Bundesverwaltungsgericht verkündet Urteil am 5. Juli

Mitglieder der Bürgerinitiative und Rechtsanwalt Philipp Heinz (5. von rechts) im höchsten deutschen Verwaltungsgericht

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 21. Juni über die
von der Bürgerinitiative initiierten Klage gegen den Planergänzungsbeschluss zur Errichtung einer 380 kV-Freileitung von Bertikow nach Neuenhagen verhandelt. Eine Entscheidung wurde noch nicht getroffen, sie wird am 5. Juli um 10 Uhr verkündet.
Im Zentrum der Verhandlung standen folgende Themenkomplexe:

  1. die Beurteilung der Beeinträchtigungen des Vogelschutzes durch das geplante Freileitungsprojekt im Bereich Landiner Haussee – Felchowsee
  2. die Wirksamkeit von Markern an Freileitungen
  3. die Kritik an den Abweichungsprüfungen in den Vogelschutzgebieten Schorfheide und Randow-Welse-Bruch
  4. die Zulässigkeit von Erdkabeln außerhalb der Pilotprojekte
  5. die Vereinbarkeit des Energieleitungsausbaugesetzes mit EU-Recht, vor allem was die Frage des Ausschlusses von Erdverkabelungen für die Durchführung von Abweichungsprüfungen in den europäischen Vogelschutzgebieten betrifft

Am Ende der Verhandlung hat unser Anwalt noch einmal bekräftigt, dass wir den Planergänzungsbeschluss für rechtswidrig halten und hat deshalb seine Aufhebung gefordert. Ergänzend hat er fünf Beweisanträge gestellt, die die in der Verhandlung  vorgetragenen Argumente untermauern.
Das Gericht hat 50 Hertz und das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg aufgefordert bis Freitag, 24.Juni dazu Stellung zu nehmen und unserem Anwalt den 28. Juni als Frist gesetzt, darauf zu antworten.
 
Wie das Gericht entscheiden wird, war während der Verhandlung nicht erkennbar. Es gibt drei Möglichkeiten:

  1. Erfolg oder Abweisung unserer Klage
  2. Aussetzung der Entscheidung zur weiteren Bearbeitung der von unserer Seite gestellten Beweisanträge
  3. Das Gericht setzt die Entscheidung aus und legt den Streitpunkt, ob die deutsche Legislative mit dem Energieleitungsausbaugesetz EU-Recht verletzt, indem es die Erdverkabelung außerhalb von Pilotprojekten ausschließt, dem Europäischen Gerichtshof vor

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