Für den Laien erscheint der geforderte Nachweis der Unerheblichkeit der Beeinträchtigungen der Lebensbedingungen der Vögel durch eine 380kV-Freileitung wie die Quadratur des Kreises. Den Experten von 50 Hertz erscheint diese Aufgabe offenbar nur als eine besondere Herausforderung, die durch den Einsatz von zwei zusätzlichen Umweltplanungsbüros zu stemmen sein müsste.

Kürzlich hat uns 50 Hertz über die nächsten Schritte informiert. Im Oktober 2017 soll der Antrag für das Planergänzungsverfahren eingereicht werden. Die Genehmigungsbehörde, das Landesbergamt in Cottbus, wird die Unterlagen auf Vollständigkeit prüfen und dann das Planergänzungsverfahren eröffnen und bekannt geben.

Im Planergänzungsverfahren gibt es wieder eine öffentliche Beteiligung, in der die Betroffenen und die Träger öffentlicher Belange vier Wochen die Möglichkeit haben, die Planungsunterlagen einzusehen und Einwände vorzubringen. Die Einwendungsfrist endet 14 Tage nach der Beendigung der Auslegung.

Die Bürgerinitiative wird die Unterlagen des Planergänzungsverfahrens gründlich prüfen und die Betroffenen zu Einwendungen ermutigen und dafür eine Formulierungshilfe veröffentlichen. Wir denken auch, dass in den besonders betroffenen Ortsteilen in Einwohnerversammlungen über das Verfahren informiert werden sollte.

Dazu werden wir rechtzeitig mit den Ortsvorstehern Kontakt aufnehmen.

Das kommende Jahr wird also spannend, da wird die entscheidende Runde im Ringen um die Leitung ausgetragen.

6. September 2017


Studierende fahren die Trasse ab

Eine Gruppe von Studierenden aus Berlin interessierte sich für den Verlauf der geplanten 380kV-Freileitungstrasse durch das Biosphärenreservat Schorfheide – Chorin. Sie besuchten die Bürgerinitiative am 15. Juni und fuhren bei strahlendem Sonnenschein mit dem Sprecher der BI die Trasse von Chorin bis Angermünde ab.

In Senftenhütte erläuterte Hartmut Lindner kurz den Trassenverlauf und die Gründe für den Protest gegen die Freileitungstrasse. Dabei wurden die besonderen Konfliktpunkte angesprochen – Senftenhütte, Serwest und Kleinziethen mit dem Drebitzberg und Angermünde –, die anschließend mit dem Fahrrad angefahren wurden.

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Stellungnahme zum Netzentwicklungsplan Strom 2030 der Übertragungsnetzbetreiber

Die vier großen Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland haben am Mitte Februar mit der Vorstellung der zwei Netzentwicklungspläne für 2030 begonnen. Die Pläne beschreiben den Ausbau des Stromnetzes an Land (NEP) und der Offshore Windgebiete (O-NEP).

Noch bis Ende Februar können Stellungnahmen dazu abgegeben werden. Diese Konsultationen sind vorgeschrieben, haben aber keine rechtsverbindlichen Folgen.

Die Bürgerinitiative „Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat!“ hat sich die Pläne angesehen und kritisiert folgende Punkte:

1. Unzureichende Bürgerbeteiligung bei der Netzplanung

Der Netzentwicklungsplan greift nach seiner Verabschiedung durch das Parlament als Bundesbedarfsplangesetz ganz erheblich in das Infrastrukturgeschehen der einzelnen Kommunen ein.

Die zunehmende Kompetenzverlagerung von der Landes- auf die Bundes- und schließlich auf die EU-Ebene (Ten-year-networl development plan – TYNDP) macht die lokale Bürgerbeteiligung mehr und mehr zur Farce, zumal neuere gesetzliche Regelungen (Energieleitungsausbaugesetz – EnLAG und Netzausbaubeschleunigungsgesetz NABEG) und die Beschneidung des Rechtswegs die Mitwirkung der Bürger nicht etwa einfacher machen, sondern sie eher erschweren.

Die Bürgerinitiative hält folgende Bedingungen für eine effektive Bürgerbeteiligung für unverzichtbar:

  • Transparenz auf allen Stufen der Planungsprozesse
  • von den Netzbetreibern und Energiekonzernen unabhängige Recherche und wissenschaftliche Beratung im Interesse der Bürger
  • detaillierte und nachvollziehbare Darstellung der energiepolitischen und übertragungstechnischen Notwendigkeit der geplanten Maßnahmen

Diese Bedingungen sind mit der Vorlage des von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) verfassten Netzentwicklungsplans Strom 2030 (NEP 2030) nicht gegeben. Die Bürgerinitiative betrachtet das im Energiewirtschaftsgesetz vorgesehene Konsultationsverfahren in der gegenwärtigen Form nicht als ein geeignetes Instrument, um den Bürgerwillen beim Netzausbau effektiv zur Geltung zu bringen.

Sie sieht darin wie bereits in den Jahren 2012 und 2014 bei der Konsultation des NEP 2012 bzw. NEP 2014 eher ein Verfahren, den Netzausbau abzusichern und zu „legitimieren“.

Es handelt sich nach unserer Einschätzung nur um eine Scheinbeteiligung der Öffentlichkeit, nicht um echte Beteiligung, denn die grundsätzlichen Fragen, ob und wie ein dezentrales Energieversorgungssystem aufgebaut werden und was es leisten könnte, stehen nicht zur Debatte.

Im „Ilmenauer Signal“ des „Netzgipfels von unten“ von Dezember 2012 wird die Konzeption eines dezentralen Energieversorgungssystems mit erneuerbarer Energie näher erläutert.

Die Notwendigkeit jeder einzelnen Maßnahmen wird im NEP 2030 nicht nachvollziehbar dargestellt sondern nur durch qualitative Aussagen, die sehr allgemein gehalten sind, begründet (Anhang, Projektsteckbriefe).

So wird im „Steckbrief“ zur „Uckermarkleitung“ geschrieben: „Das netztechnische Ziel der Maßnahmen ist es, die horizontale Übertragungskapazität im Netz der 50Hertz und regelzonenüberschreitend bzw. länderübergreifend zum benachbarten polnischen Übertragungsnetzbetreiber PSE zu erhöhen.“ (NEP 2030, Anhang – Projektsteckbrief, S. 165)

„Auch die im Rahmen des NEP durchgeführten Untersuchungen zeigen die Notwendigkeit eines Leitungsneubaus deutlich auf: Die Einspeiseleistung der in der Netzregion Uckermark bereits heute vorhandenen Windparks sowie die der zukünftig geplanten EE-Anlagen übersteigt die Übertragungskapazität der vorhandenen 220-kV-Leitung Neuenhagen – Bertikow – Vierraden um ein Vielfaches.“ (NEP 2030, Anhang: Projektsteckbriefe, S.167)

Diese allgemeine Darstellung ist nicht geeignet eine Steigerung der Übertragungskapazität um das 4,5 fache gegenüber der Übertragungskapazität der bestehenden 220kV-Freileitung zu begründen.

Sie kann auch nicht die eklatanten Eingriffe in das Biosphärenreservat Schorfheide – Chorin und zwei europäische Vogelschutzgebiete und den Naturpark Barnim rechtfertigen, die bei Realisierung der Planung unvermeidlich wären.

Irreführend ist die in Kapitel 5 des NEP 2030 (S. 106) abgedruckte „Übersicht der im NEP 2030 identifizierten Maßnahmen sowie deren Umsetzungsstatus“. Darin wird die Tatsache verschwiegen, dass seit 2014 ein Baustopp über das ENLAG-Projekt Nr. 3 verhängt wurde und das Bundesverwaltungsgericht am 21.1.2016 geurteilt hat, dass der Planfeststellungsbeschluss für dieses Vorhaben „rechtswidrig und nicht vollziehbar“ ist.

Stattdessen wird das Projekt als „genehmigt oder im Bau“, „vor oder im PFV/Genehmigung nach BImSch“ qualifiziert.

Man fragt sich, wie viele weitere Rechtsstreite sind wegen fragwürdiger Trassenplanungen anhängig? Die Netzplanung ist ja durchaus umstritten.

Die Bürgerinitiative „Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat!“ kann daher im Konsultationsverfahren für den NEP 2030 nur kritische Anmerkungen machen, eine Zustimmung zu den Netzausbauplänen kann aus dieser Beteiligung nicht abgeleitet werden.

2. Konzeptionelle Verengung auf zentralistische Strukturen

Es zeigt sich in den Ausführungen zur Marktsimulation (S.57f) , dass der Netzentwicklungsplan 2030 nicht, wie in der öffentlichen Diskussion häufig behauptet, in erster Linie der inländischen Versorgung mit erneuerbaren Energien und somit der Energiewende dient, sondern vielmehr den großen Energieunternehmen zur von der EU gewollten und von den Verbrauchern zu finanzierenden Infrastrukturabsicherung für den europäischen Stromhandel vor allem auch mit Kohlestrom nützt (NEP 2030, Marktsimulation, Szenario A, S. 54).

Die gestiegenen Kohlestromexporte (51 Terawattstunden) und der hohe CO2-Ausstoß im Jahr 2015 , die fortgeschrieben werden, belegen diese Einschätzung sehr deutlich.

Der von den ÜNB vorgelegte NEP 2030 ist auf die weitere Fortschreibung zentralistischer Strukturen der Stromerzeugung und –verteilung fixiert. Mit dem gegenwärtigen Nord-Südgefälle der Stromerzeugung wird der Aus- und Neubau von Tausenden von Kilometern Höchstspannungsfreileitungen begründet. Die Konzepte und Maßnahmen der bereits realisierten dezentralen Stromerzeugung und -versorgung werden im NEP 2030 nicht berücksichtigt.

Der NEP 230 ignoriert die Möglichkeiten, die die erneuerbaren Energien für die Neustrukturierung des Energiesystems zu einem mehr dezentralen System bieten. Wesentliches Element des dezentralen Ausbaus der erneuerbaren Energien ist es, Strom dort zu erzeugen, wo er benötigt wird. Große Distanzen zwischen dem Ort der Erzeugung und dem Ort des Verbrauchs werden so vermieden und die erforderliche Länge neuer Stromtrassen deutlich reduziert (Peter Droege, Präsident von Eurosolar).

Durch Dezentralisierung lässt sich folglich der Netzausbau begrenzen. Hierzu finden sich im NEP 2030 keinerlei Überlegungen.

3. Überdimensionierte, daher unwirtschaftliche und nicht genehmigungsfähige Planung

Wenn man die im NEP 2030 empfohlenen Netzausbaumaßnahmen mit den Ausführungen in der Dena-Netzstudie II und den bisherigen Netzentwicklungsplänen vergleicht, muss man feststellen, dass die Netzausbaumaßnahmen im Zubaunetz weitergewachsen sind (zwischen 9.200 und 10.200 Kilometer Drehstrom-Freileitungen), obwohl 2600 Kilometer leistungsstarke HGÜ-Trassen und auch eine Stromspitzenkappung eingeplant sind.

Diese Planung weist aus, dass bei zunehmendem Anteil von erneuerbaren Energie an der Stromerzeugung der Netzausbaubedarf steigt, ein absurdes Ergebnis.

Zur Erinnerung: Die Dena-Netzstudie II favorisierte den Neubau von 3.600 km neuen 380kV-Trassen (Drehstrom), deren Kosten mit ca. 9,7 Mrd. Euro betragen würde.

Ein überdimensionierter Netzausbau ist wirtschaftlich nicht vertretbar und damit nicht genehmigungsfähig.

4. Massive Umweltbelastung

Der Begriff „Umweltverträglichkeit“ kommt in dem von den ÜNB vorgelegten Dokument nicht ein einziges Mal vor!

Eine Netzerweiterung auf ca. 8500 bis 9500 km Freileitungen kann nicht ohne eine eingehende Prüfung der Umweltverträglichkeit der jeweiligen Trassierung erfolgen. Es ist befremdlich, dass sich hierzu im NEP 2030 nicht ein Wort findet. Ist der Gesamtplan erst genehmigt, steht zu befürchten, dass mit dem „Argument“ der Dringlichkeit des Netzausbaus Umwelt- und Naturschutz ausgehebelt werden.

Die Bürgerinitiative „Biosphäre unter Strom,- keine Freileitung durchs Reservat“ betont die gesamtgesellschaftliche Bedeutung des Umwelt- und Naturschutzes und der Natur- und Großschutzgebiete, deren Integrität bei jeder Netzplanung respektiert werden muss.

5. Mangelnde Bereitschaft zu Innovationen in der Netz- und Übertragungstechnologie

Der NEP ignoriert die Notwendigkeit der Entwicklung und Implementation

neuer leistungsfähiger und umweltverträglicher Übertragungssysteme. Möglichkeiten der teilweisen Erdverkabelung werden (außerhalb der EnLAG-Pilotprojekte un der HGÜ-Trassen) nicht erwogen.

Der Plan bietet, abgesehen von dem Versuch der Integration der HGÜ, keine Perspektive für innovative Entwicklungen in der Übertragungstechnik und Netztechnologie – insbesondere in Hinblick auf die Erdverkabelung und die Speichertechnologie – und behindert damit die Forschung und Entwicklung innovativer Technologien auf diesem Gebiet.

6. Der geplante Netzausbau ist weder flexibel und noch zukunftsfähig

Der NEP 2030 enthält eine Fülle von Einzelmaßnahmen, die auf den umstrittenen Netzstudien der Deutschen Netzagentur basieren. Er beinhaltet auch eine Fortschreibung der EnLAG-Projekte (Startnetz), die vor Ort hoch umstritten sind und zum Teil erfolgreich beklagt wurden.

Die Formulierung des Zielnetzes führt zu einem geschlossenen Planungssystem, in dem viele Entscheidungen bereits präjudiziert sind, so dass neuere Entwicklungen in der Stromerzeugungsstruktur (Regionalisierung, stärkeres Wachstum erneuerbarer Energien im Süden und Südwesten) nicht mehr angemessen berücksichtigt werden können, ja möglicherweise sogar dadurch verhindert werden.

Gefragt ist ein offenes Planungssystem, das innovations- und damit zukunftsfähig ist und dem Charakter der erneuerbaren Energien gerecht wird.

Schlussfolgerungen

1. Die von den ÜNB vorgelegte Planung des Netzausbaus ist seit Anfang an durch die konzeptionelle Verengung der Netzplanung auf die Konservierung zentralistischer Strukturen geprägt. Folglich ist die Ausblendung des den erneuerbaren Energien eigenen Potentials zum dezentralen Strukturwandel die zentrale Schwäche auch des NEP 2030.

2. Das Startnetz setzt die Realisierung aktuell höchst umstrittener Freileitungsprojekte ( z.B. „Uckermarkleitung“, durch Urteil des BVerwG vom 21.1.2016 gestoppt) voraus und ignoriert die Kritik an diesen Planungen.

3. Der Einsatz von vier Hochspannungsgleichstromübertragungssystemen sollte dazu führen, dass der Netzausbaubedarf im 380kV- Drehstromsystem vermindert werden kann. Dies ist im NEP 2030 nicht vorgesehen.

4. Statt dessen präsentieren die ÜNB ein Konzept eines überdimensionierten Netzausbaus, dessen Auswirkungen auf die Umwelt nicht thematisiert werden. Umweltverträglichkeit von großen Infrastrukturprojekten ist immer zweifelhaft. Sie ist im Interesse der Allgemeinheit stets nachzuweisen.

5. Ein mittelfristig angelegter Netzentwicklungsplan sollte auch Impulse für innovative technische Lösungen vermitteln und für neue Lösungen offen und damit zukunftsfähig sein. Davon kann auch beim NEP 2030 keine Rede sein.

Die Bürgerinitiative „Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat!“ hält an ihrer mit Blick auf den NEP 2012 und NEP 2014 formulierten Kritik an der Netzplanung fest, denn der NEP 2030 forciert die Tendenz zur Überdimensionierung des Netzes.

Dieser überdimensionierte Netzausbau ist weder wirtschaftlich vertretbar, noch umweltverträglich und verstößt damit gegen zwei wichtige Prinzipien, die erfüllt sein müssen, wenn ein Leitungsbau genehmigungsfähig sein soll.

Die Bürgerinitiative lehnt daher den NEP 2030 in seiner Gesamtheit ab. Sie kann der Bundesnetzagentur nur empfehlen, den NEP 2030zu verwerfen und damit dem Gesetzgeber die Chance zu geben, die Konstruktion eines zukunftsfähigen Bundesnetzplanes in unabhängige Hände zu legen.

Chorin,12.2.2017

Hartmut Lindner, Sprecher der

Bürgerinitiative: Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat!


Spenden für den nächsten Rechtsstreit gesucht

Seit acht Jahren kämpft die Bürgerinitiative „Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat“ gegen die geplante 380kV-Freileitung von Bertikow bei Prenzlau über Vierraden bei Schwedt nach Neuenhagen bei Berlin.

Die Leitung ist ein schwerwiegender Eingriff in unsere jahrhundertealte Kulturlandschaft und unsere Schutzgebiete, sie gefährdet die Gesundheit der Anwohner, entwertet die Immobilien der Anlieger und birgt eine Fülle von wirtschaftlichen Risiken für den Tourismus und die lebensmittelverarbeitenden Unternehmen, deren Produkte mit einer intakten Landschaft assoziiert werden.

Diese Freileitung darf nicht gebaut werden! Nicht über unsere Köpfe!

Im Planfeststellungsverfahren (2010 -2014) haben mehr als 1300 Betroffene, darunter viele Kommunen, ihre Einwände gegen die Freileitungsplanung vorgebracht. Weil diese Einwände nicht berücksichtigt wurden, wurde im Herbst 2014 vom NABU-Brandenburg und weiteren Klägern gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 21.1.2016 den Planfeststellungsbeschluss für „rechtswidrig und nicht vollziehbar“ erklärt.

50 Hertz wird im kommenden Frühjahr ein Planergänzungsverfahren beantragen, um doch noch eine Genehmigung zur Errichtung der 380kV-Freileitung zu erreichen.

Um den Leitungsbau endgültig zu verhindern, bleibt uns nur die abermalige Anrufung des Bundesverwaltungsgerichts. Für die Finanzierung der erforderlichen Gutachten, Anwalts- und Gerichtskosten sind wir auf die Unterstützung der Region angewiesen.

Bitte spenden Sie für die Finanzierung des Rechtsstreits vor dem Bundesverwaltungsgericht an den gemeinnützig anerkannten Verein: Wir in der Biosphäre e.V., der die Klage und die Arbeit der Bürgerinitiative finanziert.

Diese Spenden sind steuerlich absetzbar.

Senftenhütte, 10.12.2016

Hartmut Lindner, Sprecher der Bürgerinitiative

Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat!

Kontoverbindung:

Begünstigter: Wir in der Biosphäre e.V.

IBAN: DE 18 1509 1704 0060 6979 49

BIC: GENODEF1PZ1

Institut: VR Bank Uckermark


Sechs tote Kraniche unter der Hochspannungsleitung bei Steinhöfel

Unter der 220-kV-Leitung bei Steinhöfel unweit der Blumberger Mühle machte Beate Blahy aus Angermünde am 29. Oktober einen traurigen Fund: „Auf unserer regelmäßigen Kontrolltour zu den noch anwesenden Kranichgruppen fanden wir heute sechs tote Tiere.“ Die fünf erwachsenen Kraniche und ein Jungtier lagen auf einem Streifen Maisstoppel, der genau unterhalb der Leitung nicht umgebrochen wurde, berichtet sie. Die Maisstoppel sei seit ungefähr acht Tagen regelmäßige Nahrungsfläche einer Gruppe von bis zu 800 Kranichen gewesen. Die Leitungen hängen an dieser Stelle tief herunter.

„Es herrschte klare Sicht, deshalb ist von panischem Auffliegen durch Störung auszugehen“, glaubt Beate Blahy. Alle Kraniche hätten linksseitige Knochenbrüche der Schwingen, zum Teil auch der Ständer (Beine) gehabt. „Das spricht für gleichzeitiges Auffliegen in dieselbe Richtung.“

Das Ereignis sei frisch vom gleichen Tag gewesen. „Die Prädatoren hatten noch nicht viel unternehmen können. Aber als ich eine gute Stunde später noch einmal da war, um einige Untersuchungen zu machen, fehlte einem der vier liegengebliebenen Kraniche schon Hals und Kopf“, berichtet Beate Blahy. Zwei Körper seien von der Naturwacht mitgenommen und eingefroren worden. „Die Kranichgruppe, ungefähr 400 Vögel, hielt sich in der Nähe auf, mied aber den Unfallbereich erkennbar“, sagt sie.


Appell am Tag der Biospäre: „Umdenken – Umschwenken!“

Auch dieses Jahr war unsere Bürgerinitiative „Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat!“ am „Tag der Biosphäre“ im NABU-Infozentrum Blumberger Mühle mit einem Infostand vertreten, der reichlich von den Besuchern frequentiert wurde.

Unser Flugblatt (hier die Vorderseite und die Rückseite), das über den aktuellen Stand des Konflikts um die geplante 380kV-Freileitung informierte, wurde gerne entgegengenommen. Viele Besucher gratulierten uns zu dem Erfolg vor dem Bundesverwaltungsgericht, das im Januar 2016 den Planfeststellungsbeschluss für die 380kV-Freileitung von Bertikow nach Neuenhagen für „rechtswidrig und nicht vollziehbar“ erklärt hatte.

Unser Appell an den Ministerpräsidenten, sich in den Konflikt um die Freileitung einzuschalten, wurde von vielen Gesprächspartnern als wenig aussichtsreich beurteilt. Hier zeigt sich der Vertrauensverlust in den Ministerpräsidenten, dem man nicht mehr zutraut, seiner Verantwortung gerecht zu werden. „Eberswalde und das Biosphärenreservat, sind Woidke doch egal. Wie es uns geht, das interessiert ihn doch nicht!“, bekam der Vertreter der Bürgerinitiative, Hartmut Lindner, von einer Besucherin zu hören.

Unser Appell an die Landesregierung: „Umdenken – Umschwenken!“ wurde manchmal etwas sarkastisch kommentiert: „Schön wärs!“

Der gut besuchte „Tag der Biosphäre“, auf dem viele ökologisch orientierte Unternehmen und Initiativen zeigten, was sie leisten, war wieder einmal sehr ermutigend für unsere Bürgerinitiative und unser Engagement.


Energiewende und Vogelschutz – Sendung im Deutschlandradio

Auf der Homepage des Deutschlandfunks gibt es den Beitrag „Energiewende contra Vogelschutz – Streit um die Uckermarkleitung“ zum Nachhören. Die Audiodatei findet man in der Mediathek von Deutschlandradio.de unter Sendungen/Umwelt und Verbraucher/12.7. um 11.45 Uhr.


Uckermarkleitung im Junior Science Café

Schülerinnen moderieren die Diskussionsrunde unter einer stilisierten Freileitung mit Kranichen. (Fotos: Rainer Mundzeck)

„Wie können digitale Medien helfen, wenn Vogelschutz und Energiewende kollidieren?“ fragten Schüler des Einstein-Gymnasiums in Angermünde Ende April im Rahmen eines Junior Science Cafés, das der 11. Jahrgang organisiert hatte. In der Aula der Schule diskutierten darüber Vertreter der Bürgerinitiative “Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat”, des Biosphärenreservats Schorfheide Chorin und des Windkraftunternehmens Enertrag und von 50 Hertz.

Sehr wirkungsvoll wurde das Publikum durch eine Kurzfassung von Dürrenmatts „Physikern“ auf die Frage nach der Verantwortung der Naturwissenschaften eingestimmt.

Zum Auftakt ein Mord im Sanatorium: War Einstein der Täter oder war es Newton?

In einem Junior Science Café organisieren Schüler Gesprächsrunden mit Experten zu aktuellen Themen. Gefördert werden die Projekte von „Wissenschaft im Dialog“, einer Initiative des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft und der Deutschen Telekom Stiftung.

„Der Ideenreichtum, mit dem die Schüler und Schülerinnen das Thema 380kV-Freileitung dargestellt haben, war faszinierend“, findet Hartmut Lindner, Sprecher der Bürgerinitiative.

Der 11. Jahrgang erhält die Zertifikate für das Junior Science Café. 


Kein weiter so, umdenken und umlenken!

Dr. Klaus Freytag vom Wirtschaftsministerium und der Sprecher der Bürgerinitiative Hartmut Lindner.

Eine gemeinsame Resolution von Gemeinden entlang der Uckermarktrasse, vom Nabu und von der Bürgerinitiative „Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat“ hat Dr. Klaus Freytag vom Wirtschaftsministerium des Landes Brandenburg am 27. April entgegengenommen

Nach dem Urteil des BVerwG vom 21.1.2016 zum Planfeststellungsbeschluß für die 380kV-Freileitung Bertikow-Neuenhagen appellieren die Unterzeichner der Resolution unter dem Motto: “Kein Weiter so – umdenken und umlenken” an die Landesregierung, sich in den Konflikt um die geplante Freileitung einzuschalten.

Die Landsregierung soll sich auf Bundesebene für eine Novellierung des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) einsetzen, mit dem Ziel das Leitungsvorhaben Bertikow-Neuenhagen in den Katalog der Pilotprojekt zur Erdverkabelung aufzunehmen.

Ferner wünschen die Unterzeichner, dass die Landesregierung moderierend in den Konflikt eingreift, um eine sozial- und umweltverträgliche Realisierung des Leitungsvorhabens zu erzielen.

Es ist die feste Überzeugung der Unterzeichner, dass nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.1.2016, in dem der Planfeststellungsbeschluss für das Leitungsbauvorhaben Bertikow -Neuenhagen als “rechtswidrig und nicht vollziehbar” erkannt wurde, jetzt die Politik zu einer Lösung des Konflikts beitragen muss.

Hartmut Lindner, Sprecher der Bürgerinitiative: Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat


Gemeinden entlang der Uckermarkleitung fordern Landesregierung zum Einsatz für Erdverkabelung auf

Resolution

der Städte Angermünde und Eberswalde, der Gemeinde Mark Landin, der Gemeinde Chorin, der Ämter Joachimsthal und Biesenthal-Barnim, des NABU-Brandenburg und der Bürgerinitiative „Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat“

zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.1.2016 zum Planfeststellungsbeschluss zur 380kV-Freileitung von Bertikow nach Neuenhagen (“Uckermarkleitung”)

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke!

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 21.1.2016, den Planfeststellungsbeschluss für „rechtswidrig und nicht vollziehbar” zu erklären, erfordert es, nun endlich eine sozialverträgliche und umweltgerechte Lösung dieses seit 2007 andauerndes Konflikts herbeizuführen, der die Entwicklung unserer Region stark belastet. Dabei sollten auch die gesundheitlichen Risiken für die Trassenanlieger stärker als in der bisherigen Planung und im Planfeststellungsverfahren berücksichtigt werden.

Das BVerwG hat zentrale Grundlagen des Planfeststellungsbeschlusses für rechtswidrig erklärt: Einerseits die Behauptung, die Leitung könne nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung der durchquerten Schutzgebiete führen und andererseits die Aussage, dass der Rückbau der 220kV-Freileitung als Minimierungsmaßnahme der Belastungen durch die 380kV-Freileitung zu bewerten sei.

Noch gar nicht befinden konnte das Gericht über eine den europarechtlichen Anforderungen genügende Alternativenprüfung zur Entlastungsmöglichkeit der Schutzgebiete, denn eine derartige Untersuchung liegt bis heute nicht vor. Der Maßstab dieser Prüfung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG ist weitaus strenger als alles, was von 50Hertz bisher vorgelegt wurde.

Dabei wird auch zu berücksichtigen sein, dass inzwischen an vielen Stellen in Deutschland die Möglichkeiten einer teilweisen Erdverkabelung von Höchstspannungsleitungen zur Vermeidung von Trassenkonflikten genutzt werden.

Ein einfaches „Weiter so“ kann es nach rund 10 Jahren Fehlplanung, vor der wir immer gewarnt haben, nicht geben. Damit wäre die nächste juristische Auseinandersetzung besiegelt und der Leitungsneubau voraussichtlich für weitere Jahre blockiert. Dabei gibt es mit dem Einsatz von Erdkabeln auf Teilen der Trasse oder mit einer Umtrassierung durchaus eine Chance zur Lösung des Konflikts.

Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss nun die Politik zur Konfliktlösung beitragen.

Das EnLAG wurde seit 2009 wiederholt novelliert und die Landesregierung hat es versäumt hier im Interesse Brandenburgs tätig zu werden.

Wir appellieren deshalb an die Landesregierung, den Kabinettsbeschluss der Regierung Platzeck vom 26.8.2008 wieder aufzugreifen und sich intensiv für eine Aufnahmen der sog. Uckermarkleitung in den Katalog der Erdkabel-Pilotprojekte des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) einzusetzen.

Die Ende 2015 vorgenommenen Änderungen im EnLAG sehen im § 2 Abs. 2 Nr. 3 u. Nr. 4 bei den Pilotprojekten Kriterien für eine Erdverkabelung vor, durch die eine Kollision des Netzausbaus mit dem Naturschutz vermieden werden soll und kann. Diese Kriterien betreffen genau die Gesichtspunkte der Unverträglichkeit einer Freileitung, die nun zur Rechtswidrigkeit der Uckermarkleitung geführt haben.

Um diese Regelungen auf die „Uckermarkleitung“ anwenden zu können, ist es erforderlich, dieses Leitungsvorhaben in den Katalog der Pilotprojekte zur Erdverkabelung aufzunehmen. Hier sollte die Landesregierung die entsprechenden Änderungen beim Gesetzgeber anregen.

Wir appellieren eindringlich an die Landesregierung, ihre Verantwortung dafür wahrzunehmen, dass die Erfordernisse einer sicheren Stromversorgung und des Natur- und Landschaftsschutzes und der Gesundheitsvorsorge für die Bevölkerung nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die Planung ist so auszurichten, dass all diesen Erfordernissen entsprochen wird.

Deshalb sollten unter der Moderation der Landesregierung Vertreter aus den Ressorts für Wirtschaft und für Umwelt- und Naturschutz, Vertreter der betroffenen Kommunen, des NABU-Brandenburg , der Bürgerinitiative und des Vorhabenträgers an einen Tisch gebracht werden, um gemeinsam eine Konfliktlösung zu finden.

Eberwalde, 1.2.2016

Anne Fellner, Baudezernentin der Stadt Eberswalde

Weitere Unterzeichner:

Brigitte Günzel, Stellvertretende Bürgermeisterin der Stadt Angermünde

Wolfgang Säger, ehrenamtl. Bürgermeister der Gemeinde Mark Landin

Martin Horst, ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Chorin

Astrid Gohlke, amtierende Amtsdirektorin, Amt Britz-Chorin-Oderberg

Dirk Protzmann, Amtsdirektor, Amt Joachimsthal

Andre Nedlin, Amtsdirektor, Amt Biesenthal-Barnim

Friedhelm Schmitz-Jersch, Landesvorsitzender des NABU-Brandenburg

Hartmut Lindner, Sprecher der Bürgerinitiative

Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat!


Bundesverwaltungsgericht: Rückbau der bestehenden Leitung anzurechnen war falsch

In einer Pressemitteilung fasst das Bundesverwaltungsgericht die Gründe zusammen, warum der Planfeststellungsbeschluss des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe zur Uckermarkleitung rechtswidrig war. Demnach war die Verträglichkeitsstudie unzureichend, auf die das Amt seine Annahme stützte, dass von der Leitung keine erheblichen Beeinträchtigungen der Vogelschutzgebiete ausginge.

Außerdem sei es unzulässig gewesen, den Rückbau der bestehenden 220-kV-Freileitung als schadensmindernde Maßnahme anzunehmen, so das Gericht.

Diese Mängel führten aber nicht zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses. Das Gericht stellte jedoch die Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit des Beschlusses fest. Eine schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus.


„Rechtswidrig und nicht vollziehbar“ – Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen die Uckermarleitung ergangen

Großer Erfolg der von der Bürgerinitiative angeregten und unterstützten Klage des NABU-Brandenburg gegen den Planfeststellungsbeschluss für die 380kV-Freileitung von Bertikow-Neuenhagen vor dem Bundesverwaltungsgericht

Die mit Spannung erwartete Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Klage des NABU-Brandenburg und zweier Privatkläger gegen den im Sommer 2014 ergangenen Planfeststellungsbeschluss ist heute verkündet worden: „Rechtswidrig und nicht vollziehbar“ lautet das Urteil des Gerichts, das über dieses Leitungsvorhaben aus dem Energieleitungsausbaugesetz in erster und letzter Instanz zu urteilen hatte.

Dem am Ende der mündlichen Verhandlung am 2.12.2015 gestellten Antrag von 50 Hertz, die südliche Hälfte der 115 km langen Trasse, die Strecke von Neuenhagen bis Golzow, aus der Nichtvollziehbarkeit des Planfeststellungs-beschlusses auszuklammern, so dass hier schon mal gebaut werden könnte, während die Arbeiten an einer neuen Umweltverträglichkeitsprüfung in Angriff genommen werden, um die Rechtsfehler der Planung auf der nördlichen Hälfte zu beseitigen, ist das Gericht nicht gefolgt.

Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die Genehmigungsbehörde, die eine von 50 Hertz vorgelegte rechtswidrige Planung genehmigt hat, obwohl im Planfeststellungsverfahren auf die Verletzung des gesetzlichen Vogelschutzes von kompetenter Seite wiederholt hingewiesen worden ist. Die Einwände und Warnungen unseres Experten Dr. Martin Flade wurden einfach vom Tisch gewischt. Damit hat das Landesbergamt dem Vorhabenträger einen Bärendienst erwiesen, denn er hat jetzt eine “Baugenehmigung”, die er nicht umsetzen kann, weil sie rechtswidrig ist.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts beendet zwar nicht den Konflikt, der ins achte Jahr geht, setzt aber eine wichtige Zäsur.

Die Bürgerinitiative appelliert an 50 Hertz, die Chance, die das Urteil bietet, zu nutzen und die fehlerhafte Planung zu überdenken und eine sozial- und umweltverträgliche Lösung anzustreben.

Eine eingehender Auseinandersetzung mit dem Urteil werden wir nach Eingang und Lektüre der schriftlichen Urteilsbegründung veröffentlichen.

