Bundesverwaltungsgericht ordnet die aufschiebende Wirkung von Klage für den Trassenabschnitt Bertikow-Golzow an

Erfolg der Klägerseite im Rechtsschutzverfahren:  Das Bundesverwaltungsgericht hat die aufschiebende Wirkung der Klage des Naturschutzbundes Brandenburg für den Trassenabschnitt Bertikow-Golzow (Mast 1 bis  Mast 217) angeordnet. Nun wird 2022 im Hauptverfahren entschieden werden, in welchem Ausmaßes die geplante 380kV-Freileitung die Ziele von europäischen Vogelschutzgebieten beeinträchtigt und ob die Verlegung eines Erdkabels zulässig ist.   

Der Beschluss des 4. Senats BVerwG datiert vom 15.6.2021:

„Die aufschiebende Wirkung der Klage … gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb der 380-kV-Freileitung Bertikow – Neuenhagen … wird für den Bereich zwischen dem Mast 1 (Umspannwerk Bertikow) und Mast 217 (Höhe Ortschaft Golzow) angeordnet.“ 

Die Basis dieser Entscheidung bildet die Einsicht des Gerichts, dass „die Erfolgsaussichten der Klage sich derzeit nicht absehen lassen“ und verschiedene Fragen, die die Klage aufwirft, sich einer summarischen Entscheidung entziehen und im Hauptverfahren zu klären sind.    

Das Hauptverfahren wird nach Aussage des Gerichts im 2. Quartal 2022 stattfinden.

Zu den Fragen, die im Hauptverfahren geklärt werden, gehört neben der Frage nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung der Ziele in den europäischen Vogelschutzgebieten auch die Frage, ob die Verlegung eines Erdkabels als zumutbare Alternativ zulässig ist.

Der Nabu-Brandenburg hatte in Kooperation mit der Bürgerinitiative am 16.9.2020 gegen den Planfeststellungsbeschluss Klage eingereicht und am 17.9.2020 die aufschiebende Wirkung der Klage und damit einen Baustopp beantragt.

Die Entscheidung des Gerichts wertet die Bürgerinitiative als großen Erfolg, denn sie macht einerseits deutlich, dass ihre naturschutzfachliche Kritik an der Freileitung aus Sicht des Gerichts eine eingehendere Prüfung verdient, andererseits auch die Frage der Zulässigkeit einer Erdverkabelung als zumutbare Alternative in den Schutzgebieten offen ist. Der Netzbetreiber 50 Hertz und die Genehmigungsbehörde haben hier immer die gegenteilige Position vertreten.

Der Beschluss des 4. Senats hat zur Folge, dass der Baustopp im Trassenabschnitt zwischen Bertikow und Golzow nun für die gesamte Dauer des Rechtsstreits zwingend ist. In diesem Bereich liegen die europäischen Vogelschutzgebiete.  

Das Gericht stützt sich dabei auf die Einsicht, „die einmal erfolgte Errichtung (der Leitung) ließe sich bei einem Erfolg der Klage nur mit erheblichem Aufwand rückgängig machen und kann bereits zu Verlusten von Individuen der als Erhaltungsziele geschützten Vogelarten führen“.

Für den südlich von Golzow gelegenen Teil der Trasse konnten keine naturschutzfachlichen Einwände gegen das Vorhaben erhoben werden, so dass dieser Teil der Trasse aus dem nun verhängten Baustopp ausgenommen wurde. Seit Dezember 2020 hat 50Hertz auf diesem Abschnitt auf eigenes Risiko bereits erheblichen Holzeinschlag zur Schaffung von Baufreiheit vornehmen und eine ganze Reihe von Masten errichten lassen und für den Juli 2021 die Errichtung von Masten bis nach Golzow angekündigt.

Man wird sehen, ob der Beschluss des 4.Senats des BVerwG den Verantwortlichen bei 50 Hertz zu denken gibt, so dass sie das Hasardspiel, das sie gegenwärtig betreiben einstellen.

Die Bürgerinitiative fühlt sich in ihrem Engagement durch den Beschluss bestätigt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert