Aufruf zur Übernahme von Bürgschaften

Der schon mehr als zehn Jahre dauernde Konflikt um die von 50 Hertz geplante 380kV-Freileitung von Bertikow (bei Prenzlau) nach Neuenhagen (bei Berlin) konnte durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.Januar 2016 noch nicht beendet werden.

Das Gericht erkannte zwar den Planfeststellungsbeschluss vom Sommer 2014 als „rechtswidrig und nicht vollziehbar“, gab 50Hertz aber die Chance durch ein Planergänzungsverfahren zu einem neuen Planfeststellungsbeschluss zu kommen.

Das Planergänzungsverfahren ist in diesem Sommer (2018) durchgeführt worden. Wir haben in dieses Verfahren wiederum unsere Einwände eingebracht. Im Rahmen der Alternativenprüfung haben wir auch ein Gutachten mit Trassierungsvorschlägen für eine teilweise Erdverkabelung vorgelegt, das gemeinsam von der Stadt Angermünde und den Gemeinden Ziethen und Chorin mit dem Trägerverein der Bürgerinitiative finanziert wurde.

Am 7. November 2018 hat die Genehmigungsbehörde (Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe, Cottbus) einen Erörterungstermin in Eberswalde durchgeführt. Hier haben wir den Eindruck gewonnen, dass die Genehmigungsbehörde unsere Einwände wieder vom Tisch wischen und einen Planfeststellungsbeschluss erteilen wird.

Es bleibt uns somit keine andere Wahl, als uns auf eine neue Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht vorzubereiten.

Ein Rechtsstreit vor dem Bundesverwaltungsgericht kostet Geld. Wer klagt, muss einen Prozesskostenvorschuss in vierstelliger Höhe leisten, braucht einen Fachanwalt zur Formulierung und Einreichung der Klage und Geld für Fachgutachten und so weiter.

Unser Trägerverein „Wir in der Biosphäre“ verfügt zwar noch über ausreichende Mittel, um das Verfahren zu beantragen und zu führen, aber das Prozessrisiko ist mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln nicht abgesichert. 

Deshalb bitten wir Sie um die Übernahme von Bürgschaften in Höhe von 250.- Euro oder mehr (es gibt bereits einige Zusagen in Höhe von je 500.- Euro)damit wir unsere vorhandenen Mittel auch gezielt für das Verfahren einsetzen können.

Wir werden das Prozessrisiko gründlich abwägen und nur bei Aussicht auf Erfolg gegen einen neuen Planfeststellungsbeschluss klagen.

Wir haben in den zehn Jahren, in denen wir den Konflikt nun schon erfolgreich geführt haben, gezeigt, dass unsere Kritik an der Planung berechtigt ist und wir verantwortungsbewusst mit den uns anvertrauten Spenden und Finanzmitteln umgehen.

Unsere Bitte um die Übernahme von Bürgschaften zielt einzig auf die Absicherung des Prozessrisikos. Die Bürgschaften würden nur im Falle einer vorher nicht absehbaren Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht fällig.Zuwendungen an den als gemeinnützig anerkannten Verein Wir in der Biosphäre sind steuerlich absetzbar.

Deshalb bitten wir Sie um die Unterzeichnung der unten stehenden Bürgschaftserklärung.

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Lindner Sprecher der Bürgerinitiative: Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat!

Gunnar Hemme Vorsitzender: Wir in der Biosphäre e.V.