21.1.2016

Hartmut Lindner, Sprecher der Bürgerinitiative

Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat!


rbb-Beitrag zum Für und Wider der Leitung online

In einem Radiobeitrag fasst der rbb die Positionen von Gegnern und Befürwortern der Uckermarkleitung zusammen.

Kanaldeckel der Stockholmer Wasserwerke. Vattenfall war bis 2010 auch Netzbetreiber. Heute heißt der Unternehmensteil 50 Hertz und betreibt mit neuem Besitzer die Planungen für die Leitung.

Eine kleine Korrektur: Am Ende heißt es, bei einer negativen Entscheidung des Gerichts müsse Vattenfall quasi bei Null anfangen. Das stimmt nicht ganz. Der Raumordnungsbeschluss wird durch das Urteil nicht berührt. Am Verlauf der Leitung ändert sich deshalb nichts. Nur das Planfeststellungsverfahren müsste neu aufgerollt werden. Darin geht es unter anderem um die Abwägung von Naturschutzinteressen.


Tödliche Massenkollision von Kranichen an Stromleitung

Gemeinsame Pressemitteilung von NABU Brandenburg und der Bürgerinitiative „Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat!“, 19. Januar 2016

Der NABU fordert Umrüstung bestehender Leitungen sowie Prüfung von Erdkabeln bei

Neubau in Vogelschutzgebieten / Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur

„Uckermarkleitung“ ergeht am 21.1.2016

66 bis 110 Kraniche sind vermutlich aufgrund von Nebellagen mit einer Freileitung in

Brandenburg kollidiert und verendet. Bereits am 18. Dezember wurden die Kraniche

bei Möthlow im Havelland von einer Reiterin entdeckt. Die Vögel lagen unmittelbar an

der 220-kV-Freileitung, was eine andere Todesursache weitgehend ausschließt.

Nachdem Naturschützer erst in der zweiten Januarwoche von dem Fall erfahren

haben, konnte am 13. Januar vor Ort eine Dokumentation des Vorfalls durch die

staatliche Vogelschutzwarte Brandenburg erfolgen. Eine nur 350 Meter entfernte

Grünlandsenke diente den Vögeln als Schlafgewässer, das sie täglich anflogen.

„Dieser Fall bei Möthlow belegt auf eindrucksvolle Weise die Gefahren, die

von Höchstspannungsfreileitungen ausgehen, selbst wenn diese durch Marker

gekennzeichnet sind“ sagt Friedhelm Schmitz-Jersch, Vorsitzender des NABU

Brandenburg. So war die Freileitung zwar mit roten Spiral-Markierungen zum

Vogelschutz versehen worden, jedoch wird deren Wirksamkeit vom NABU seit langem

angezweifelt.

„Vögel sehen Farben anders als Menschen, und in der Nacht oder bei

Nebel helfen selbst die empfohlenen und deutlich wirksameren schwarz-weiß-

Markierungen wenig“ sagt Eric Neuling, Referent für Stromnetze und Naturschutz

beim NABU Bundesverband. Regelmäßig kollidieren dann neben Kranichen und

Störchen vor allem Wasservögel, Rallen und Watvögel (Limikolen) an Freileitungen, da

sie meist sehr schnell fliegen und die dünnen Erdseile zu spät oder gar nicht

wahrnehmen. Dies gelte umso mehr bei panikartigem Auffliegen nach Störungen (z.B.

durch Spaziergänger, Hunde, Jagd, Silvesterböller).

Der beste Schutz in Gebieten mit hohen Vogelaufkommen sind Erdkabel für den

Stromtransport. Sie sind die einzige Möglichkeit, den unnötigen Vogeltod von bis zu

mehreren hundert Vögeln pro Leitungskilometer jährlich wirklich zu vermeiden. In

dem vom NABU-Brandenburg geführten und von der Bürgerinitiative „Biosphäre unter

Strom – keine Freileitung durchs Reservat!“ unterstützten Rechtsstreit vor dem

Bundesverwaltungsgericht gegen den im Sommer 2014 ergangenen

Planfeststellungsbeschluss für die geplante 380kV-Freileitung Bertikow – Neuenhagen

(„Uckermarkleitung“) spielt der Vogelschutz die Schlüsselrolle, denn die geplante

Leitung soll drei europäische Vogelschutzgebiete queren. Die Entscheidung des

Bundesverwaltungsgerichts wird am 21. Januar 2016 bekannt gegeben.

Der Antragsteller „50 Hertz“ behauptet, dass die Schutzziele der Vogelschutzgebiete

durch die 380kV-Freileitung nicht erheblich beeinträchtigt würden, wenn die Leitung

mit Einebenen-Masten errichtet und Erdseilmarkern versehen wird. Doch eben diese

Masten stehen an der Unglücksstelle im Havelland.

Hintergrund:

Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb (FNN) im VDE (Verband der Elektrotechnik,

Elektronik und Informationstechnik im Freileitungsbau), veröffentlichte im Jahr 2014

Hinweise zur Vogelschutzmarkierung an Hoch- und Höchstspanungsfreileitungen, in denen

zwischen verschiedenen Raumkategorien unterschieden wird. In der Kategorie A

werden sensible Gebiete zusammengefasst, bei denen ein Freileitungsvorhaben so

konfliktträchtig ist, dass auch durch den Einsatz von Markierungen das Anflugrisiko

nicht ausreichend minimiert werden kann, so dass hier empfohlen wird, räumliche

oder technische Alternativen zu prüfen.

Für Rückfragen:

Eric Neuling, Referent für Stromnetze und Naturschutz beim NABU-Bundesverband, 030 2849841812

Hartmut Lindner, Sprecher der BI „Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs

Reservat!“, 033364 70164

Friedhelm Schmitz-Jersch, Vorsitzender NABU Brandenburg, 0331 2015570


Bald fallen die Würfel: Gerichtsentscheidung zu Uckermarktrasse steht an

Am kommenden Donnerstag, dem 21. Januar 2016, verkündet das Bundesverwaltungsgericht seine Entscheidung im Klageverfahren des NABU-Brandenburg und anderer Kläger gegen den Planfeststellungsbeschluss für die 380kV-Freileitung Bertikow-Neuenhagen.

Der Planfeststellungsbeschluss ist im Sommer 2014 ergangen und fristgerecht vom NABU-Brandenburg und den anderen Klägern vor dem Bundesverwaltungsgericht beklagt worden.

Es waren verfahrensrechtliche und inhaltliche Aspekte, mit denen die Klage und das gleichzeitig beantragte Rechtsschutzverfahren (Eilverfahren) begründet wurden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat Ende September 2014 einen Baustopp verfügt und dann mit Zustimmung der Beteiligten entschieden, das Eilverfahren ruhen zu lassen, bis in der Hauptsache entschieden ist.

Der Baustopp greift bis zum Tag der Entscheidung am 21. Jnauar 2016.

Nachdem ein vom Gericht vorgeschlagenes und moderiertes Einigungsverfahren am 3. November 2015 gescheitert ist, wurde am 2. Dezember 2015 über die Klage mündlich verhandelt.

In der mündlichen Verhandlung haben unser Anwalt und unsere Experten unter anderem Prof. Lorenz Jarass Dr. Eberhard Henne und Dr. Klaus Richarz, noch einmal dargelegt, weshalb aus verschiedenen verfahrensrechtlichen und inhaltlichen Gesichtspunkten, vor allem des Vogelschutzes, der im Sommer 2014 ergangene Planfeststellungsbeschluss vom Gericht aufzuheben ist.

Da es sich um ein Leitungsbauvorhaben aus dem Katalog des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) handelt, ist das BVerwG erste und letzte Instanz.

Das Vorhaben ist auch Teil des Startnetzes, auf dem der Bundesnetzentwicklungsplan aufsetzt.

Von grundsätzlicher Bedeutung wird das Urteil auch für die Frage nach der Bedeutung des Vogelschutzes beim weiteren Ausbau des Übertragungsnetzes sein.

Insofern kommt der Entscheidung des Gerichts eine gewisse Bedeutung zu, so dass sie sehr wohl die Aufmerksamkeit der Medien verdient.

Die Bürgerinitiative, die das Verfahren unterstützt und begleitet hat, sieht der Entscheidung des Gerichts mit Zuversicht entgegen.

Der Konflikt um die geplante 380kV-Freileitung dauert schon bald acht Jahre. Seit 2008 kämpft die Bürgerinitiative „Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat“ in Kooperation mit dem NABU und betroffenen Gemeinden gegen die von 50 Hertz Transmission GmbH (früher Vattenfall Europe Transmission) vorangetriebene Planung einer 380kV-Freileitung durch das Biosphärenreservat Schorfheide – Chorin und die Stadt Eberswalde.

Die Bürgerinitiative hat dafür gesorgt, dass die Planung in der Öffentlichkeit bekannt und kontrovers diskutiert wurde. Sie hat die Bürger ermutigt, ihre Rechte im Beteiligungsverfahren während des Planfeststellungsverfahrens wahrzunehmen. So wurden rund 1300 Einwendungen von Betroffenen mobilisiert.

Viele betroffene Kommunen und der Kreistag Barnim lehnen die geplante 380kV-Freileitung ab.

Informationen zum Konflikt um die geplante Freileitung finden Sie auf unserer Homepage: www.trassenfrei.de und in unserer Pressemappe, die ich Ihnen auf Wunsch gerne zusende.

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Lindner, Sprecher der BI


Rückblick 2015: Ein Jahr im Zeichen der Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht

Den Schwerpunkt unserer Arbeit bildete im Jahr 2015 die Begleitung des Rechtsstreits vor dem Bundesverwaltungsgericht.

 Performance der Aktionsgruppe Climate Guardians bei der Klimakonferenz in Paris.

Hier galt es, engen Kontakt zu unserem Anwalt und zu den Gutachtern zu halten und die Unterstützer vertragsgemäß über den jeweiligen Verfahrenstand zu informieren.

Der Ende September 2014 vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) verfügte Baustopp ist bis zum Abschluss des Verfahrens wirksam, da das Gericht in Abstimmung mit den Prozessbeteiligten darauf verzichtete, über das von den Klägern beantragte Eilverfahren vor einer Entscheidung in der Hauptsache zu entscheiden. Die Entscheidung des Gerichts wird am 21. Januar 2016 verkündet werden.

Am 30. Juli 2015 teilte uns das Gericht mit, dass die mündliche Verhandlung über die Klage auf den 16. September 2015 terminiert ist.

Am 8. September 2015 brachte 50 Hertz überraschend ein neues, umfangreiches Fachgutachten zur Thematik des Vogelschutzes und der Vogelverluste in das Verfahren ein, woraufhin unser Anwalt eine Verlegung des Termins der mündlichen Verhandlung beantragte, um genügend Zeit für eine ausführliche Stellungnahme zu gewinnen. Dem Antrat gab das Gericht statt.

Der Termin für die mündlichen Verhandlung wurde schließlich auf den 2. Dezember 2015 festgesetzt.

Anfang Oktober hat das Gericht vorgeschlagen, am 3.November 2015 einen nichtöffentlichen Erörterungstermin durchzuführen, um vor dem Hintergrund einer Skizze der Prozessrisiken, über die beide Parteien durch den Berichterstatter des Gerichts informiert wurden, Möglichkeiten einer außergerichtlichen Einigung zu erörtern.

Es gab für uns verschiedene Gründe, dieses Angebot eines Erörterungstermins anzunehmen. Zum einen konnten wir hier Informationen über die Sichtweise des Gerichts bezüglich der Erfolgschancen unserer Klage gewinnen, zum anderen die eventuelle Kompromissbereitschaft von 50 Hertz etwas tiefer ausloten.

Da eine außergerichtliche Beilegung des Rechtsstreits nicht gelang, wurde am 3. Dezember 2015 die Streitsache vor dem Bundesverwaltungsgericht mehrere Stunden lang mündlich verhandelt. Kurz vor 17 Uhr wurde die Verhandlung beendet und der Gerichtsvorsitzende erklärte, dass die Entscheidung des Gerichts am 21. Januar 2016 verkündet werde.

Die Bürgerinitiative war mit einer Besuchergruppe von sieben Personen angereist und beobachtete das Verfahren.

Wir sehen der Entscheidung des Gerichts voller Zuversicht entgegen, denn wir sind sicher, dass das Gericht in wesentlichen Punkten der von uns unterstützen Klage des NABU-Brandenburg und anderer Kläger entsprechen wird.

Zugleich ist uns klar geworden, dass der Konflikt mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht wirklich beendet ist, denn selbst wenn der Planfeststellungsbeschluss aufgehoben wird, wird 50 Hertz sein Vorhaben nicht aufgeben, sondern versuchen, in einem zweiten Anlauf die Freileitungsplanung durchzudrücken.

Um auch die zweite Runde in diesem Kampf zu bestehen, sind wir weiterhin auf Ihre Hilfe angewiesen.

Wir bedanken uns für Ihre bisherige Unterstützung und senden Ihnen unsere besten Wünsche für das kommende Jahr.

Nicht über unsere Köpfe! Keine 380kV-Freileitung durch Schutz- und Wohngebiete!

31.12.2015

Hartmut Lindner, Sprecher der Bürgerinitiative

Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat!


Im Januar fällt die Entscheidung

Die Entscheidung über die Klage gegen die Uckermarkleitung wird am 21. Januar 2016 verkündet. Das hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 2. Dezember festgesetzt. Zuvor hatte er die Parteien ausführlich zu den Fragen angehört, die nach Auffassung des Gerichts in diesem Fall juristisch relevant sind.

Mitglieder der Bügerinitiative vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung standen vor allem die äußerst fragwürdige Feststellung der Genehmigungsbehörde im Planfeststellungsbeschluss, dass durch die 380kV-Freileitung keine erhebliche Beeinträchtigung der Bestandsentwicklung der Vögel und des Artenschutzes in den europäischen Vogelschutzgebieten, die von der Leitungstrasse gequert werden, gegeben sei.

Es wurden u. a. auch eine fehlerhafte Bekanntmachung des Planungsvorhabens und Formulierungsschwächen im Planfeststellungsbeschluss bei den Verpflichtungen des Vorhabensträgers zum Rückbau der bestehenden 220kV-Freileitung, die durch den Neubau der 380kV-Freileitung ersetzt werden soll, und bei der Abwägung der Trassenalternativen deutlich.

Am 21. Januar wird man erfahren, ob der Planfeststellungsbeschluss rechtsgültig ist oder nicht. Bis dahin greift weiter der bereits im September 2014 vom Bundesverwaltungsgericht erlassene einstweilige Baustopp.

Nach dem bisherigen Verfahrensverlauf spricht vieles dafür, dass der Klage zumindest in erheblichem Umfang stattgegeben werden wird. Dann wären – inklusive Raumordnungsverfahren – neun Jahre Planung dieser Leitung „für die Katz“ und müssten wiederholt werden.

Damit am Ende nicht erneut ein Unterliegen droht, drängt es sich gerade zu auf, in bestimmten Abschnitten der Leitung, die aus Umwelt- und/oder Menschenschutzaspekten besonders diffizil sind, Erdkabel einzusetzen. Die Rechtsgrundlage, die dies vereinfacht ermöglichen würde, das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG), befindet sich derzeit im Änderungsverfahren.

Hierbei geht es darum, die Erdverkabelung bei weiteren, ökologisch besonders problematischen Trassen zuzulassen. Die Landesregierung ist über ihre Mitwirkungsmöglichkeit im Bundesrat und die Bundestagsabgeordneten aus dem Land Brandenburg sind dazu aufgerufen, dafür Sorge zu tragen, dass nicht nur in Bayern – auch auf Kosten aller Brandenburger Stromkunden – im Höchstspannungsbereich erdverkabelt wird, sondern diese Möglichkeit endlich auch in Brandenburg eröffnet wird.

Das gilt wenigstens für die ökologisch extrem problematische „Uckermarkleitung“. Es bedürfte hierzu lediglich der Aufnahme der „Uckermarkleitung“ in die Liste der Pilotprojekte nach § 2 Abs. 1 Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG).

Damit könnte die brandenburgische Landesregierung die Bemühungen des einstigen Kabinetts Platzeck aus den Jahren 2008/2009 wieder aufnehmen und doch noch zum Erfolg führen (Kabinettsbeschluss vom 26.8.2008).

Senftenhütte, 3.12.2015, Hartmut Lindner, Sprecher der Bürgerinitiative „Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat!“


Neuer Verhandlungstermin festgesetzt

Das Bundesverwaltungsgericht hat die mündlichen Verhandlung über die Klage des NABU-Brandenburg und anderer Kläger gegen den Planfeststellungsbeschluss für die 380kV-Freileitung Bertikow-Neuenhagen auf den 2. Dezember 2015 um 10 Uhr festgelegt.

Die Bürgerinitiative wird eine Gruppenreise zur Teilnahme an der Verhandlung organisieren. Die Kosten betragen voraussichtlich rund 30 Euro pro Person. Wer mitfahren möchte, nimmt bitte bis zum 5. Oktober Kontakt zum Sprecher Hartmut Lindner auf unter Hart.Lindner@gmx.de


Fest des Biosphärenreservats Schorheide-Chorin in der Blumberger Mühle

Auch in diesem Jahr war der Info-Stand der Bürgerinitiative: Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat Anlaufpunkt für viele Besucher. Unsere Gesprächspartner hatten meist nur ein Kopfschütteln für 50 Hertz und seine Taktik übrig, unmittelbar vor dem Termin der mündlichen Verhandlung der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss ein neues „Fachgutachten“ vorzulegen und damit die Vertagung der Verhandlung zu provozieren.Sarkastisch bemerkte einer: „Das sind ja doch Ihre besten Mitarbeiter!“ und schadenfroh fügte ein anderer hinzu: „So kann man die Richter auch verärgern“. Unser Transparent, das den Protest gegen die Freileitungsplanung seit 2008 begleitet, war wieder gut zu sehen.Die Botschaft, Erdkabel statt Freileitung hat 50 Hertz bisher nicht erreicht, es wäre wünschenswert, wenn das Bundesverwaltungsgericht ihr mit einem klaren Spruch etwas Nachdruck verleihen könnte.


Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht kurzfristig verschoben

Auf Antrag unseres Anwalts Philipp Heinz wurde die für den 16. September 2015 angesetzte mündliche Verhandlung der Klage u.a. des NABU-Brandenburg vor dem Bundesverwaltungsgericht abgesetzt und auf einen späteren Termin verschoben, der derzeit noch koordiniert werden muß.

Unser Anwalt sah sich gezwungen, eine Verschiebung der Verhandlung zu beantragen, da 50 Hertz am 8.September (!) ein neues Fachgutachten (Vortex-Modellierung) vorgelegt hat, das möglicherweise für den Verfahrensausgang relevant sein könnte.

Dieses Fachgutachten, das angeblich den Nachweis liefern soll, dass die Vogelverluste durch Leitungsanflug für die Entwicklung der Populationen auch der gefährdeten Arten nur von marginaler Bedeutung seien, bedarf einer eingehenden Untersuchung unserer Experten, die in der Kürze der verbleibenden Zeit bis zur mündlichen Verhandlung nicht zu leisten ist.

Unser Anwalt hat das in seinem Antrag ausführlich begründet und das Verhalten der Gegenseite gerügt.

In der im September 2014 eingereichten Klageschrift ist die Problematik der durch Leitungsanflug bedingten Gefährdung für bestimmte Vogelarten ausführlich dargelegt worden, so dass die Gegenseite wirklich Zeit genug hatte, ihre Fachgutachten rechtzeitig vorzulegen.

Es zeugt von schlechtem Stil, so kurz vor dem mündlichen Verhandlungs-termin angeblich neue Erkenntnisse vorzubringen. Das Bundesverwaltungsgericht hat aber nicht mitgespielt und dem wohlbegründeten Antrag auf Verschiebung der mündlichen Verhandlung entsprochen.

Der am 23. September 2014 verhängte Baustopp, der bis zur mündlichen Verhandlung festgelegt wurde, greift also über den 16. September 2015 hinaus.

Die Bürgerinitiative sieht dem Verfahren weiterhin mit Zuversicht entgegen und wird über die Terminierung informieren, sowie sie vom Gericht erfolgt ist.


Termin für die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht steht fest

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die mündliche Verhandlung der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für die 380kV-Freileitung Bertikow-Neuenhagen auf den 16. September um 10 Uhr festgesetzt.

Kläger sind der Naturschutzbund Brandenburg und Betroffene, die keine Riesenleitung durch das Biosphärenreservat und über ihren Grundstücken wollen.

Das Gericht wird gleich über die Klage verhandeln und nicht erst ein ebenfalls anhängiges Eilverfahren für einstweiligen Rechtsschutz behandeln. Das ist offenbar ein Stück Prozessökonomie. Die Entscheidung im Eilverfahren ist wohl so komplex, dass man auch gleich über die Klage entscheiden kann oder will.

Experten der Bürgerinitiave werden am 16. September vor Ort sein und dem Gericht noch einmal erläutern, was in der umfangreichen Klagebegründung bereits zu lesen ist.

Es wäre schön, wenn sich möglichst viele, die von der 380kV-Freileitung betroffen sind, an diesem Tag in Leipzig einfinden würden.

Den Termin also freihalten.


Bürgerinitiative informiert beim Brodowiner Hoffest

Auch in diesem Jahr war die Bürgerinitiative „Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat“ auf dem Hoffest des Ökohofs Brodowin mit einem Infostand vertreten. Hier konnten sich Betroffene über der Trassenverlauf und den aktuellen Stand des Konflikts informieren.

Die Nachricht, dass der vom Bundesverwaltungsgericht am 23. September 2014 verfügte Baustopp greift, wurde von unseren Standbesuchern freudig aufgenommen. Der Baustopp wurde Konsequenz des von uns unterstützten Klage- und Rechtsschutzverfahrens ausgesprochen.


„Biosphäre unter Strom“ bekommt Barnimer Umweltpreis

Zum 19. Mal haben Bündnis 90/Die Grünen den Barnimer Umweltpreis verliehen. Den 1. Preis, verbunden mit einer Prämie in Höhe von 250 Euro, erhält am 20. November 2014 das Projekt „Saftstraße Eberswalde“ der Energie- und Kulturwendebewegung „WandelBar“.

Mit dem 2. Preis und einem Preisgeld in Höhe von 150 Euro wurde unsere Bürgerinitiative „Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat“ ausgezeichnet. „Seit nunmehr sechs Jahren arbeitet die Initiative beharrlich und mit sehr viel ehrenamtlichem Engagement dafür, eine 380 kV-Freileitung durch das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin, den Naturpark Barnim, Vogelschutzgebiete und die Stadt Eberswalde zu verhindern“, heißt es zur Begründung. Dazu organisierte die BI zahlreiche öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen, leistete Aufklärungsarbeit, sammelte Unterschriften und Spenden, engagierte Fachgutachter und reichte gemeinsam mit Umweltverbänden eine Klage gegen das Projekt ein.

Die BI stellt sich nicht grundsätzlich gegen die Leitung oder den Netzausbau, sondern kritisiert die umweltschädliche und menschengefährdende Planung der Leitung. Alternative Trassierungen, teilweise Erdverkabelung, größere Mindestabstände zu Wohnbebauungen wurden als Alternativen vorgeschlagen. Die BI konnte für ihre Arbeit viele Unterstützer gewinnen, so auch die Kommunen Eberswalde, Angermünde und die Ämter Britz-Chorin und Joachimsthal.

Den 3. Preis und eine Prämie in Höhe von 100 Euro erhält das Team des Hundetreffs „Bellodrom“ Eberswalde unter Leitung von Karin Nicodem. Mit einem Sonderpreis für sein Lebenswerk, verbunden mit einer Geldprämie in Höhe von 200 Euro, zeichnet die Jury Manfred Dumke (78) aus Lichterfelde aus. Der Naturfreund und Jäger begrünt seinen Ort und die Umgebung seit nunmehr fast 50 Jahren. Allein, unentgeltlich und oft auf unkonventionelle Art und Weise pflanzte Manfred Dumke in dieser Zeit mehr als 1.000 Bäume und Sträucher.

Mit einer Anerkennung geehrt werden die Junglandwirte Anja und Janusz Hradetzky aus Lunow-Stolzenhagen. Die beiden Absolventen der Hochschule für Nachhaltige Entwicklung Eberswalde gründen gerade einen Ökomilchviehbetrieb in Stolzenhagen. Außerdem engagieren sie sich im Bündnis Junge Landwirtschaft gegen Landgrabbing in der Region. Sie setzen sich für eine regionale Nahversorgung, ökologischen Konsum und die Zukunft ihres Dorfes ein. Ihr Konzept sieht vor, mit wesensgemäßer Milchviehhaltung Naturschutzflächen durch Bewirtschaftung zu erhalten.

Die Preisurkunde nahm Hartmut Lindner von der Bürgerinitiative aus den Händen von Andreas Fennert entgegen.

 


Fackeln gegen Monstermasten

Einen Vorweihnachtsgruß der besonderen Art sendet die Bürgerinitiative Stromtrasse1601 aus der Gemeinde Leinburg in Franken von ihrer eindrucksvollen Protestaktion gegen die Hochspannungs-Gleichstrom-Leitung durch Bayern. 

 


50Hertz wirbt für die ungeliebte Stromautobahn

Das Umspannwerk in Bertikow.

Ungerührt vom Baustopp, den das Bundesverwaltungsgericht einstweilen über die geplante „Uckermarkleitung“ verhängt hat, plant 50 Hertz auch eine 380kV-Freileitung von Bertikow bei Prenzlau nach Pasewalk und rührt dafür die Werbetrommel. Bisher war immer nur vom Ausbau der Leitung von Bertikow nach Neuenhagen bei Berlin die Rede gewesen.

Mit einer „Info-Tour“ durch die Region versucht 50 Hertz, die Bewohner frühzeitig einzubinden. Doch das Unternehmen pokert hoch. Denn wenn die Klage des NABU-Brandenburg gegen die „Uckermarkleitung“ vor dem Bundesverwaltungsgericht Erfolg hat, kann 50 Hertz auch die Planung der Verlängerung der Leitung von Bertikow nach Pasewalk einstampfen. Es fragt sich, ob die Bundesnetzagentur die Ausgaben für den vorgezogenen PR-Feldzug als notwendige Ausgaben für den Netzausbau anerkennt und über die Durchleitungsgebühr mit 9,2 Prozent verzinst, also damit die Stromkunden belastet.

Über den geplanten Abschnitt von Bertikow nach Pasewalk hat Thomas Rautenberg vom rbb einen spannenden Beitrag verfasst, den man hier nachlesen oder hören kann.


Bundesverwaltungsgericht verfügt Baustopp

Pressemitteilung zum Antrag des NABU Brandenburg und anderen Beteiligten auf einstweiligen Rechtsschutz beim Bundesverwaltungsgericht.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) verfügte am 23. September 2014 einen Baustopp, bis über den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz entschieden ist. Die Bürgerinitiative rechnet damit, dass diese Entscheidung im Frühjahr 2015 fallen wird.

Durch den Baustopp wird 50 Hertz daran gehindert, den für die Errichtung der Freileitung erforderlichen Holzeinschlag in diesem Winter durchzuführen. Dadurch verzögert sich der Bau der Leitung um ein Jahr, selbst wenn die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss keinen Erfolg haben sollte.

Zum Hintergrund:

Die Kläger führen zwei Verfahren: einmal die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss, die aber keine aufschiebende Wirkung hat und deshalb keinen Baustopp bewirkt. Da sich dieses Verfahren lange hinziehen kann – bei der Thüringer Strombrücke waren es 18 Monate – könnte es sein, dass 50 Hertz inzwischen vollendete Tatsachen schafft, die durch den Richterspruch nicht aus der Welt geschafft werden können, da dies „unverhältnismäßig“ sein könnte.

Deshalb führen die Kläger ein zweites Verfahren, sie beantragen einstweiligen Rechtsschutz. Dadurch soll der Beklagte bzw. der Beigeladene (50 Hertz) daran gehindert werden, vollendete Tatsachen zu schaffen.

Ein Rechtsschutzverfahren kann nur dann beantragt werden, wenn man geklagt hat. Es hat aber aufschiebende Wirkung. Deshalb hat das Gericht verfügt, dass keine Baumaßnahmen ergriffen werden dürfen.

Der Planfestestellungsbeschluss ist nach dem Raumordnungsverfahren der Abschluss des zweistufigen Planungsverfahrens für die Uckermarkleitung. Die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss vor dem Bundesverwaltungsgericht ist das letzte Rechtsmittel, das gegen die Leitung eingelegt werden kann.

Chorin, 26.9.2014

Hartmut Lindner, Sprecher der Bürgerinitiative „Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat!“


Uckermarkleitung setzt Bürger unter Strom…

…lautet die Überschrift einer Reportage, die das Inforadio vom rbb am 8. September 2014 sendete. Der Beitrag von Thomas Rautenberg ist hier nachzulesen und zu -hören.

Das Umspannwerk in Bertikow bei Prenzlau. Hier soll die Uckermarkleitung beginnen und nach Neuenhagen bei Berlin führen.


Stellungnahme zum Planfeststellungsbeschluss

Die Bürgerinitiative „Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat“, der NABU Brandenburg, die Städte Angermünde und Eberswalde sowie das Amt Joachimsthal geben eine gemeinsame Stellungnahme zum Planfeststellungsbeschluss zur 380kV-Freileitung von Bertikow nach Neuenhagen („Uckermarkleitung”) ab:

Wir nehmen die öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses in der Zeit vom 27. August bis zum 9. September zum Anlass, unsere Kritik an der Planung der 380kV-Freileitung und der Durchführung des Genehmigungsverfahrens zu bekräftigen.

Das vom Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe genehmigte Projekt stellt einen massiven Eingriff in die Natur und Umwelt dar und ist mit erheblichen Risiken für die Anwohner und die wirtschaftliche Entwicklung der Region verbunden, worauf wir in unseren Stellungnahmen während des Planfeststellungsverfahrens wiederholt hingewiesen haben.

Die geplante 380kV-Freileitung quert das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin, den Naturpark Barnim, zwei europäische Vogelschutzgebiete, sie quert die Stadt Eberswalde im Bereich dicht besiedelter Wohngebiete und berührt mehrere Ortsteile von Angermünde und die Gemeinde Ziethen im Amt Joachimsthal.

Beide Städte, das Amt Joachimsthal, viele Kommunen und der Landkreis Barnim lehnen gemeinsam mit vielen Betroffenen die geplante 380kV-Freileitung ab und haben dies auch während des Planfeststellungsverfahrens durch ihre Einwendungen zum Ausdruck gebracht (1300 Einwendungen).

Die Einwendungen stützen sich auf verschiedene wissenschaftliche Gutachten, in denen die Planrechtfertigung, die Umsetzung des Vorhabens, die Auswirkungen auf Natur und Landschaft und die gesundheitliche Risiken untersucht wurden.

Bei der Lektüre des Planfeststellungsbeschlusses müssen wir allerdings feststellen, dass ein Großteil unserer Einwände von der Genehmigungsbehörde zurückgewiesen wurde. Eine differenzierte Auseinandersetzung mit den eingebrachten wissenschaftlichen Gutachten hat offensichtlich nicht stattgefunden.

Die Genehmigungsbehörde macht sich weitgehend die Stellungnahmen des Vorhabenträgers zu eigen. Von einer sachlichen Abwägung und einer Berücksichtigung der legitimen Interessen der Betroffenen kann hierbei keine Rede sein.

Wir bestreiten, dass dem öffentlichen Interesse an einer sicheren Stromversorgung nicht anders als durch die Realisierung der vorgelegten Planung entsprochen werden kann.

Wir haben wiederholt die fehlende Alternativenprüfung im Raumordnungsverfahren (ROV) kritisiert. Alle im ROV geprüften Varianten haben gemeinsam, dass sie das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin, den Naturpark Barnim und die Stadt Eberswalde queren und auch Angermünde empfindlich berühren.

Die Genehmigungsbehörde macht sich die Position des Vorhabenträgers und der gemeinsamen Landesplanung zu eigen, dass die im ROV ausgewiesene Vorzugsvariante wirklich die umweltverträglichste Lösung sei. Bei der schematischen Gegenüberstellung der in die öffentliche Diskussion eingebrachten Varianten (S. 68 Planfeststellungsbeschluss) werden die zentralen Aspekte der Schonung des Biosphärenreservats und der Umgehung von Eberswalde und Angermünde nicht berücksichtigt.

Wir bestreiten, dass in dem vorliegenden Planfeststellungsbeschluss die Bedeutung des öffentlichen Interesses an der Integrität der Schutzgebiete gebührend gewichtet wurde.

Die Erfordernisse einer sicheren Stromversorgung, des Natur- und Landschaftsschutzes und der Bevölkerung dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die Planung ist so auszurichten, dass allen Erfordernissen entsprochen wird.

Die Genehmigungsbehörde hat unseres Erachtens nach versagt, indem sie die Eingriffe in Natur und Landschaft durch die Befreiung von allen, dem Vorhaben entgegenstehenden Verboten zulässt.

Um ein starkes Zeichen der regionalen Zusammenarbeit zu setzen, haben sich die Städte Angermünde und Eberswalde entschieden, die Klage, die von der Bürgerinitiative und ihrem Trägerverein “Wir in der Biosphäre e.V.” und dem NABU Brandenburg vorbereitet wird, inhaltlich und finanziell zu unterstützen.

Eberswalde, 29.8.2014

Unterzeichner:

Anne Fellner, Bauderzernentin der Stadt Eberswalde 

Wolfgang Krakow, Bürgermeister der Stadt Angermünde

Hartmut Lindner, Sprecher der Bürgerinitiative „Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat“

Dirk Protzmann, Amtsdirektor im Amt Joachimsthal

Friedhelm Schmitz-Jersch, NABU Brandenburg


Bergamt genehmigt Uckermarkleitung

350-Kilovolt-Leitung bei Neuenhagen.

Der Planfeststellungsbeschluss zur umstrittenen 380kV-Freileitung von Bertikow nach Neuenhagen ist ergangen. Er steht seit heute auf der Homepage des Landesbergamtes Brandenburg.

Die Bürgerinitiative wird den Planfeststellungsbeschluss einer gründlichen Lektüre unterziehen. Wir gehen aber davon aus, dass sich an den grundlegenden Problemen des Vorhabens von 50 Hertz nichts geändert hat:

  • Die geplante 380kV-Freileitung quert das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin, die europäischen Vogelschutzgebiete „Randow-Welse-Bruch“ und „Schorfheide-Chorin“, die Stadt Eberswalde und den Naturpark Barnim
  • Die Realisierung dieser Planung kollidiert mit dem Landschafts- und Naturschutz, in besonderer Weise mit den Belangen des Vogelschutzes
  • Die Heranführung der Leitung an Ortschaften bzw. deren Querung, wie im Fall von Neumeichow, Senftenhütte u. a. und Eberswalde ist mit gesundheitlichen Risiken für die Anwohner verbunden.
  • Die Realisierung dieser Planung gefährdet die wirtschaftliche Entwicklung der Region, denn die Immobilien in Trassennähe werden in ihrem Wert gemindert, die Entwicklung des naturnahen, sanften Tourismus wird gefährdet und vor allem die Landwirtschaftsbetriebe und die Unternehmen, die Lebensmittel aus der Region verarbeiten, würden wirtschaftliche Einbußen erfahren

Die Kritik der BI am Vorhaben von 50 Hertz stützt sich auf verschiedene wissenschaftliche Gutachten, die in das Planfeststellungsverfahren eingebracht wurden und unsere Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss untermauern werden.

Die BI erinnert noch einmal daran, dass Prof. Lorenz Jarass in seinem Gutachten dargelegt hat, dass die Notwendigkeit der Leitung, die eine Kapazitätsausweitung der bestehenden 220kV-Höchstspannungsleitung um das 4,5 fache bedeutet, nicht nachgewiesen wurde.

Die BI geht auch davon aus, dass die Verfahrensmängel im Raumordnungsverfahren (mangelnde Alternativenprüfung) durch das Planfeststellungsverfahren nicht geheilt wurden.

Im Abschlussbericht des (umstrittenen) Raumordnungsverfahrens wurde festgestellt, dass die Vorzugsvariante „nur bedingt“ genehmigungsfähig ist, nämlich vorbehaltlich einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Zum Zeitpunkt der Verabschiedung des EnLAG lag das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung noch nicht vor. Wenn der Gesetzgeber in dieser Situation ins Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) schreibt, dass die Leitung „beschleunigt auszubauen“ sei, dann ist das fahrlässig, denn der Augenschein spricht gegen die Umweltverträglichkeit des Vorhabens.

Die von 50Hertz zu vertretende Planung wird von vielen kommunalen Gremien und dem Kreistag Barnim abgelehnt. Im Planfeststellungsverfahren sind mehr als 1300 Einwendungen gegen die Planung vorgebracht worden.

Die während des Planfeststellungsverfahrens erfolgten Korrekturen der Planung sind, soweit uns bekannt, von untergeordneter Bedeutung und nicht geeignet die Kritik der BI an der Planung zu entkräften. Deshalb sehen wir einem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht, das wir anstrengen werden, optimistisch entgegen. Wir sind uns dabei der Unterstützung der Region sicher.

Senftenhütte, 18.8.2014 Hartmut Lindner, Sprecher der BI: Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat.


Bergamt will Planfeststellungsbeschluss im Sommer fällen

Auch beim diesjährigen Hoffest des Ökohofs in Brodowin war die Bürgerinitiative „Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat!“ wieder mit einem Infostand vertreten. Dieses Jahr kooperierten wir mit dem Umweltverein „Zukunft in der Biosphäre und im Lebensraum Angermünde“ (ZuBiLA e.V.), der die brandenburgische Volksinitiative gegen Massentierhaltung unterstützt.

Viele Besucher des Hoffests fragten bei unserem Infostand nach dem aktuellen Stand des Konflikts um die geplante 380kV-Freileitung von Bertikow (bei Prenzlau) nach Neuenhagen (bei Berlin).

Da konnten wir nur sagen, dass es noch keinen Planfeststellungsbeschluss gibt, dieser aber von der Genehmigungsbehörde, dem Landesbergamt, für Mitte des Jahres angekündigt wurde.

„Natürlich, mitten in der Ferienzeit, wenn es keiner mitkriegt!“, war die spontane Reaktion vieler Besucher.

Damit es dazu nicht kommt, hat die BI an die Verantwortlichen appelliert, öffentlich zu erklären, dass der Planfeststellungsbeschluss erst nach den Sommerferien ergehen werde.Alles andere wäre ausgesprochen bürgerfeindlich und es wäre auch nicht mit den Bemühungen des Wirtschaftsministers Christoffers, die Bürgerbeteiligung zu stärken, nicht vereinbar.

Nur zur Erinnerung, in Brandenburg stehen im Herbst Landtagswahlen an und wer da nicht glaubwürdig ist, wird das deutlich am Wahlergebnis ablesen können.

Es bleibt dabei: Nicht über unsere Köpfe! Keine Freileitung durch Schutz- und Wohngebiete.

14.6.2014

H. Lindner, Sprecher der BI


Videomitschnitt eines Vortrags von Professor Lorenz Jarass bei der Trassenkonferenz in Freystadt:

„Wenn diese Leitungen so gebaut werden, ist das das Ende der Energiewende“, sagte Professor Jarass im April bei einem Vortrag für die Bürgerinitiative Freystadt.


Netzausbau und Kostenbestimmung – schwere methodische Fehler

Seine Vorschläge für eine Reform des Energiewirtschaftsgesetzes im Sinne eines möglichst sparsamen Netzausbaus hat der Ökonom Lorenz Jarass in einem Beitrag für „Publicus – der Online-Spiegel für das öffentliche Recht“ weiter aufgefächert.

Unter der Überschrift „Eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erfordert die Reform des Energiewirtschaftsgesetzes“ fordert Jarass, die konventionelle Stromerzeugung an die Stromerzeugung aus Wind und Sonne anzupassen. Bisher sei dies kaum in nennenswerter Weise geschehen. Die im Bau befindliche 380-kV-Höchstspannungsleitung von Erfurt nach Redwitz/Nordbayern und der HGÜ-Korridor von Bad Lauchstädt bei Halle nach Meitingen nahe dem Atomkraftwerk Gundremmingen gäben hierfür ein besonders beredtes Beispiel: Laut Daten der Bundesnetzagentur seien diese Leitungen ausschließlich für den Weiterbetrieb von ostdeutschen Braunkohlekraftwerken zeitgleich zu ostdeutscher Starkwindeinspeisung erforderlich, schreibt Jarass in dem Beitrag.

Weiter kritisiert er methodische Fehler im Netzentwicklungsplan: „Zusätzliche Nachfrage in Süddeutschland wird gemäß Netzentwicklungsplan grundsätzlich zuerst durch Kohlekraftwerke wegen ihrer gegenüber Gaskraftwerken niedrigeren variablen Kosten abgedeckt, auch wenn sie in Norddeutschland stehen und im Süden Gaskraftwerke verfügbar wären. Bei einem daraus resultierenden Übertragungsengpass von Nord nach Süd wird durch den Netzentwicklungsplan eine neue Leitung von Nord nach Süd eingestellt, ohne die dadurch bedingten Netzausbaukosten dem Kostenverursacher, nämlich dem Kohlekraftwerk zuzurechnen“, schreibt Jarass. Die Kosten für diesen unnötigen Netzausbau trage der Stromverbraucher.


„Netzausbau dient Kohlestrom“

Für ein Moratorium des Netzausbaus und eine Revision des Energiewirtschaftsgesetzes plädiert der Wirtschaftswissenschaftler Lorenz Jarass. Gleichzeitig unterbreitet er Vorschläge für eine Reform des Erneuerbare Energien Gesetzes. Es soll den Verbrauchsvorrang für erneuerbare Energien wiederherstellen und die Einspeisegarantie für Kohlestrom abschaffen.

„Warum auch immer der bayrische Ministerpräsident Seehofer ein Moratorium für den Netzausbau fordert, in der Sache hat er recht. Vor dem Bau weiterer Leitungen muss zwingend das Energiewirtschaftsgesetz reformiert werden: Bei ausreichender erneuerbarer Stromerzeugung sollten zukünftig konventionelle Kraftwerke kein gesichertes Einspeiserecht mehr haben, insbesondere sollte hierfür kein Netzausbau mehr erfolgen“, sagt Jarass. Der Professor für Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule RheinMain promovierte über Integration von Windenergie ins Stromsystem unter besonderer Berücksichtigung von Energiepreisen und Steuern und ist seit langem als engagierter Streiter für einen maßvollen Netzausbau bekannt.

„Parallel dazu muss der Netzentwicklungsplan neu erarbeitet und dann das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) und das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) entsprechend angepasst werden. Und erst dann wissen wir, ob tatsächlich neue Leitungen für die Energiewende erforderlich sind.“ Das schreibt der Jaras in einer Mail an die Bürgerinitiative vom 11. Februar 2014.

Diese Position ist die Quintessenz von verschiedenen Aufsätzen, die Jarass publiziert hat und die auch auf seiner Homepage eingesehen werden können.

In der Zeitschrift des Instituts für Energie- und Wettbewerbsrecht in der Kommunalen Wirtschaft nimmt Jarass unter der Überschrift „Stromnetzausbau für erneuerbare Energien erforderlich oder für unnötige Kohlestromeinspeisung?“ zu dem Thema Stellung. Er widerlegt die von vielen geteilte Überzeugung, der von den Übertragungsnetzbetreibern und der Bundesnetzagentur geforderte Netzausbau diene der Übertragung von Windenergie aus dem Norden in den stromhungrigen Süden, dessen Kernkraftwerke stillgelegt werden und sei deshalb für die Umsetzung der Energiewende unverzichtbar.

Anhand der Auswertung von Daten der Bundesnetzagentur weist er nach, dass der überdimensionierte Netzausbau nicht der Einspeisung von Energie aus erneuerbaren Quellen dient, sondern „die Einspeisung von Kohlestrom zeitgleich zur Starkwindeinspeisung“ bezweckt.

Er nennt auch die gesetzlichen Grundlagen für diesen Sachverhalt, denn die „Einspeisegarantie für Kohlekraftwerke zeitgleich zu Starkwindeinspeisung resultiert primär aus §12 Abs.3 EnWG“, der die Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet, „die Nachfrage nach Übertragung von Elektrizität zu befriedigen“. §11 Abs.1 des EnWG verpflichtet die ÜNB ausdrücklich dazu, das „Übertragungsnetz diskriminierungsfrei zu betreiben“.

Jarass folgert aus dieser Situation zunächst: „Die geplanten neuen Stromleitungen … dienen weitgehend dem ungestörten Weiterbetrieb der Kohlekraftwerk zeitgleich zu Starkwindeinspeisung. Damit steht der Bau dieser neuen Leitungen im Widerspruch zu den Zielen der Energiewende, nämlich weniger Kohlestrom und mehr erneuerbare Energien. Wer also den Bau dieser neuen Leitungen fordert, gefährdet die Energiewende. Der völlig überdimensionierte Stromnetzausbau belastet den Stromverbraucher unnötig, konterkariert den Klimaschutz und bedroht so die Akzeptanz der Energiewende. Der dringend erforderliche Ausbau schnell regelbarer Gaskraftwerke in Süddeutschland wird dadurch betriebswirtschaftlich völlig unrentabel, schreibt er in Energy2.0.

Auch in einem ZDF-Interview vom 6. Februar 2014 hat Lorenz Jarass diesen Zusammenhang dargelegt.

Seine Vorschläge für eine Reform des EEG legt er in einem aktuellen Beitrag in der Zeitschrift für neues Energierecht dar. „Reform des EEG: Verbrauchsvorrang für Erneuerbare Energien wieder einführen, Einspeisegarantie für Kohlestrom abschaffen“ heißt sein Beitrag. Jarass‘ widerspricht darin dem allgemein üblichen Ruf nach einer Deckelung des Ausbaus der erneuerbaren Energien und plädiert für eine Reduktion der fossilen Energieerzeugung.

Hartmut Lindner, 11.2.2014


Jahresrückblick 2013

Liebe Freunde und Mitstreiter

in diesem Jahresrückblick möchte ich Sie über den aktuellen Stand des Konflikts um die 380-kV-Freileitung von Bertikow nach Neuenhagen (Uckermarkleitung), den Stand unsere Prozessvorbereitung und über die Aktivitäten unserer Bürgerinitiative im vergangenen Jahr informieren.

1. Zum Stand des Planfeststellungsverfahrens

Die Genehmigungsbehörde, das Landesamt für Bergbau, Energie und Rohstoffe (Bergamt), hat das Planfeststellungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Noch steht der Planfeststellungsbeschluss aus.

Im vergangenen Jahr sind eine Reihe von Planänderungen vorgenommen und in das Verfahren eingebracht worden. Die Bürgerinitiative hat wiederholt darauf hingewiesen, dass die punktuellen Planänderungen nicht geeignet sind, die Einwände, die gegen diese Planung erhoben werden, zu entkräften.

Wir haben die Beteiligungsverfahren, die im Rahmen der Planänderungen durchgeführt wurden, genutzt, um abermals unsere Einwände gegen die Trassenplanung in das Verfahren einzuführen. Darüber hinaus haben wir versucht, im Rahmen unserer Möglichkeiten, die Betroffenen zu mobilisieren und zu motivieren, ihren Protest gegen die Planung zu artikulieren.

Im August sind wir vom Bergamt aufgefordert worden, abschließend zu dem Freileitungsprojekt Stellung zu nehmen. Unser Anwalt Phillip Heinz hat noch einmal alle Argumente gegen das Vorhaben in das Verfahren eingeführt und sich dabei auf die jeweils aktualisierten Fassungen der wissenschaftlichen Gutachten gestützt.

Von Mitarbeitern des Bergamts wurde ein Abschluss des Planfeststellungsverfahrens für den Winter 2013/Frühjahr 2014 signalisiert.

2. Zum Stand der Vorbereitungen für eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss vor dem Bundesverwaltungsgericht

Sowie ein Planfeststellungsbeschluss vorliegt, wird dagegen vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt werden. Die Kläger stehen bereit. Klagen wird ein Natur- und Umweltschutzverband, ein betroffenes Unternehmen und ein Privatkläger dessen Grundstück überspannt werden soll.

Diese ausgewählten Kläger handeln stellvertretend für alle Betroffenen, um die Prozesskosten gering zu halten.

Alle Aspekte, mit denen die Klage begründet wird, sind bereits in das Planfeststellungsverfahren eingebracht worden, so dass sie vom Gericht berücksichtigt werden müssen. Die wissenschaftlichen Gutachten, auf die sich die Klage stützt, sind auf dem aktuellsten Stand.

Damit 50 Hertz Transmission nicht vollendete Tatsachen schaffen kann, wird gleichzeitig mit der Klage ein Rechtsschutzverfahren beantragt, um einen Baustopp zu erwirken.

Die Prozesskosten in Höhe von rund 50.000 Euro werden gemeinsam von Unternehmen aus der Region, durch Umweltverbände und Kommunen und von privaten Spendern getragen. Hier sind vor allem der Beiträge der Städte Eberswalde und Angermünde sehr hilfreich, die ungefähr ein Viertel der Prozesskosten tragen.

Das Prozesskostenkonto wird vom gemeinnützigen Verein „Wir in der Biosphäre“ e.V., der eng mit der Bürgerinitiative zusammenarbeitet, geführt.

Die Bürgerinitiative appelliert eindringlich an alle Freunde und Mitstreiter die Finanzierung des Prozesses durch Spenden auf dieses Konto zu unterstützen!

Unser Rechtsanwalt Phillip Heinz hat die Stadt Krefeld in einem Klageverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss für eine 380 kV-Freileitung (Enlag-Projekt) vor dem Bundesverwaltungsgericht am 17.12.2013 erfolgreich vertreten. Der Planfeststellungsbeschluss für die Krefelder Leitung ist nicht vollziehbar. Insofern können wir mit Recht behaupten, dass die von uns unterstützte Klage sehr wohl Aussicht auf Erfolg hat.

3. Bericht über die Aktivitäten der Bürgerinitiative im Jahr 2013

Im Frühjahr 2013 hat 50 Hertz auf Druck der Bürgerinitiative die (Un)Machbarkeitsstudie zur Erdverkabelung in Eberswalde, aber nicht die Kostenkalkulation, veröffentlicht. In dieser Studie sind verschiedene Varianten der Erdverkabelung bei der Querung Eberswaldes dargestellt worden. Rein technisch, so das Ergebnis der Studie, sei eine Erdverkabelung machbar, aber wegen der hohen Kosten (mehr als 20 Millionen Euro für 2,8 Kilometer) wirtschaftlich nicht vertretbar.

Der Forderung der Bürgerinitiative, die Kostenkalkulation offen zu legen, ist 50 Hertz Transmission nicht nachgekommen. Diese Kalkulation steht im Widerspruch zu einer Kostenkalkulation für Erdkabeltrassen in Niedersachsen von E.ON aus dem Jahre 2007, die zum Ergebnis hatte, dass die Mehrkosten für Erdkabel bei drei Millionen Euro pro Kilometer im Vergleich zu den Kosten einer Freileitung liegen. 50 Hertz Transmission plant also doppelt so teuer wie E.ON.

Seit dem Sommer 2013 versuchen Mitarbeiter der Alpine Energie im Auftrag von 50 Hertz Transmission Durchleitungsrechte im Trassenbereich zu erwerben. Die Bürgerinitiative hat an die Grundstückseigentümer appelliert, angesichts der Tatsache, dass noch kein Planfeststellungsbeschluss ergangen ist, keine Rechte abzutreten und nicht mit Alpine Energie zu kooperieren.

Um die Gemeinden auf ihre Seite zu ziehen, hat 50 Hertz Transmission einen Vertragsentwurf für Ausgleichszahlungen an die Gemeinden, deren Gebiet durch die Freileitung gequert wird, veröffentlicht, der aber bisher kaum auf positive Resonanz in den Gemeinden gestoßen ist. Die Kommunen stehen nach wie vor zu ihrer Ablehnung des Freileitungsprojekts.

Diese Fragen wurden von der Bürgerinitiative in ihrer Öffentlichkeitsarbeit thematisiert und vom Fernsehen des rbb und radio 1 in Sendungen aufgegriffen in denen auch die Bürgerinitiative zu Wort kam. Die Position der Bürgerinitiative wurde in mehreren Berichten in der Regionalpresse, im Barnimblog (www.bar-blog.de) und auf unserer Homepage (www.trassenfrei.de) dargestellt. Unsere Arbeit findet durchgängig ein positives Medienecho.

4. Netzentwicklungsplan und Energiewende

Die Position der Bürgerinitiative zum Netzentwicklungsplan und zur Energiewende wurde auf Veranstaltungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Deutschen Instituts für Wirtschaft (DIW) dargestellt.

Die Bürgerinitiative kritisiert einen überdimensionierten Netzausbau, der auch energiepolitisch abzulehnen ist, da er die Einspeisung von Kohlestrom parallel zu der Stromeinspeisung nach dem EEG ermöglicht und die alten Strukturen konserviert.

Das „Ilmenauer Signal“, ein Appell für eine Energiewende von unten, das von Mitgliedern unserer Bürgerinitiative angeregt wurde, ist inzwischen inhaltlich unterfüttert und ausführlich erläutert worden. Es ist im Internet abrufbar.

Auf zwei Tagungen zum Thema Verbesserung der Bürgerbeteiligung, zu denen das Wirtschaftsministerium eingeladen hatte, hat die Bürgerinitiative über unserer Erfahrungen referiert und einen 10 Punktekatalog eingebracht.

Wir können heute auf eine erfolgreiche Arbeit im Jahr 2013 zurückblicken und auf der Basis unserer Erfahrungen nach fünf Jahren Kampf gegen die Freileitungspläne und für den Erhalt unserer wertvollen Kulturlandschaft voll Zuversicht dem kommende Jahr entgegensehen und wünschen Ihnen ein frohes Fest.

Senftenhütte, 20.12.2013

Hartmut Lindner, Sprecher der Bürgerinitiative

Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat!

Spendenkonto:

Begünstigter: Wir in der Biosphäre e.V.

Kontonummer: 60 69 79 49

Bankleitzahl: 150 917 04

Bank: VR Bank Uckermark

Der gemeinnützige Verein „Wir in der Bürgerinitiativeosphäre“ ist befugt, Spendenbescheinigungen, die beim Finanzamt vorgelegt werde können, auszustellen. Diese Spendenbescheinigungen werden Ihnen zu Beginn des kommenden Jahres zugesendet.


Jetzt kommt Logik in die Netzplanung

Einen erhellenden Hintergrundtext zur Netzplanung hat Jochen Luhmann vom Wuppertal-Institut für Klima, Umwelt, Energie bei klimaretter.info veröffentlicht. Er glaubt: „Der Koalitionsvertrag ist eine Chance, mit der überdimensionierten und nicht an den erneuerbaren Energien orientierten Netzplanung aufzuräumen.“

Das Wuppertal-Institut. (Foto: WI)


Netzausbau gefährdet die Energiewende

In einem Beitrag für das Magazin Energy 2.0 erklärt Professor Lorenz Jarass, warum der Netzausbau die Energiewende gefährdet. Beim Aufstellen des Netzentwicklungsplans sei ein schwerer methodischer Fehler gemacht worden, kritisiert der Wissenschaftler. Das System muss nämlich auch für seltene Windspitzen ausgelegt sein. Das ist so, als ob man eine Autobahn so breit bauen würde, dass es niemals Stau gibt.

 


Es gibt Besseres als Ausgleichszahlungen

50 Hertz Transmission hat vorgeschlagen, Städten und Kommunen im Gegenzug für die Beeinträchtigungen durch neue Höchstspannungsleitungen eine Ausgleichszahlung zu leisten.

Dazu teilt die Bürgerinitiative „Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat!“ mit:

1. Besser Mindestabstände statt Ausgleichszahlungen

Es wäre besser gewesen, wenn sich 50Hertz Transmission zu klaren Mindestabständen von Freileitungen zur Wohnbebauung bekannt hätte, statt über Ausgleichszahlungen zu reden.

50 Hertz ist der Übertragungsnetzbetreiber im gesamten Gebiet der ehemaligen DDR. Die belgische Elia-Gruppe kaufte das Unternehmen 2010 von Vattenfall. (Grafik: Ice gixxe)

2. Eine Maßnahme der Imagepflege

Wir halten den Vertragsentwurf für eine Maßnahme zur Imagepflege. Freileitungen sind nicht populär.

50 Hetz räumt ja selbst ein, dass der Leitungsbau für die Kommunen und die Anwohner eine Belastung darstellt.

Da ist von der Störung des Landschaftsbildes und Beeinträchtigungen der Anwohner durch Baumaßnahmen die Rede. Das soll kompensiert werden.

Es fehlen allerdings weitere wichtige Aspekte des Freileitungsbaus:

  • gesundheitliche Risiken durch elektrische und magnetische Wechselfelder
  • Gefahren für die in Nordosten Brandenburgs lebenden und durchziehenden Vögel
  • Wirtschaftliche Nachteile: Wertverlust der Immobilien in Trassennähe, Imageschäden für die Lebensmittel verarbeitenden Betriebe, die sich mit einer intakten Natur identifizieren, Einbußen in der Tourismusentwicklung usw.

Das ist mit Geld nicht auszugleichen, schon gar nicht mit einmaligen Zahlungen. Eine Freileitung steht 60 bis 80 Jahre!

3. Konsequenz der guten Geschäftslage?

Der Vorschlag ist wohl auch eine Konsequenz der guten Geschäftslage.

8,6 Milliarden Euro Umsatz weist der Geschäftsbericht von 50 Hertz Transmission für 2012 aus. Es wurden 111 Millionen Euro Gewinn nach Steuern erzielt. Da kann man den Kommunen schon mal einen Krümel hinwerfen. Bezahlt wird ja am Ende doch von den Stromverbrauchern.

4. Der Teufel steckt im Detail.

Es fragt sich, ob die Uckermarkleitung überhaupt für Ausgleichszahlungen in Frage kommt. Immerhin heißt es in der Erläuterung, dass „nicht erfasst ist… (wenn) nach dem Parallelbau die Bestandsleitung rückgebaut wird“. Das soll bei der Uckermarkleitung ja der Fall sein.

Es geht auch nicht um 40.000 Euro pro Kilometer, sondern allenfalls um 22.000 Euro pro Kilometer (im schlimmsten Fall, im Senftenhütte um 26.000 Euro).

Ausgeschlossen von Ausgleichszahlungen sind Maßnahmen zur Netzoptimierung und Netz­verstärkung (NOVA-Prinzip) und Erdkabel. Es geht also um die Favorisierung des Neubaus von Freileitungen, eine fragwürdige technische Variante.

5. „Gegenleistungsfreie Zuwendungen” sind im Geschäftsleben etwas fragwürdig

Da es sich um eine „gegenleistungsfreie Zuwendung” handelt, ist der Vorschlag etwas anrüchig, denn solche „gegenleistungsfreien Zuwendungen” kennt das normale Geschäftsleben nicht.

Juristen mögen klären, ob der Vorschlag nicht rechtswidrig ist.

6. Die Probleme und Risiken des Freileitungsprojekts bleiben im Fokus der öffentlichen Diskussion

Wir möchten nicht, dass die Diskussion über mögliche Ausgleichszahlungen die notwendige Auseinandersetzung mit den Problemen des Freileitungsprojekts gerade in der Uckermark und auf dem Barnim verdrängt.

Nicht über unsere Köpfe – um keinen Preis!

Hartmut Lindner, Sprecher der BI


rbb-Sendung zur Uckermarkleitung und den Sinn und Unsinn von Ausgleichszahlungen

In der Mediathek des rbb ist das Wirtschaftsmagazin „Was!“ abrufbar. In der Sendung vom 16. Oktober geht es um den Bau der Uckermarkleitung und die von 50 Hertz angebotenen Ausgleichszahlungen.


Hochspannungsfreileitung Perleberg–Gantikow–Wittstock wird nicht gebaut

Jubel bei der Bürgerinitiative „Hochspannung tief legen“: Die seit 2005 von der Eon edis geplante Hochspannungsfreileitung Perleberg–Gantikow (Kyritz)–Wittstock wird nicht gebaut. Stattdessen plant die Edis (so heißt der Netzbetreiber seit Kurzem) ein separates Erdkabelnetz, das den Strom von den zahlreichen bestehenden wie noch hinzukommenden Anlagen erneuerbarer Energie ins Höchstspannungsnetz einspeisen soll.

Seit Sommer 2011 sieht das Energiewirtschaftsgesetz des Bundes für neue Leitungstrassen der Hochspannungsebene (110 kV) eine grundsätzliche Erdverkabelung vor. Ausnahmen können gemacht werden, wenn im konkreten Fall einer Freileitung „öffentliche Interessen nicht entgegenstehen“. Es gibt aber gegenwärtig in ganz Deutschland keine Region, die sich dermaßen einmütig, nachdrücklich und anhaltend gegen eine geplante Freileitung ins Zeug gelegt hat wie West- und Ostprignitz. Das jedenfalls konstatiert Rainer Schneewolf, Sprecher der seit 2008 für eine Erdverkabelung arbeitenden Bürgerinitiative.

Im Jahr 2009 und noch einmal Ende 2011 wurde jeweils eine Resolution gegen die geplante Freileitung und für eine Erdverkabelung neuer Trassen verfasst und an Bundesregierung und Bundestagsparteien geschickt, die von zahlreichen politischen Entscheidungsträgern in beiden betroffenen Landkreisen unterzeichnet wurden.

Die Resolution von 2011 unterzeichneten beide Landräte, bis auf einen alle Bürgermeister an der Trasse, alle Bundestags- und alle Landtagsmitglieder der Region, die Kreisvorsitzenden aller im Landtag vertretenen Parteien beider Landkreise, der Geschäftsführer des Kreisbauernverbandes des einen Landkreises und die Kreistagsfraktion des Kreisbauernverbandes des anderen Landkreises, der Geschäftsführer des Tourismusverbands Prignitz, der Vorsitzende des Kreisverbands Prignitz des BUND sowie die Bürgerinitiative „Hochspannung tief legen“.

Rainer Schneewolf

Sprecher BI Hochspannung tief legen


Alpine Energie droht mit Enteignung – Nicht beirren lassen

„50 Hertz will in die Grundbücher“. Das berichtet die Märkische Oderzeitung am 4. September. Mitarbeiter der Alpine Energie sollen im Auftrag von 50 Hertz Transmission mit fragwürdigen Methoden versuchen, Druck auf Grundstückseigentümer ausüben, um Durchleitungsrechte für die umstrittene 380-kV-Freileitung zu erwerben. 

Viele Anfragen von besorgten Grundstückseigentümern haben auch die Bürgerinitiative erreicht, so dass dem Ortsvorsteher von Mechow, der den aggressiven Stil der Beauftragten von 50 Hertz moniert, zuzustimmen ist. Seine Beobachtungen decken sich mit dem, was uns von Betroffenen berichtet wurde.

Die Bürgerinitiative rät allen Grundstückbesitzern zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Verträge mit 50 Hertz oder seinen Beauftragten abzuschließen. Dazu besteht für sie kein Anlass.

Noch gibt es keinen Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung der Freileitung. Sowie dieser ergeht, werden der Landesverband Brandenburg des NABU und weitere Betroffene Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht einreichen und ein Baustopp beantragen. Der Rechtsstreit wird sich hinziehen. Darauf sind wir vorbereitet.

Enteignungsdrohung entbehrt jeder Rechtsgrundlage

Die von Mitarbeitern der Alpine Energie angedrohte Enteignung steht bei diesem Stand der Dinge überhaupt nicht zur Debatte. Es ist eine böse Drohung, mit der hier Druck ausgeübt wird, die aber jeder Rechtsgrundlage entbehrt. Eigentumsrechte sind durch das Grundgesetz geschützt. Enteignungen sind nicht einfach so zu verfügen, sondern an strenge rechtsstaatliche Verfahren gebunden. Solange es keinen rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss gibt, fehlt jede Grundlage dafür.

Die Bürginitiative weist darauf hin, dass 50 Hertz für bestimmte Tätigkeiten (Vermessungsarbeiten, Baugrunduntersuchungen und auch Baumschauen) der Zugang gewährt werden muß. Das Betreten ist aber nur nach vorheriger Anmeldung erlaubt. Die Bürgerinitiative empfiehlt die Modalitäten des Betretens und der genannten Arbeiten genau auszuhandeln, um bei evemtuellen Flurschäden Entschädigungsansprüche durchsetzen zu können. Dazu sind Protokolle über den Ausgangszustand und den Schaden notwendig.

Im Zweifel sollte man einen Anwalt konsultieren. Die BI ist hier gerne behilflich.

Hartmut Lindner

Sprecher der Bürgerinitiative Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat!


Stand beim Fest der Biosphäre an „Blumberger Mühle“

Beim Fest der Biosphäre im Info-Zentrum des Nabu an der Blumberger Mühle war die Bürgerinitiative mit einem Infostand präsent und informierten über den Stand des Planfeststellungsverfahrens.

Besonders interessant waren für viele Besucher die Aktivitäten der Anlagenbauer von Alpine Energie, die im Auftrag von 50 Hertz unterwegs sind. Immer wieder werden Fälle bekannt, in denen Mitarbeiter von Alpine Energie Grundstücksbesitzer unter Druck setzen, Durchleitungsrechte für die geplante Höchstspannungsleitung ins Grundbuch eintragen zu lassen.


Netzausbau eine Nummer kleiner

Dieser Mast braucht wohl keine Leitungen. (Foto: FuFuWolf/Flickr)

Sensitivitäten geprüft

Skeptiker haben es schon immer geahnt: Der für die Energiewende in Deutschland geplante Netzausbau ist überdimensioniert. Beweisen konnte man das bisher kaum, denn die Berechnungsgrundlage war nicht transparent. Daran hat sich jetzt ein wenig geändert – und prompt schrumpft die Zahl der als nötig erachteten Leitungskilometer.

Die Reduzierungen gehen aus einer Veränderung von mehreren Grundannahmen der bisherigen Planung hervor. Im Fachjargon heißen sie Sensitivitäten. Was die Prüfung dieser Sensitivitäten ergab, stellten die vier großen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW jetzt nach Aufforderung der Bundesnetzagentur vor.

Drei Grundannahmen wurden neu betrachtet:

  1. ein geringerer Nettostrombedarf und eine geringere Jahreshöchstlast – schließlich will Deutschland energieeffizienter werden
  2. eine Kappung der Erzeugungsspitzen bei Windkraft auf 80 Prozent der Maximalleistung – eine alte Forderung von Experten
  3. eine Regionalisierung beim Ausbau der Erneuerbaren, beispielsweise mehr Windkraft im Süden, mehr Photovoltaik im Norden

Was die Veränderung an Leitungskilometern spart, lesen Sie in einem Beitrag auf klimaretter.info.


Bundesverwaltungsgericht weist Klage gegen „Thüringer Strombrücke“ ab

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden. (Foto: Manecke/Wikimedia Commons)

Enttäuschendes Urteil

Im Anschluss an die mündliche Verhandlung hat es das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 18. Juli 2013 abgelehnt, den Planfeststellungsbeschluss für die Thüringer Strombrücke aufzuheben.

Die mündliche Verhandlung dauerte rund zweieinhalb Stunden.

Das Urteil ist für den Freileitungsprotest enttäuschend, war aber nach der Entscheidung vom vergangenen März, als das Gericht einen Baustopp abgelehnt hatte, absehbar.

Eine abschließende Stellungnahme kann erst nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung erfolgen. Die folgenden Punkte stützen sich auf meine unmittelbare Prozessbeobachtung und die mündliche Urteilsbegründung.

– Die Belange des Naturschutzes konnten nicht in der gebührenden Gründlichkeit geltend gemacht werden, weil keiner der anerkannten Verbände der Klage beigetreten war. Hier fehlte die Expertise.

– Die Kläger haben zwar nochmals Prof. Jarass aufgeboten, der gut begründet seine Position, dass keine Planrechtfertigung gegeben sei, vertreten hat, aber das Gericht stellte sich auf einen rein formalen Rechtsstandpunkt und konstatierte, dass das EnLAG geltendes Recht und somit die Planrechtfertigung gegeben sei.

– Die Frage der Dimensionierung der Leitung wurde eingehend erörtert und hier wurde deutlich, dass die Aussagen des Netzentwicklungsplans 2013 (2 Systeme) im Widerspruch zu der geplanten Dimensionierung (4 Systeme) stehen, aber das Gericht stellte sich auf den Standpunkt, dass für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses allein die Erkenntnisse zum Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses zu Grunde zu legen seien. (Neue Erkenntnisse spielen keine Rolle, denn es geht ja um die Prüfung, ob der Planfeststellungsbeschluss rechtmäßig zustande gekommen sei.)

– Als technische Alternativen wurden von Jarass die Hochtemperaturseile und Leitungsmonitoring in die Diskussion eingebracht. 50 Hertz bestritt, dass durch diese technische Alternative ausreichende Übertragungskapazitäten gewährleistet werden könnten und behauptete, diese technische Lösung entspräche nicht dem allgemein anerkannten Stand der Technik. Das Gericht schloss sich der Position von 50 Hertz an.

– Die Frage des Vogelschutzes wurde kurz angesprochen, weil die Leitung ein kleineres Vogelschutzgebiet („Muschelkalk“) tangiert.

Hierzu waren keine Experten geladen, denn keiner der Naturschutzverbände war der Klage beigetreten. Die Verbände hatten sich auch nicht mit Stellungnahmen am Planfeststellungsverfahren beteiligt. Die Argumente des Vogelschutzes wurden deshalb nur sehr allgemein vorgetragen: Risiko des Leitungsanflugs, veränderter Prädationsdruck, Verlust von Bodenbrütern, Verlust von Habitatrequisiten durch Holzabtrieb.

Dem gegenüber steht die Behauptung in der Literatur, dass das Anprallrisiko durch Marker um 90 bis 95 Prozent gemindert werden könne.

Kurz: eine besondere Gefährdung der Vögel oder gar gefährdeter Arten ist nicht erkennbar.

– Sehr engagiert hat die Landrätin Enders nochmals die Risiken für den Tourismus dargestellt, aber das Gericht sah keine Fehler bei der Abwägung im Zuge der Plangenehmigung.

Das Urteil hat keine präjudizierende Wirkung für den Rechtsstreit um die „Uckermarkleitung“, denn in unserem Fall ist der Nabu als Kläger präsent und alle Belange des Natur- und Landschaftsschutzes sind bereits durch die Verbände und unsere Experten und ihre Gutachten in das Verfahren eingeführt worden.

Die Querung des Biosphärenreservats und zweier europäischer Vogelschutzgebiete stellt eine andere Betroffenheit dar als im Fall der jetzt vor dem BVerwG verhandelten Klage.

29.7.2013, Hartmut Lindner, Pressesprecher der BI

Anbei die Presserklärung des Bundesverwaltungsgerichts

Nr. 51/2013 vom 18. Juli 2013

Klagen gegen Thüringer Strombrücke erfolglos

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Klagen einer Gemeinde, einer Waldgenossenschaft und von privaten Grundstückseigentümern gegen den Planfeststel-lungsbeschluss für die „380-kV-Leitung Vieselbach-Altenfeld“ abgewiesen. Dieser Abschnitt ist Teil der geplanten Thüringer Strombrücke, einer insgesamt 210 km langen 380-kV- Höchstspannungsleitung zwischen den Umspannwerken Bad Lauchstädt in Sachsen-Anhalt und Redwitz in Bayern.

Mit dem angefochtenen Planfeststellungsbeschluss vom 31. Januar 2012 hat das Thürin­ger Landesverwaltungsamt das Neubauvorhaben im zweiten Planungsabschnitt zugelas­sen. Die Höchstspannungsleitung wird auf einer Länge von 57 km parallel zu bereits vor­handenen Infrastrukturtrassen geführt. Im nördlichen Teil folgt sie der bestehenden 380-kV-Freüeiturig Mecklar-Visselbach und quert in Höhe des Reichheimer Berges das Vogelschutzgebiet „Muschelkalkgebiet südöstlich Erfurt“. Nach Süden verläuft die Lei­tungstrasse zum großen Teil gebündelt mit der Autobahn A 71 und der ICE-Trasse, im südlichen Bereich quert sie auf einer Länge von ca. 700 m das Gemeindegebiet der Klägerin zu 1 Grundstücke der übrigen Kläger werden im Trassenverlauf überspannt und sollen zum Teil als Standorte für Leitungsmasten dienen. Mit ihren Klagen machten die Kläger u.a. geltend, dass das Neubauvorhaben nicht erforderlich und außerdem über­dimensioniert sei. Ihre Belange als Fremdenverkehrsgemeinde, als Betreiber einer Aus­flugsgaststätte und als Grundstückseigentümer seien nicht ausreichend berücksichtigt worden.

Das erst- und letztinstanzlich zuständige Bundesverwaltungsgericht ist den Einwänden der Kläger nicht gefolgt. Die erforderliche Planrechtfertigung ergibt sich aus dem Bedarfs­plan zum Energieleitungsausbaugesetz. Die gesetzliche Bedarfsfeststellung ist ver­bindlich und könnte vom Gericht nur in Frage gestellt werden, wenn die Einschätzung des Gesetzgebers evident sachwidrig wäre. Davon kann nicht ausgegangen werden. Das Vor­haben hat im europäischen Verbundnetz und als nationale Kuppelleitung eine tragende Funktion. Eine Umrüstung bestehender Leitungen mit neuer kapazitätserhöhender Technik würde zur Bedarfsdeckung nicht ausreichen; derartige Maßnahmen entsprechen über­dies auf der Höchstspannungsebene noch nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Erhebliche Beeinträchtigungen des Vogelschutzgebiets scheiden wegen der Bündelung mit der vorhandenen Höchstspannungsleitung Mecklar-Vieselbach aus. Abwägungsmängel liegen nicht vor. Belange der Klägerin zu 1 als staatlich anerkannter Erholungsort und als Fremdenverkehrsgemeinde sind in der Abwägung hinreichend berücksichtigt worden.

BVerwG 7 A 4.12 – Urteil vom 18. Juli 2013


Der Netzausbau ist überdimensioniert

Professor Lorenz Jarass bei seinem Vortrag im DIW.

Der Bundesbedarfsplan für den Netzausbau hat den Bundesrat passiert. Die Argumente der Gegner eines überdimensionierten Ausbaus konnten sich nur bedingt durchsetzen.

Die Befürworter argumentieren, für die Energiewende sei ein Netzausbau notwendig, denn der Strom, der vor allem durch die Windkraftanlagen im Norden produziert wird, müsse nach Süden in die Verbrauchszentren abgeleitet werden.

Die Übertragungsnetzbetreiber haben 2012 einen Netzentwicklungsplan vorgelegt, der 1700 Kilometer neue 380-kV-Freileitungen in neuen Trassen, 5700 Kilometer 380-kV-Freileitunungen in bestehenden Trassen und 1800-2400 Kilometer Höchstspannungsgleichstromtrassen vorsieht.

Die Bundesnetzagentur hat die Planung der Netzbetreiber zwar um ein Drittel gekürzt, aber der im Bundesnetzplan vorgesehene Netzausbau ist immer noch gigantisch.

Bei der Anhörung vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Technologie des Bundestags hat Professor Lorenz Jarass den geplanten Netzausbau als überdimensioniert, unwirtschaftlich und mit Blick auf die Energiewende kontraproduktiv kritisiert.

Die Netzplanung basiere auf drei methodischen Fehlern

1. Bei der Einsatzplanung der Kraftwerke werden die Transportkosten für den Strom nicht berücksichtigt, sondern nur die Erzeugungskosten. Dies führt zu einem unangemessenen Ausbaubedarf des Übertragungsnetzes.

2. Die Netzplanung ist so ausgelegt, dass auch der Windstrom von selten auftretenden Windspitzen eingespeist werden kann.

3. Der Netzausbau ist so dimensioniert, dass parallel zu den erneuerbaren Energien in wachsendem Maße auch Kohlestrom eingespeist werden kann.

Ferner kritisiert Professor Jarass in seiner Stellungnahmen die mangelnde Berücksichtigung neuerer technologischer Entwicklungen bei der Stromübertragung, etwa den Einsatz von Hochtemperaturseilen und Leitungsmonitoring, der oft kostengünstiger wäre als der Neubau von überdimensionierten 380-kV-Trassen. Nachzulesen sind diese Argumente auch in Jarass‘ Buch „Welchen Netzumbau erfordert die Energiewende?“.

Das Fazit lautet: Ein überdimensionierter Netzausbau ist unwirtschaftlich und gefährdet wegen der steigenden Stromkosten, die vor allem die Privathaushalte zu tragen haben, die Akzeptanz der Energiewende.

Die Netzplanung bedarf dringend grundlegender Korrekturen!

Durch dezentrale Lösungen der Stromversorgung lässt sich der Netzausbau begrenzen.


Infostand auf dem Brodowiner Hoffest

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Die Bürgerinitiative „Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat!“ war auch in diesem Jahr wieder auf dem Hoffest am 8 Juni. in Brodowin mit ihrem Infostand präsent.

Auf einer Stellwand wurde der inzwischen fünf Jahre dauernde Protest gegen die geplante Megatrasse dokumentiert.

Die Bürgerinitiative präsentierte an diesem Wochenende die gedruckte Fassung des „Ilmenauer Signals“. Hier werden Maßnahmen für eine Energiewende von unten dargestellt und erläutert.

Der Infostand fand reges Interesse bei den Besuchern. Es gab viele Anfragen zum Trassenverlauf, vor allem von Betroffenen, auf deren Grundstücken Masten errichtet oder deren Felder überspannt werden sollen.

Die Bürgerinitiative rät allen Betroffenen sich vor Verhandlungen mit 50 Hertz Transmission über Durchleitungsrechte juristisch beraten zu lassen.

Nicht über unsere Köpfe! Keine Freileitung durch Schutz und Wohngebiete!

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Netzausbau nimmt letzte Hürde

Für den Netzausbau hat der Bundesrat am 7. Juni Fakten geschaffen: Mit der Zustimmung der Länderkammer nahm der Bundesbedarfsplan zum Ausbau der Hochspannungsnetze die letzte Hürde. Jetzt können die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber Anträge auf Genehmigung neuer Trassen bei der Bundesnetzagentur stellen. Deren Chef Jochen Homann erwartet erste Anträge schon für diesen Monat.

Mit dem Beschluss setzt der Bundesrat den vorläufigen Endpunkt unter ein Gesetz, das vor allem wegen der Dimensionen des Netzausbaus in der Kritik stand. Dabei legte heute der Umweltverband BUND noch einmal nach: „Der mit dem Gesetz verordnete Netzausbau geht weit über den tatsächlichen Bedarf hinaus und ist viel zu stark auf den Ausbau von Windparks in Nord- und Ostsee ausgerichtet“, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. Der Ausbau der Windenergie an Land, besonders in Süddeutschland, werde dagegen nur ungenügend berücksichtigt. Insgesamt diene der Ausbau nicht vorrangig den erneuerbaren Energien, sondern vor allem dem europäischen Stromhandel und der besseren Auslastung fossiler Kraftwerke.

Außerdem seien Alternativen bei der „Strategischen Umweltprüfung“ zum Bedarfsplan nicht berücksichtigt worden, kritisierte Weiger. Deshalb hat der BUND bei der EU-Kommission Beschwerde eingelegt. Der Bundesbedarfsplan muss nun alle drei Jahre neu erstellt werden, Nachbesserungen sind also möglich.

Ilmenauer Signal im Netz

Einen zügiger Systemwechsel bei der Energiewende fordern Autoren und Unterstützer des „Ilmenauer Manifests“, das jetzt online nachzulesen ist. Den Anstoß dazu gab ein alternativer Energiegipfel mit Vertretern von Bürgerinitiativen gegen den Freileitungsbau, von Wissenschaft, Politik und Verwaltung, der vergangenes Jahr in der Technischen Universität Ilmenau stattfand.

Unterstützer sind die

  • Bürgerinitiative „Biosphäre unter Strom – Keine Freileitung durchs Reservat“
  • Interessengemeinschaft „Achtung Hochspannung“ als Thüringisch-Bayrisches Bündnis
  • „Zukunft Biosphäre und Lebensraum Angermünde“ (ZUBILA)
  • Bürgerinitiative Isselburg 21

Kern des Manifest ist:

Es gibt Varianten der Energiewende, die nicht gleichwertig sind, weil sie unterschiedlichen Interessen dienen. Großtechnische Varianten dienen in erster Linie den Interessen der Großkonzerne, die energisch um die Aufrechterhaltung ihrer dominanten Position auf den Energiemärkten kämpfen. Wir aber sind für eine Energiewende, die Bürgersache ist. Wir treten ein für eine Energieversorgung, die sich folgendermaßen charakterisieren lässt: dezentral und regional, regenerativ und bürgernah, innovativ und zukunftsfähig sowie umwelt- und sozialverträglich. Zu fördern ist, was auf diesem Verständnis basiert. Abzulehnen ist, was ihm entgegenwirkt.

Jetzt kommt es darauf an, dass die Weichen richtig gestellt werden! Orientieren Sie sich am Ilmenauer Signal

Alpine-Energie versucht Durchleitungsrechte für 380-kV-Freileitung zu erwerben!

Die Firma Alpine-Energie versucht zur Zeit im Auftrag von 50 Hertz Transmission mit den Grundstückseigentümern der 380-kV-Trasse Kontakt aufzunehmen und in Verhandlungen zum Erwerb von Durchleitungsrechten zu treten.

Die Grundeigentümer sind nicht verpflichtet mit Alpine-Energie zu verhandeln. Sie sollten sich vorher juristisch beraten lassen. Die Bürgerinitiative wird juristisch von der Kanzlei Philipp Heinz vertreten und kann diese Kanzlei nur empfehlen.

50 Hertz kündigt den Beginn von Baumaßnahmen für die 380-kV-Freileitung von Vierraden zur polnischen Grenze an

13.03.2013

Die angekündigte Baumaßnahme einer 2,8 Kilometer langen 380-kV-Freileitungstrasse von Vierraden an die polnische Grenze erscheint dem unvoreingenommenen Betrachter als völlig irrational. Sie offenbart die Unhaltbarkeit der von 50 Hertz Transmission immer wieder vorgebrachten Versicherungen, man sei bemüht den Netzausbau auf das notwendige Maß zu begrenzen und gehe mit den Mitteln der Stromkunden äußerst sparsam und sorgfältig um. „Es geht ja schließlich um unser aller Geld“, pflegte der ehemalige technische Direktor Neldner von 50 Hertz zustimmungsheischend in der Diskussion mit den besorgten Bürgern stets zu sagen.

Plötzlich wird eine 2,8 Kilometer lange 380-kV-Freileitung errichtet, ohne dass die Anschlussstücke auf der westlichen Seite genehmigt wären, während auf der polnische Seite nicht über Netzausbau, sondern über die Installation von technischen Einrichtungen zur Abregelung des Stromflusses aus Deutschland diskutiert wird, um eine Überlastung des polnischen Netzes zu verhindern.

Die Bürgerinitiative Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat! erinnert darandass das seit 2010 laufende Planfeststellungs-verfahren zur „Uckermarkleitung“ immer noch nicht abgeschlossen ist und es auch ungewiss ist, ob dieses Vorhaben, das zwischenzeitlich mehrere Planänderungen erfahren hat, jemals genehmigungsfähig sein wird.

Die Einwendungen, die von Betroffenen, Kommunen und Trägern öffentlicher Belange im Verfahren vorgebracht wurden, erweisen sich als gewichtig und gut begründet. Die von 50 Hertz beantragten Ausnahmegenehmigungen wegen Kollisionen mit den Zielsetzungen der Biosphärenreservatsverordung, der Natur- und Landschaftsschutzgesetze füllen in den Planungsunterlagen mehr als eine DIN A4 Seite. Aber die Errichtung einer 380-kV-Freileitung im Schutzgebiet ist eben etwas anders der Bau eines Carports im Außenbereich.

50 Hertz Transmission zeigte sich in diesem Verfahren als beratungsresistent und versucht nun durch die Schaffung von „Tatsachen“ die Genehmigungsbehörde unter Druck zu setzen. Es bleibt nur zu hoffen, dass die Genehmigungsbehörde diesen faulen Trick durchschaut und sich nicht dadurch beeindrucken lässt.

Die Bürgerinitiative wird bei der Bundesnetzagentur anfragen, ob die Ausgaben für die Errichtung einer nicht angebundenen 380-kV-Freileitungstrasse wirklich als notwendige Ausgaben für den Netzausbau ausgewiesen und auf die Netzentgelte aufgeschlagen werden können oder ob diese nicht doch besser vom Verursacher zu tragen sind.

Nicht über unsere Köpfe – keine Freileitung durch Schutz- und Wohngebiete!

Baugrunduntersuchungen von 50 Hertz bitte melden…

Risiken von elektrischen und magnetischen Feldern

Die gesundheitlichen Risiken von elektrischen und magnetischen Feldern sind nicht nur umstritten, sondern werden in Deutschland von verschiedenen Stellen und den Netzbetreibern geleugnet. Deshalb ist ein französisches Gerichtsurteil bemerkenswert, in dem einem Bauern nicht unbeträchtlicher Schadenersatz zugesprochen wurde, weil sein Vieh durch EM-Felder einer Freileitung  geschädigt wurde.   

http://www.diagnose-funk.org/

Planungen als fahrlässig kritisiert

30.01.2013

Eberswalde/Chorin (bkr) Am Donnerstag hat die neuerliche Auslage der Unterlagen im Planfeststellungsverfahren für die 380 kV-Freileitung von Bertikow nach Neuenhagen begonnen. Die Pläne des Auftraggebers 50 Hertz Transmission sind einschließlich eines Landschaftspflegerischen Begleitplans im Eberswalder Rathaus einsehbar und können zudem im Internet unter www.lbgr.brandenburg.de unter „Energie“ und „Planfeststellung“ studiert werden.  

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Bürgerinformation zum aktuellen Planfeststellungsverfahren

für die 380-kV-Freileitung von Bertikow – Neuenhagen („Uckermarkleitung)

30.01.2013

Im Planfeststellungsverfahren haben die Betroffenen  das Recht während der Planauslegungsfrist Einsicht in die Planung zu nehmen und gegen das Planvorhaben Einwendungen bei der Genehmigungsbehörde vorzubringen.

Bereits im Herbst 2010  und im Sommer 2012 sind die Freileitungspläne sechs Wochen lang ausgelegt gewesen und haben eine Vielzahl von begründeten Einwendungen provoziert, so dass sich  50 Hertz Transmission veranlaßt gesehen hat, mehrfach Umplanungen vorzunehmen. Durch die neuerliche Umplanung ist eine Neuauflage des Beteiligungsverfahrens notwendig.

Die Auslegungs- und Einwendungsfrist begann am 24.1.2013 und endet am 6.3.2013.  Die umfangreichen Planungsunterlagen liegen während der Bürozeiten in der Stadtverwaltung aus.

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Planungen als fahrlässig kritisiert

Märkischen Oderzeitung

01.01.2013

Die Bürgerinitiative „Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat“ gegen den Bau der geplanten 380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen Bertikow (Uckermark) und Neuenhagen bei Berlin – sie berührt auch Niederbarnimer Gebiet – zeigt sich zum Jahresbeginn in Kampflaune. Scharfzüngig attackieren die Gegner der als Freileitung geplanten Stromtrasse die Firma 50 Hertz Transmission, die das Vorhaben projektiert: Dort hätten sich „die beinharten Hardliner durchgesetzt“, die Forderungen nach Erdverkabelung in sensiblen Gebieten rundweg ablehnen.

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Pläne zur Uckermarkleitung liegen erneut aus

Märkischen Oderzeitung

28.11.2012

Bürgerinitiative spricht von „eklatanten Fehlern“ / Verfahren verzögert sich / Gegner bereiten Klage vor

Chorin (vp) Seit Montag liegen die Unterlagen für die geplante 380-kV-Freileitung von Bertikow

nach Neuenhagen, wegen der Trassenführung kurz „Uckermarkleitung“ genannt, erneut in

Rathäusern aus. So auch in der Amtsverwaltung Britz-Chorin-Oderberg.

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15 Jahre Blumberger Mühle

17.09.2012 Auch in diesem Jahr waren wir wieder bei dem alljährlichen stattfindenden Aktionstag des Biosphärenreservates Schorfheide-Chorin im NABU Informationszentrum „Blumberger Mühle“ vertreten. In diesem Jahr wurde gemeinsam mit allen Besuchern „15 Jahre Blumberger Mühle“ gefeiert. Es ist wieder einmal erstaunlich, wie viele Menschen sich über unsere Arbeit gegen die geplante380 KV Freileitung (Uckermarkleitung) an unseren Stand informieren ließen. Speziell für dieses Jubiläum wurde eine kleine Ausstellung zur Geschichte des NABU-Informationszentrums hergestellt. Auf Schautafeln wurden hier die vielfältigen Aktivitäten der Blumberger Mühle in Bild und Text nach Themen geordnet gezeigt. Weiterhin wurden auch zahlreiche Akteure von damals und heute zu einem „Plausch“ auf der Bühne eingeladen.

Späte Aufklärung über Stromleitung

20.08.2012 Die Infokampagne von 50 Hertz findet nicht das gewünschte Presseecho. 

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Rösler will für die Energiewende das Umweltrecht ändern /

bei Naturschützern kommt das gar nicht gut an

07.08.2012BERLIN/POTSDAM –  Wenn es um die Energiewende geht, nimmt es Bundeswirtschaftsminister und FDP-Chef Philipp Rösler mit dem Umweltschutz nicht mehr so genau. Damit die Stromnetze zügig ausgebaut werden können, müsste der nationale und europäische Umwelt- und Naturschutz für mehrere Jahre auf Eis gelegt werden, sagte Rösler gestern bei einem versuchten Besuch des Hochsee-Windparks Alpha Ventus. 

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Protest gegen Strom-Freileitung

17.07.2012 

Montag endete das sogenannte Beteiligungsverfahren zur geplanten Stromleitung von der Uckermark bis nach Neuenhagen bei Berlin. Betroffene hatten Gelegenheit, ihre Einwände gegen die Freileitung vorzubringen. Vor allem in der Uckermark und im Barnim sind viele Menschen gegen die Freileitung.

Die Stadt Eberswalde will sogar klagen, falls ihre Einwände nicht gehört werden.

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Hochspannung im Berliner Tunnel

29.06.2012Berlin (MOZ) Wirtschaftsminister Ralf Christoffers (Linke) hat am Mittwoch die unterirdische 380-Kilovolt-Stromverbindung in Berlin besichtigt. Diese Bauweise in einem Betontunnel hat Unsummen gekostet – und wird für die umstrittene Uckermarkleitung nicht in Frage kommen. 

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Stadt Eberswalde bleibt beim Nein zur 380-KV Freileitung

Märkische Oberzeitung – Monika Schmid24.06.2012 07:50 Uhr

Eberswalde (MOZ) Die Stadt bleibt bei ihrem Nein zur 380-KV-Leitung über Eberswalde. Die Stellungnahme zum derzeitigen Planfeststellungsverfahren hat im Bauausschuss einhellige Zustimmung gefunden. Ein gleiches Votum erwartet Baudezernentin Anne Fellner auch in der Stadtverordnetenversammlung.

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50 Hertz Transmission lässt die Katze aus dem Sack.

05.06.2012Zu Beginn der Auslegungsfrist der Umplanung in Eberswalde veröffentlicht die Bürgerinitiative eine Visualisierung der Freileitungsplanung durch Eberswalde. 

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THE YOMIURI SHIMBUN interessiert sich für unsere Arbeit

25.04.2012

Selbst die größte japanische Tageszeitung (The YOMIURI SHIMBUN) interessiert

sich für unser Arbeit.

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Nicht über unsere Köpfe!

Erdkabel in Eberswalde!

17.04.2012

Zur Entscheidung von 50 Hertz Transmission bei der Querung Eberswaldes an der Freileitung festzuhalten und nicht die Erdverkabelung zu beantragen, erklärt die Bürgerinitiative:

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Pressemeldungen aufgrund der Diskussionsveranstaltung in der Blumberger Mühle

18.03.2012

Folgende Pressemeldungen hat es aufgrund der Diskussionsveranstaltung

vom 13. März 2012 in der Blumberger Mühle gebegeben.

Link zum Artikel der Markischen Oderzeitung: http://moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1013124   Link zum Artikel der Markischen Oderzeitung: http://moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1013359                         Link zum ZDF Beitrag: http://www.zdf.de/ZDFmediathek/hauptnavigation/sendung-verpasst/#/beitrag/video/1593982/ZDF-heute-in-Deutschland-vom-15032012

Uckermärker kämpfen gegen überirdische Leitungen durch

die Naturschutzgebiete

18.3.2012

Berliner Morgenpost

von Katrin Starke

       

Informationsveranstaltung zur 380-kV-Leitung in der Uckermark

13. März 2012 ab 18 Uhr im NABU-Zentrum Blumberger Mühle

Für weitere Informationen und Anmeldung klicken Sie hier.

Für weitere Informationen und Anmeldung klicken Sie hier. (144,7 kB)

Imagekampagne 50 Hz

Imagekampagne 50 Hz

50 Hertz

21.02.2012

Hauptschwerpunkte für 50Hertz Transmission sind die Verstärkung und der Ausbau des

380-kVFernleitungsnetzes auf Hochleistungsbasis und mit Nachhaltigkeit.

Eine langfristig orientierte und zugleich erfolgreiche Unternehmenspolitik berücksichtigt …

auch ökologische und soziale Gesichtspunkte.

Quellenangabe: Aus dem Geschäftsbericht von 50 Hertz Transmission 2009

       

Beeindruckende Dimensionen der geplanten Freileitungen

26.01.2012

Die beiden Bilder zeigen sehr beeindruckend, welche Dimensionen die geplante 380 KV Freileitung im Falle der Realisierung haben wird.

Diese Visualisierung wurde für den Bereich Senftenhütte erstellt. Gut zu erkenn ist die bestehende 110 KV Freileitung und die Visualisierte 380 KV Freileitung.

Die Aufnahmen stammen von Konrad Roterberg aus Senftenhütte.

       

Jahresrückblick 2011

Jahresrückblick an die Mitglieder, Unterstützer und Freunde der Bürgerinitiative: “Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat” und des Trägervereins “Wir in der Biosphäre” e.V.

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Veranstaltung

Neue Leitungen für die Energiewende?!

Tour „Atomzeitalter beenden – Energiewende jetzt!“

12.12.2011

18:30 – 20:30 Uhr

Aula der Hochschule für nachhaltige Entwicklung (Haus 6)

Friedrich-Ebert-Str. 28 16225 Eberswalde

VeranstalterInnen:
Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

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BI unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat

Das Bild Zeigt: Axel Vogel, Ingried Nestele, Cornelia Behm und Dr. Eberhardt Henne (von links nach rechts)

24. Oktober 2011

Am 24. Oktober 2011 hat sich wiederum die Bundes und Landespolitk dem Thema der höchst umstrittenen „380 KV – der Uckermarkleitung“ gewidmet.  Zu diesem Termin sind neben Mitgliedern der Bürgerinitiative „BI unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat“ auch folgende Personen gekommen:

Frau Ingrid Nestele (Mitglied des Deutschen Bundestages (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) und Sprecherin für Energiewirtschaft ihrer Bundestagsfraktion Frau Cornelia Behm (Mitglied des Deutschen Bundestages (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) und Sprecherin für ländliche Entwicklung ihrer Bundestagsfraktion Herr Axel Vogel (Mitglied des Landtages Brandenburg) (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) und Sprecher der Landtagsfraktion Herr Dr. Eberhard Henne (Umweltminister a.D. und Biosphärenreservatsleiter a.D.)

Lesen Sie auch hierzu den Artikel der Märkischen Oderzeitung vom 26. Oktober: http://moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/982095

Vor-Ort-Termin an Konfliktpunkten der geplanten 380-kV-Freileitungstrasse

29. September 2011

Auf Einladung des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe trafen sich am

26.9.2011 Mitarbeiter von 50 Herz Transmission und Vertreter der Bürgerinitiative „Biosphäre

unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat“ zu einer Besichtigung von ausgewählten

Konfliktpunkten an der geplanten 380-kV-Freileitungstrasse.

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Biosphäre contra Ökostrom

23. August 2011

Die geplante Starkstromleitung von der Uckermark bin zum östlichen Berliner Stadtrand sorgt

für Hochspannung bei den Anwohnern, vor allem im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin.

Theodor hört die Betroffenen, fragt nach dem Sinn der Trassen und nach den

Möglichkeiten einer Erdverkabelung. 

Video unter www.rbb-online.de

Bürger unter Strom

28. Woche Bauernzeitung

Mit namenlicher Abstimmung entschieden am 30. Juni 600 Abgeordnete in Berlin über

Atomaustieg und Energiewende. Neben der Änderung des Atomgesetzes stand das „Gesetz

über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze“ – auch liebevoll

 Netzausbaubeschleunigungsgesetz kurz Nabeg, genannt – zur Debatte.

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Streit um Stromleitungen

13. Juli 2011

In Deutschland wird morgen Donnerstag der Atomausstieg offiziell beschlossen.

Nun stellt sich die Frage, wie die Energie vom wind- und solarenergiereichen Norden

in die Wirtschaftszentren im Süden gebracht werden soll. Hunderte Kilometer neue

Starkstromleitungen braucht es dafür. Die Menschen in den betroffenen

Regionen wehren sich. 

SF VIDEOPORTAL

Nein zu Atomstrom von der Oder; Nein zu der Falschaussage / dem Etikettenschwindel, dass die 380 KV Uckermarkleitung für regenerative Energien genutzt werden soll.

12. Juli 2011

Schwedt (moz) Die Oder soll ein freier Fluss bleiben, ein atomkraftfreier. Nach Bekanntwerden

polnischer Pläne zum Bau eines Atomkraftwerkes in Grenznähe haben 20 000 Menschen der

Region dagegen protestiert. Ihre Unterschriften sind jetzt der polnischen Botschaft

übergeben worden.

Weiterlesen auf www.moz.de

Bürger plädieren für Trasse oder ein Erdkabel

07. Juli 2011

Immer mehr Energie wird dort erzeugt wo wenig gebraucht wird. Von den Windparks

vor den Küsten braucht es neue und stärkere Leitungen.

Doch vielerorts regt sich Widerstand wie in der Uckermark die schöne Landschaft  –

die Gesundheitsgefahren, die Bürger plädieren für eine andere Trasse oder ein Erdkabel.

ZDF Mediathek

Widerstand gegen geplante Stromstrassen

17. Juni 2011

Podium: Widerstand gegen geplante Stromstrassen.

Deutschlandfunk dradio.de

Unternehmer gegen 
Freileitung

24. Mai 2011

Kerkow (moz) Die Gegner der geplanten Starkstrom-Freileitung durch die Uckermark

und Barnim wollen klagen, wenn die Politik ihre Bedenken missachtet.

Sie verlangen eine Erdverkabelung der Trassen.

Weiterlesen auf www.moz.de

Energiepolitik: Brandenburg will direkten Dialog mit den Bürgern

11. Mai 2011

– Bundesweit erstes Dialogportal für Energiepolitik online gestellt –

Ab heute haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Fragen zur

Energiepolitik direkt an die Landesregierung zu richten.

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Einladung zum Trassenplenum

Wegen der Holzwege zur Erdverkabelung der „Uckermarkleitung“

Freitag, 20. Mai 18.00 Uhr

Nabu-Zentrum Blumberger Mühle

Blumenberger Mühle 2

16278 Angermünder

Weitere Informationen…

Wer sich verleiten lässt

16. April 2011

Neue Trassen sollen Windstrom quer durch Deutschland transportieren. Und auch quer durch die Uckermark. Dort gibt es Widerstand – und grundsätzliche Zweifel.

Weiterlesen auf www.Tagesspiegel.de

„Nicht über unsere Köpfe“

14. April 2011

Angermünde (moz) 14 dicke Aktenordner füllen die Einwendung von Bürgern und Unternehmen gegen die geplante Uckermark-Freileitung, die sich mitten durchs Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin ziehen wird, auch durch den nun staatlich anerkannten Erholungsort Angermünde.

Weiterlesen auf www.moz.de

„Wir sind doch keine Totalverweigerer“

13. April 2011

Bürgerinitiativen fordern unterirdische Hochspannungsleitungen – heute debattiert der Landtag darüber.

Weiterlesen auf www.berlinonline.de

Gehirnbrummen

08. April 2011

Süddeutsche Zeitung

Gegen Atomkraft sind in Deutschland inzwischen fast alle. Und für erneuerbare Energie. Es sei denn, das grüne Kraftwerk steht vor der Haustür. Ein Besuch beim Widerstand.

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Pressemitteilung

Die Bürgerinitiative “Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat” veranstaltet am 3.3.2011 im Ortsteil Finow-Ost / Eberswalde unter der 220-kV-Freileitung gegenüber der Einmündung Kopernikusring /Fritz-Weineck-Str. einen öffentlichen Feldversuch, um die elektrischen und magnetischen Felder, die von der Höchstspannungsleitung ausgehen, sichtbar zu machen.

Dieser Versuch wird am 9.März 2011 unter der 220-kV-Freileitung an der Verbindungsstraße von Görlsdorf nach Glambeck um 18.30 Uhr wiederholt, um auch Bürgern aus dem Biosphärenreservat und der Uckermark Gelegenheit zu geben, sich von der Kraft der elektrischen und magnetischer Felder der Freileitung zu überzeugen. 

Die Netzbetreiber verharmlosen in ihren Planungsunterlagen und Veröffentlichungen die Kraft dieser von den Freileitungen ausgehenden elektrischen und magnetischen Felder und die damit verbundenen Risiken für die Gesundheit der Anwohner.

Die Bürgerinitiative wird zeigen, dass diese Felder immerhin so stark sind, dass sie eine handelsübliche Leuchtstoffröhre zum Leuchten bringen.

Die Freileitung wird im Licht ihrer eigenen elektrischen und magnetischen Felder erstrahlen!

Damit möchte die BI die Alternative der Erdverkabelung propagieren, auf die aktuelle Diskussion eines Brandenburgischen Erdkabelgesetzes im Landtag hinweisen und daran erinnern, dass im laufenden Planfeststellungsverfahren für die “Uckermarkleitung”, die Eberswalde und  das Biosphärenreservat Schorfheide – Chorin quert, viele Kommunen und auch die Städte Angermünde und  Eberswalde die 380-kV-Freileitung ablehnen und eine Erdverkabelung der “Uckermarleitung” fordern.

Die Bürgerinitiative lädt alle interessierten Bürger ein, Zeugen dieses Feldversuchs zu sein.

Nicht über unsere Köpfe – keine Freileitung durchs Reservat und durch Wohngebiete!

G.Hemme, Sprecher der Bürgerinitiative

Bürgerinitiative “Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat”