Eine politische Lösung für die Uckermarkleitung ist gefragt

„Rechtswidrig und nicht vollziehbar“ – vier Jahre nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur geplanten 380kV-Freileitung durch das Biosphärenreservat und die Uckermark ist der Konflikt immer noch ungelöst – eine politische Lösung ist gefragt

Vor vier Jahren, am 21. Januar 2016, entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass der Planfeststellungsbeschluss des Landesamts für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) „rechtswidrig und nicht vollziehbar“ sei. Damit brachte das Gericht der Genehmigungsbehörde (LBGR) in Cottbus und dem Vorhabenträger 50 Hertz GmbH eine empfindliche Niederlage bei.

Die Klage gegen den im Sommer 2014 nach intensiven Auseinandersetzungen und Protesten ergangenen Planfeststellungsbeschluss hat die Bürgerinitiative Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat koordiniert. Da die BI selbst kein Klagerecht hatte, ist der NABU-Brandenburg, einer der großen anerkannten Umweltverbände, in die Bresche gesprungen und hat von seinem Klagerecht Gebrauch gemacht. Ferner klagten noch ein betroffenes Wirtschaftsunternehmen und ein privater Grundstücksbesitzer. Damit war die Klage breit aufgestellt und deckte alle rechtlich relevanten Aspekte ab.

Zugleich mit der Klage wurde im Herbst 2014 im Zuge eines Rechtshilfeersuchens ein Baustopp beantragt, dem vom Gericht stattgegeben wurde und der bis heute und auf weiteres in Kraft ist. Der Baustopp geht bereits ins sechste Jahr.

Der Konflikt geht ins zwölfte Jahr

Bereits im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens hat die im Juni 2008 gegründete Bürgerinitiative: Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat die Öffentlichkeit über die Planung und die mit ihr verbundenen Risiken informiert und den Widerstand dagegen organisiert. Die Bürgerinitiative hat aber auch Wege zur Lösung des Konflikts aufgezeigt, die z. T. von der Landespolitik aufgegriffen wurden. Als in den Jahren 2008 und 2009 über das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) im Bundestag diskutiert wurde, hat die Bürgerinitiative angeregt, die geplante 380kV-Leitung Bertikow-Neuenhagen in den Katalog der Pilotprojekte für die Erdverkabelung aufzunehmen. Während dieser Vorschlag im Umweltausschuss des Deutschen Bundestags noch eine Mehrheit fand, stieß er im federführenden Wirtschaftsausschuss angestachelt von den Netzbetreibern auf erbitterten Widerstand. Der Antrag des Landes Brandenburg, das Leitungsausbauvorhaben Bertikow-Neuenhagen als Pilotprojekt für die Erdverkabelung in das EnLAG aufzunehmen scheiterte schließlich im Bundesrat. Hier hatte es die Regierung Platzeck versäumt, rechtzeitig eine Mehrheit für ihren Antrag zu organisieren.

Diese Forderung von 2008/9 ist immer noch aktuell. Das EnLAG wurde in der Zwischenzeit mehrfach novelliert und die Landesregierung hat es immer wieder versäumt der Forderung nach der Aufnahme des EnLAG-Projekts Nr. 3 in den Katalog der Pilotprojekte Geltung zu verschaffen.

Im letzten Jahr hat die BI deshalb eine Petition an den Bundestag gerichtet, die noch anhängig ist.

Voten der betroffenen Kommunen gegen die 380kV-Freileitung

Auf kommunaler Ebene ist es der BI gelungen, das Thema in die kommunalen Parlamente einzuspeisen und klare, die Planung ablehnende Voten zu erzielen. Die Städte Eberswalde und Angermünde und die betroffenen Gemeinden Chorin und Ziethen haben sich mehrfach und konsequent gegen die geplante Freileitung ausgesprochen und dies durch ihre Stellungnahmen in den verschiedenen Beteiligungsverfahren auch gegenüber der Genehmigungsbehörde zu Protokoll gegeben.

Die Kritik an der Planung ist differenziert und wissenschaftlich begründet

In der Kritik an der geplanten Freileitung, die 2012 in das Planfeststellungsverfahren eingebracht wurde, wurden alle Aspekte berücksichtigt:

Bei einer zu engen Heranführung der 380kV-Freileitung an die Wohnbebauung, wie in Eberswalde oder Senftenhütte, können gesundheitliche Risiken nicht ausgeschlossen werden. Das wurde in einem ausführlichen Gutachten von Dr. Oberfeld dargelegt.

Eine 380kV-Freileitung mit Masthöhen zwischen 30m und 60m ist eine Störung des Landschaftsbildes, was in einem Gutachten von Dr. Henne und einem weiteren Gutachten der Hochschule für Nachhaltigkeit Eberswalde (HNE) dargelegt wurde.

Der Nordosten Brandenburgs ist durch sein vielfältiges und umfangreiches Vogelaufkommen einzigartig in Deutschland und deshalb kommt dem Vogelschutz hier ein besonderes Gewicht zu, was Dr. Martin Flade in vielen Stellungnahmen im Genehmigungsverfahren immer wieder betont hat. Die Freileitungsplanung kollidiert mit den Schutzzielen des Biosphärenreservats und der Europäischen Vogelschutzgebiete (SPA).

In einem technischen Gutachten von Prof. Jarass wurde die Notwendigkeit der Leitung in Frage gestellt und technische Alternativen wurden erläutert.

Alle diese Argumente, die seit Beginn des Konflikts von uns immer wieder vorgetragen wurden, hat 50 Hertz vom Tisch gewischt und darauf beharrt, dass die Errichtung dieser Leitung alternativlos sei.

Der Rechtsstreit war unvermeidlich

So nahm der Konflikt seinen Lauf und es kam zum Rechtsstreit vor dem Bundesverwaltungsgericht. Der Vorhabenträger (50 Hertz) mußte sich hier sagen lassen, dass er eine rechtswidrige Planung eingereicht hatte und die Genehmigungsbehörde wurde belehrt, dass sie eine rechtswidrige Planung genehmigt hatte.

Planergänzungsverfahren bietet keine Lösung des Konflikts

Der Konflikt war aber durch diesen Urteilsspruch noch nicht beendet, denn das Gericht hat dem Vorhabenträger noch die Möglichkeit eingeräumt, durch ein Planergänzungsverfahren den Nachweis zu führen, dass durch das Vorhaben die Ziele des Vogelschutzes nicht erheblich beeinträchtigt würden. Kurz, 50 Hertz sollte das leisten, was das Unternehmen in all den Jahren vorher nicht hatte leisten können.

Vier Jahre nach dem Urteilsspruch des Bundesverwaltungsgerichts kann man feststellen, dass inzwischen das Beteiligungsverfahren im Planergänzungsverfahren abgeschlossen ist, dass alle Gutachten und Stellungnahmen, alle Einwände und Erwiderungen vorliegen, aber ein neuer Planfeststellungsbeschluss noch aussteht.

Die Bürgerinitiative kommt auf der Basis der bisherigen Aktenauswertung zum Schluss, dass es eine Fülle von Ansatzpunkten gibt, einen auf der Basis dieser Aktenlage ergehenden Planfeststellungsbeschluss mit guten Erfolgsaussichten juristisch anzugreifen.

Die Politik ist gefragt

Es ist also Zeit, den Konflikt durch eine politische Initiative zu lösen.

Im Koalitionsvertrag ist die Rede davon, die Großschutzgebiete zu stärken und die Errichtung einer 380kV-Freileitung im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin ist mit diesem Ziel sicherlich nicht vereinbar.

Lösungsvorschläge der Bürgerinitiative liegen auf dem Tisch

Bei den Lösungsvorschlägen der Bürgerinitiative, die mit den Kommunen abgesprochen sind, geht es um teilweise Erdverkabelung in sensiblen Räumen oder um eine teilweise Neutrassierung mit teilweiser Erdverkabelung (östliche Umgehung des Biosphärenreservats), wodurch die Querung der Stadt Eberswalde und des Biosphärenreservats vermieden und die Stadt Angermünde entlastet werden könnten.

Es kommt jetzt darauf an, dass der politische Wille artikuliert wird, den Konflikt zu lösen, indem Vertreter aller Beteiligten und Betroffenen an einen Tisch gebracht werden.

Bei Politikversagen droht ein neuer zeitraubender Rechtsstreit vor dem Bundesverwaltungsgericht, bei dem die Gegenseite nicht davonausgehen sollte, dass sie obsiegen werde.

Hartmut Lindner, Sprecher

Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat!

Jahresrückblick 2019

Die Arbeit der Bürgerinitiative (BI) war durch die Beteiligung am Planergänzungsverfahren und die Vorbereitung unserer Reaktion auf einen neuen Planfeststellungsbeschluss bestimmt. Insgesamt war 2019 ein Jahr, in dem keine spektakulären Aktionen angesagt waren.

Die Formulierung unserer Stellungnahmen zu den vorgelegten Dokumenten im Planergänzungsverfahren war zunächst Sache unserer Experten.

Die BI informierte mit dem Trassenrundbrief und ihren Pressemitteilungen die Mitglieder und die Öffentlichkeit über den aktuellen Stand des Konflikts.

  1. Netzausbau im Bundestag – anhängige Petition zur Aufnahme des Leitungsbauvorhabens Bertikow – Neuenhagen in den Katalog der Pilotprojekte zur Erdverkabelung

Im Januar 2019 legte die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (BT-Drs.19/7375 ) vor, der im Februar 2019 Gegenstand einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestags war, zu der zwar die Vertreter der netzausbaukritischen Bürgerinitiativen  nicht eingeladen waren, die aber der Sprecher als Zuhörer verfolgen konnte.

Die umstrittene Leitung Bertikow-Neuenhagen spielte dabei keine Rolle, auch nicht unsere im Petitionsausschuss anhängige Petition aus dem Jahr 2018, auf die der Ausschussvorsitzende Klaus Ernst (Die Linke) im Vorfeld der Sitzung hingewiesen worden war. Auch der Abgeordnete Jens Köppen (CDU) aus der Uckermark, der an der Anhörung teilnahm, hat den Konflikt um die 380kV-Freileitung im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin im Ausschuß nicht thematisiert.

  1. Unverändert harte Haltung des LBGR gegenüber der BI im Planergänzungsverfahren

Im Jahr 2018 war deutlich geworden, dass die Genehmigungsbehörde das Landesbergamt (LBGR) uns gegenüber einen harten Kurs fährt. So wurde z.B. das Beteiligungsverfahren für das Planergänzungsverfahren in den Sommerferien durchgeführt. Die von unserem Anwalt beantragte Akteneinsicht wurde verzögert, indem dieser um den Nachweis seiner Befugnis, die Kläger zu vertreten, gebeten wurde, ein Nachweis, der dem Amt seit Beginn des Konflikts vorliegt und vom LBGR bisher nie in Zweifel gezogen wurde.

Danach wurde uns mitgeteilt, dass die sechswöchige (gesetzliche) Frist zur Aktenübermittlung wegen der aktuellen Arbeiten an dem Projekt nicht eingehalten werden könne, um uns schließlich am Vortag des Erörterungstermins in Eberswalde (7.11.2018) 160 Seiten mit der Stellungnahme des Landesumweltamts zu mailen. Erst im Frühjahr 2019 wurden schließlich weitere Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange zugänglich gemacht. Ein schlechter Stil, der alles andere als vertrauensbildend wirkt.

Inzwischen sind uns die Stellungnahme des Landesumweltamts und das Protokoll des Erörterungstermins zugegangen und von uns ausgewertet worden.

  1. Stand des Planergänzungsverfahrens: bislang noch kein neuer Planfeststellungsbeschluß

Da sich im Randow-Welse-Bruch ein Schreiadlerpärchen in 600m Abstand zur geplanten Freileitungstrasse angesiedelt hatte, mußte 50 Hertz auch hier den Nachweis liefern, dass dieses Schreiadlerpärchen durch die Errichtung der geplanten Freileitung nicht erheblich beeinträchtigt werde. Unsere Experten haben diesen „Nachweis“ zurückgewiesen.

Die im Planergänzungsverfahren erforderliche Nachbeteiligung der Öffentlichkeit wurde in den Sommerferien 2019 durchgeführt. Obwohl sich unsere Experten im Urlaub befanden, konnten sie die Zuarbeit für unsere fristgerechten Stellungnahmen bewältigen.

Dies galt auch für den von 50Hertz vorgelegten „Nachweis“, dass 15 Arten der Gefährdungsklasse 2 durch die Freileitung nicht erheblich beeinträchtigt würden. Hier haben unsere Experten auf die besondere Gefährdung von 5 Arten (Ringeltaube, Star, Teichhuhn, Wachtel, Waldschnepfe) hingewiesen.

Das LBGR, das unsere Kritik an der Terminierung des Beteiligungsverfahrens mit dem Hinweis, dass die Zeit dränge, zurückgewiesen hatte (die Landtagswahlen standen ins Haus), konnte das Planergänzungsverfahren nicht vor der Landtagswahl beenden. Wir hatten mit dem Erlass eines neuen Planfeststellungsbeschlusses noch vor der Landtagswahl gerechnet und uns darauf eingestellt. Offenkundig sind aber die Probleme, einen gerichtsfesten Planfeststellungsbeschluß zu formulieren, doch größer als von den Befürwortern und Propagandisten des Leitungsbauvorhabens konzediert.

  1. Antragskonferenz für das NABEG-Projekt Bertikow-Pasewalk im Juni 2019 trotz unseres Protests durchgeführt

50 Hertz arbeitet schon seit Jahren an der Planung zur Fortführung der 380kV-Freileitung von Bertikow nach Pasewalk. Weil diese Leitung die Grenze zu Mecklenburg -Vorpommern überschreitet, ist für die Genehmigung dieses Projekts die Bundesnetzagentur (BNA) zuständig. Das wurde im Netzausbaubeschleuni-gungsgesetz (NABEG) festgelegt.

Zu Beginn der Antragskonferenz hat der Sprecher der BI beantragt, diese Konferenz zu vertagen, da es sich bei dem Vorhaben um die Fortführung einer vom Bundesverwaltungsgericht als „rechtswidrig“ erkannten Planung (Bertikow-Neuenhagen) handelt. Das Vorhaben Bertikow-Pasewalk setzt aber die Realisierung dieser rechtswidrigen Planung voraus. Nur dann ist die Errichtung einer 380kV-Leitung von Bertikow nach Pasewalk netztechnisch sinnvoll.

Eine Genehmigung dieses Vorhabens durch die Bundesnetzagentur setze, so unsere Argumentation, das Landesbergamt unter Druck, die rechtswidrige Planung der Leitung Bertikow-Neuenhagen zu genehmigen.

Die Versammlungsleitung hat sich dieser Argumentation mit dem formalen Argument, dass es sich um zwei voneinander unabhängige Genehmigungsverfahren handle, nicht angeschlossen und die Antragskonferenz gegen unseren Protest durchgeführt.

  1. Erfolgreicher Appell zur Übernahme von Bürgschaften

Der „Wir in der Biosphäre“ e.V., der Trägerverein der Bürgerinitiative ist zwar in der Lage, einen neuen Rechtsstreit zu finanzieren, aber das Prozeßrisiko im Falle einer unvorhersehbaren Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht könnte mit den vorhandenen Mitteln nicht abgesichert werden. Deshalb haben der Vorsitzende des „Wir in der Biosphäre“ e.V. und der Sprecher der BI an die Unterstützer appelliert, Bürgschaften für den Fall einer unerwarteten Niederlage in einem zu führenden Rechtsstreit vor dem Bundesverwaltungsgericht zu unterzeichnen. Dieser Appell ist auf eine gute Resonanz gestoßen, so dass die BI und der „Wir in der Biosphäre“ e.V. handlungsfähig sind.

  1. Akteneinsicht beantragt

Um Klarheit über den Stand des Planergänzungsverfahrens zu gewinnen, wurde im November 2019 abermals Akteneinsicht beantragt .

50 Hertz hat uns gegenüber betont, auf alle beim LBGR eingegangenen Stellungnahmen geantwortet zu haben, so dass die Entscheidung jetzt also beim LBGR liegt.

  1. Zum Koalitionsvertrag

Im Koalitionsvertrag ist von der Stärkung der Schutzgebiete die Rede und die Errichtung einer 380kV-Freileitung im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin und in den betroffenen europäischen Vogelschutzgebieten (SPA) ist mit dieser Aussage nicht vereinbar.

Vor dem Hintergrund dieses Rückblicks gehen wir voller Zuversicht in das neue Jahr, in dem der Konflikt sicherlich wieder etwas Fahrt aufnehmen wird und wichtige Weichen für die künftige Entwicklung gestellt werden.

Eine rasche Beilegung des Konflikts ist aber nicht zu erwarten. Wir werden weiter einen langen Atem brauchen! Wir sind uns aber der Unterstützung durch die betroffenen Städte, Ämter und Gemeinden und der umweltbewußten Bürger im Barnim und der Uckermark sicher.

Wir bedanken uns bei allen für die Unterstützung in der Vergangenheit und wünschen ihnen ein frohes Fest und alles Gute zum Jahreswechsel.

Es bleibt dabei:

Nicht über unsere Köpfe! Keine 380kV-Freileitung durch Schutz- und Wohngebiete!

Senftenhütte, Dezember 2019

Hartmut Lindner, Sprecher der Bürgerinitiative

Ende der Beteiligungsfrist für die Freileitung Bertikow-Neuenhagen

Die Bürgerinitiative „Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat!“ nimmt den Ablauf der Frist zur Stellungnahme zu nachgereichten Dokumenten am 24. Juli 2019 zum Anlass, noch einmal auf das höchst umstrittene Vorhaben hinzuweisen, eine 380kV-Freileitung durch das Biosphärenreservat Schorfheide – Chorin und mehrere europäische Vogelschutzgebiete zu errichten.

Die Bürgerinitiative weist die in den nachgereichten Dokumenten zur Umweltverträglichkeitsprüfung erhobene Behauptung zurück, 15 Vogelarten der mittleren Gefährdungsklasse C (nach Bernotat/Dierschke) wären bei Realisierung des Vorhabens keinem erhöhten Risiko ausgesetzt. Das ist, wie in der Stellungnahme der Bürgerinitiative, gestützt auf die Expertise unserer Gutachter, dargelegt, für fünf Vogelarten (Teichhuhn, Wachtel, Waldschnepfe, Star und Ringeltaube) nicht der Fall.

Die Bürgerinitiative kritisiert die Terminierung der Nachbeteiligung in den Sommerferien. Formalrechtlich mag diese Entscheidung noch zulässig sein, aber es ist einfach schlechter Stil und belastet die Beziehungen zwischen den Kritikern des Vorhabens und der Genehmigungsbehörde.

Anlässlich des Baufortschritts bei der Erdgasleitung EUGAL, der im Foto ovben dokumentiert ist (aufgenommen am 18. Juni bei Lüdersdorf), weist die Bürgerinitiative darauf hin, dass die Verlegung einer Erdgasleitung zwar einen erheblichen Eingriff in die Böden darstellt, es aber den Erdgasnetzbetreibern gelungen ist, ohne große Konflikte die Zustimmung der Grundstückseigentümer zur Verlegung der Rohre zu erhalten.

Die Planauslegung für das Erdgasleitungsvorhaben ist im November 2017 erfolgt, im August 2018 erging der Planfeststellungsbeschluss und in diesem Frühjahr begannen die Baumaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern. Jetzt, Ende Juli, ist man bereits im Bereich Angermünde/Oderberg angekommen. Die Erdgasleitung ist um ein Vielfaches länger (knapp 500 Kilometer) als die geplante 380kV-Freileitung und wird realisiert.

Die Bürgerinitiative erinnert daran, dass der Konflikt um die geplante 380 kV-Freileitung mit 115 Kilometern Länge bereits ins zwölfte Jahr geht.

In dieser Zeit ist die OPAL-Trasse realisiert worden und die EUGAL-Leitung in Parallelführung zur OPAL ist im Bau.

Wenn sich 50Hertz bereiterklärt hätte, in den sensiblen Gebieten die 380kV-Leitung als Erdkabel zu führen, hätte die Leitung schon realisiert werden können. Bereits 2008 hatten wir vorgeschlagen mit der OPAL-Trasse zu bündeln.

Auch das Infrastrukturministerium hat Hinweise der Bürgerinitiative, dass man im Zuge des Planfeststellungsverfahrens für die EUGAL auf 50Hertz einwirken solle, um hier zu bündeln, nicht ernsthaft aufgegriffen, sondern wortlos an das Wirtschaftsministerium weitergeleitet, wo man abgelehnt hat, sich in das Verfahren einzuschalten.

Die Bürgerinitiative geht davon aus, dass nach den Sommerferien, aber noch vor der Landtagswahl ein neuer Planfeststellungsbeschluss ergeht, der – nach gründlicher Prüfung der Erfolgschancen – gegebenenfalls wieder beklagt werden wird.

Hartmut Lindner (BI-Sprecher)

50Hertz insistiert auf der Errichtung einer Freileitung nahe eines Schreiadlerhorsts

Im Vogeschutzgebiet (Special Protection Area – SPA) Randow-Welse-Bruch hat sich ein Schreiadlerpärchen neu angesiedelt. Die Lage des Horstes im europäischen Vogelschutzgebiet kollidiert mit der Planung von 50Hertz für eine 380kV-Freileitung, denn der Horst befindet sich in einer Entfernung von nur 600 Metern von der geplanten Trasse.

Die Genehmigungsbehörde (Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg – LBGR) hat 50Hertz deshalb aufgefordert, die Umweltverträglichkeitsprüfung für das Freileitungsprojekt zu ergänzen und Unterlagen beizubringen, aus denen hervorgeht, dass von der 380kV-Freileitung keine erheblichen Beeinträchtigungen für das Schreiadlerpärchen ausgehen.

Am 6. Juni endete die Frist für die Einreichung von Stellungnahmen zu diesen von 50Hertz eingereichten ergänzenden Unterlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die Bürgerinitiative nimmt dies zum Anlass die Vorgehensweise von 50Hertz zu kritisieren.

Der gutachterliche Aufwand, den 50Hertz hier betrieben hat, ist bemerkenswert, er ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Realisierung einer 380kV-Freileitung in 600 Meter Abstand von einem Schreiadlerhorst im Vogelschutzgebiet den Zielen des Schutzgebietes und des Naturschutzgesetzes eklatant widerspricht.

Die vorgelegten Dokumente sind voller immanenter Widersprüche. Sie bestehen darin, dass einerseits eine zuverlässige Beschreibung der Risikofaktoren und eine Auswertung der wissenschaftlichen Literatur erfolgt. Aber in der Beurteilung werden unzulässige Schlussfolgerungen gezogen, um den Wünschen des Auftraggebers zu entsprechen. Deshalb lehnen wir die beim LBGR eingereichte Verträglichkeitsprüfung ab.

Gerade die Ausführungen in der Alternativenprüfung zeigen die hohe Sensibilität des Gebiets, das für die Errichtung einer 380kV-Freileitung nicht geeignet ist. Hier drängt sich die Realisierung der technischen Alternative der Erdverkabelung in sensiblen Gebieten auf.

Zu bedenken ist auch, dass während des Zeitraums des Konflikts um die 380kV-Freileitung Bertikow-Neuenhagen zwei Erdgasleitungsprojekte (OPAL und EUGAL) realisiert werden konnten, die in ihrer Länge das umstrittene Freileitungsprojekt um ein Vielfaches übersteigen.

Nicht über unsere Köpfe! Keine Freileitung durch Schutz- und Wohngebiete!

Senftenhütte, 3.6.2019

Hartmut Lindner

Aufruf zur Übernahme von Bürgschaften

Der schon mehr als zehn Jahre dauernde Konflikt um die von 50 Hertz geplante 380kV-Freileitung von Bertikow (bei Prenzlau) nach Neuenhagen (bei Berlin) konnte durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.Januar 2016 noch nicht beendet werden.

Das Gericht erkannte zwar den Planfeststellungsbeschluss vom Sommer 2014 als „rechtswidrig und nicht vollziehbar“, gab 50Hertz aber die Chance durch ein Planergänzungsverfahren zu einem neuen Planfeststellungsbeschluss zu kommen.

Das Planergänzungsverfahren ist in diesem Sommer (2018) durchgeführt worden. Wir haben in dieses Verfahren wiederum unsere Einwände eingebracht. Im Rahmen der Alternativenprüfung haben wir auch ein Gutachten mit Trassierungsvorschlägen für eine teilweise Erdverkabelung vorgelegt, das gemeinsam von der Stadt Angermünde und den Gemeinden Ziethen und Chorin mit dem Trägerverein der Bürgerinitiative finanziert wurde.

Am 7. November 2018 hat die Genehmigungsbehörde (Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe, Cottbus) einen Erörterungstermin in Eberswalde durchgeführt. Hier haben wir den Eindruck gewonnen, dass die Genehmigungsbehörde unsere Einwände wieder vom Tisch wischen und einen Planfeststellungsbeschluss erteilen wird.

Es bleibt uns somit keine andere Wahl, als uns auf eine neue Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht vorzubereiten.

Ein Rechtsstreit vor dem Bundesverwaltungsgericht kostet Geld. Wer klagt, muss einen Prozesskostenvorschuss in vierstelliger Höhe leisten, braucht einen Fachanwalt zur Formulierung und Einreichung der Klage und Geld für Fachgutachten und so weiter.

Unser Trägerverein „Wir in der Biosphäre“ verfügt zwar noch über ausreichende Mittel, um das Verfahren zu beantragen und zu führen, aber das Prozessrisiko ist mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln nicht abgesichert. 

Deshalb bitten wir Sie um die Übernahme von Bürgschaften in Höhe von 250.- Euro oder mehr (es gibt bereits einige Zusagen in Höhe von je 500.- Euro)damit wir unsere vorhandenen Mittel auch gezielt für das Verfahren einsetzen können.

Wir werden das Prozessrisiko gründlich abwägen und nur bei Aussicht auf Erfolg gegen einen neuen Planfeststellungsbeschluss klagen.

Wir haben in den zehn Jahren, in denen wir den Konflikt nun schon erfolgreich geführt haben, gezeigt, dass unsere Kritik an der Planung berechtigt ist und wir verantwortungsbewusst mit den uns anvertrauten Spenden und Finanzmitteln umgehen.

Unsere Bitte um die Übernahme von Bürgschaften zielt einzig auf die Absicherung des Prozessrisikos. Die Bürgschaften würden nur im Falle einer vorher nicht absehbaren Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht fällig.Zuwendungen an den als gemeinnützig anerkannten Verein Wir in der Biosphäre sind steuerlich absetzbar.

Deshalb bitten wir Sie um die Unterzeichnung der unten stehenden Bürgschaftserklärung.

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Lindner Sprecher der Bürgerinitiative: Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat!

Gunnar Hemme Vorsitzender: Wir in der Biosphäre e.V.

Jahresrückblick 2018

Die Arbeit der Bürgerinitiative war 2018 wieder durch die Konsequenzen geprägt, die sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 2016 ergeben.

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Planfeststellungsbeschluss aus dem Sommer 2014 für „rechtswidrig und nicht vollziehbar“ erklärt. 50 Hertz wird durch dieses Urteil des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts daran gehindert, die geplanten Baumaßnahmen für die 380kV-Freileitung von Bertikow (bei Prenzlau) nach Neuenhagen (bei Berlin) in Angriff zu nehmen.

Um doch noch zu einer Baugenehmigung zu kommen, hat 50 Hertz im Herbst 2017 ein Planergänzungsverfahren beantragt, das im Sommer 2018 durchgeführt wurde. Hier versuchte 50 Hertz den Nachweis zu führen, dass die Belange des Vogelschutzes in den europäischen Vogelschutzgebieten, die durch das Vorhaben gequert werden, unerheblich sind. Ein Vorhaben, das der Quadratur des Kreises vergleichbar ist.

1. Zum Planergänzungsverfahren

Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit haben wir die Terminierung des Planergänzungsverfahrens skandalisiert (TV-Sendung in Brandenburg Aktuell am 13. Juni 2018 und Berichte in der Märkischen Oderzeitung (MOZ) und der Märkischen Allgemeinen (MAZ) am 14. Juni 2018).

Wir haben ferner gegen die Terminierung der Planauslegung und des Beteiligungsverfahren während der Sommerferien beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) protestiert. Adressat unseres Protests war aber auch das Wirtschaftsministerium Brandenburg, das die Rechtsaufsicht über das LBGR führt.

Es ist uns auch 2018 wieder gelungen, die von dem Leitungsbauvorhaben besonders stark betroffenen Städte und Kommunen Eberswalde, Angermünde, Chorin und Ziethen zu ablehnenden Stellungnahmen im Planergänzungsverfahren zu motivieren.

Dazu hat der Sprecher der Bürgerinitiative Kontakt zu den Amtsdirektoren von Joachimsthal und Britz-Chorin-Oderberg aufgenommen, die Gemeindevertreterversammlungen in Chorin und Ziethen besucht und für die Annahme entsprechender Beschlussvorlagen geworben.

Durch eine Bürgerinformation über das Planergänzungsverfahren und ortsteilbezogene Formulierungshilfen für Einwendungen konnten im Raum Chorin-Ziethen-Schmargendorf-Angermünde rund 300 Einwendungen von Einwohnern mobilisiert werden, was angesichts der Rahmenbedingungen (Sommerferien) ein beachtliches Ergebnis ist.

Neben der Mobilisierung des Protests gegen die Freileitungsplanung haben wir aber für eine fachlich und juristisch hochqualitative Stellungnahme im Rahmen des Planergänzungsverfahrens gesorgt. Unser Anwalt hat einen umfangreichen Schriftsatz beim LBGR eingereicht, für den von verschiedener Seite qualifizierte Zuarbeiten geleistet wurden.

Auch ein Gutachten der Ingenieurgesellschaft Entera zur Trassierung einer umweltverträglichen Erdverkabelung zwischen Schmargendof und Buchholz wurde eingebracht.

Beim Erörterungstermin am 7. November 2018 in Eberswalde wurde deutlich, dass das LBGR auf eine zügige Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses hinarbeitet.

Inwieweit hierbei die im kommenden Jahr anstehenden Landtagswahlen eine Rolle spielen, sei dahingestellt.

Die Bürgerinitiative hat ihreTeilnahme am Erörterungstermin gut genutzt, um wesentliche Argumente gegen das Vorhaben vorzubringen und wichtige Anträge gestellt, auf die eventuell im anstehenden Rechtsstreit Bezug genommen werden kann.

Das Verhalten der Mitarbeiter des Landesamts für Umwelt (LfU) beim Erörterungstermin, die sich geweigert haben, ihre Stellungnahme und die Erwiderung durch 50 Hertz darzustellen, hat die Bürgerinitiative in Schreiben an den Präsidenten des LfU und den Abteilungsleiter des Referats N 1 – Naturschutz in Planungs- und Genehmigungsverfahren, kritisiert. Sie hat um Aufklärung gebeten, ob die Mitarbeiter des LfU weisungsgebunden gehandelt haben.

2. Öffentlichkeitsarbeit

Nach fast zwei Jahren erhielt die Bürgerinitiative Antwort auf ihre Kritik an dem Auftritt der Präsidentin des Bundesamts für Naturschutz (bfN), Prof. Beate Jessel, im Umweltausschuss des Bundestags von 27. Januar 2016. Sie hatte vor dem Hintergrund des von der Bürgerinitiative erstrittenen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts von 2016 gesagt, „Umweltschutz darf nicht zur Verhinderung von Leitungsbauvorhaben missbraucht werden“ und sie sehe „keinen Widerspruch zwischen Naturschutz und Leitungsausbau“. Das BfN teilte nun sinngemäß mit, dass es die Interessen des Naturschutzes achte. 

Die Bürgerinitiative hat die Präsidentin zu einem Trassenbesuch eingeladen.

2.1. Besuch von Ingrid Nestle (Bundestagsabgeordnete der Grünen) an der Trasse

Der Sprecher der Bürgerinitiative hatte im April 2018 an einem Fachgespräch der Bundestagsfraktion der Grünen zum Thema „Netzengpässe“ teilgenommen und im Anschluss daran die fehlende Berücksichtigung der trassenkritischen Bürgerinitiativen kritisiert. Es waren nur Netzbetreiber und andere Interessenvertreter als Gesprächspartner eingeladen, keine Vertreter von Bürgerinitiativen.

Aus der anschließenden Korrespondenz resultierte schließlich der Besuch von Ingrid Nestle, der netzpolitischen Sprecherin der Grünen in Chorin und Senftenhütte im Vorfeld des Planergänzungsverfahrens.

2.2. Minister Altmaier lehnt Besuch ab

Einer Anregung von Annalena Baerbock, ebenfalls Bundestagsabgeordnete der Grünen, folgend, lud die Bürgerinitiative Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zu einem Trassenbesuch ein. Altmaier hatte bei seinem Amtsantritt im März 2018 erklärt, dass er alle umstrittenen Leitungsausbauprojekte besuchen wolle.

Er kam zwar nicht zur Uckermarkleitung, aber am 30. November 2018 konnte der Sprecher der Bürgerinitiative an einem von Altmaier initiierten Bürgerdialog teilnehmen. Dabei wurde deutlich, dass der Minister sich nur für die Trassenprojekte interessiert, deren Planung noch nicht weit fortgeschritten ist.

Er folgt hier der Argumentation der Netzbetreiber, die im Interesse eines raschen Netzausbaus von Umplanungen, wie sie eine teilweise Erdverkabelung mit sich bringen würde, nichts wissen wollten. Der Hinweis des Sprechers der Bürgerinitiative, dass Altmaier mit seiner Haltung die hartleibigen Netzbetreiber belohne, die sich im Konflikt nicht kooperativ gezeigt hätten, konnte ihn nicht zu einer Korrektur bewegen.

2.3. Medienecho

Die Verkündung des Beginns des Planergänzungsverfahrens durch 50 Hertz am 13. Juni 2018, dem zehnten Jahrestag der Gründung der Bürgerinitiative, sorgte für ein deutliches Medienecho unserer Kritik an der Terminierung des Planergänzungsverfahrens und der harten Haltung des Netzbetreibers zur Erdverkabelung (siehe Punkt 1)

Gelegentlich wies der Sprecher der Bürgerinitiative in Leserbriefen eine falsche oder tendenziöse Berichterstattung in der MAZ (15. August 2018) hin.

Durch Pressemitteilungen wurden die Medien über den Fortgang des Konflikts informiert.

3. Petition an den Bundestag

Gemeinsam mit ihrem Anwalt hat die Bürgerinitiative eine Petition an den Bundestag auf den Weg gebracht, in der um eine Aufnahme der „Uckermarkleitung“ in den Katalog der Pilotprojekt zur Erdverkabelung gebeten wird. Diese Petition wird von den Ämtern Britz-Chorin-Oderberg und dem Amt Joachimsthal und den Städten Eberswalde und Angermünde mitgetragen. Auch Kirsten Tackmann (Bundestagsabgeordnete der Linken) und Axel Vogel (Landtagsabgeordneter der Grüne) tragen diese Resolution mit. Sie wurde auch von einer Reihe von Einwohnern und Gemeindevertreten (Liste Konstruktive Kommunalpolitik, Chorin) unterzeichnet.

4. Aufruf zur Erteilung von Bürgschaften für das Prozessrisiko

Gemeinsam mit dem Vorsitzendens des Vereins „Wir in der Biosphäre„, Gunnar Hemme, hat der Sprecher der Bürgerinitiative in einem Aufruf um die Erteilung von Bürgschaften zur Absicherung des finanziellen Risikos im Falle einer Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht gebeten. Dorthin geht es in der nächsten Runde des Rechtsstreits um die Uckermarkleitung.

Durch die Bürgschaften soll es dem Verein ermöglicht werden, seine vorhandenen Mittel für die Prozessführung einzusetzen, weil das finanzielle Risiko abgesichert ist.

Fazit

Mit diesen Aktivitäten aus dem Jahr 2018 kann die Bürgerinitiative voller Zuversicht nach vorn schauen. Auf den Rechtsstreit vor dem Bundesverwaltungsgericht ist sie gut vorbereitet.

Nicht über unsere Köpfe! Keine Freileitung durch Schutz- und Wohngebiete!

Hartmut Lindner, Sprecher der Bürgerinitiative

Altmaiers Dilemma – Bürgerdialog zum Netzausbau

Der Netzausbau ist eine Schnecke – ein Blick auf das EnLAG-Monitoring anlässlich einer Veranstaltung am 30. November im Bundeswirtschaftsministerium

Als das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) 2009 von der Großen Koalition gegen die Stimmen der Bündnisgrünen und der Linkspartei beschlossen wurde, erhofften sich die Initiatoren eine rasche Umsetzung der Leitungsausbauvorhaben.

Immerhin hatte man für 24 Trassenprojekte den energietechnischen Bedarf gesetzlich festgestellt und den Rechtsweg für potentielle Kläger beschnitten.

An die Stelle des üblichen dreizügigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens war das einzügige Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht getreten, das als erste und letzte Instanz über die Streitfälle zu entscheiden hat. An die Stelle langwieriger juristischer Auseinandersetzungen sollte also die rasche und unanfechtbare Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts treten. Rechtspolitisch ist diese Festlegung des Gesetzgebers äußerst fragwürdig und umstritten.

Um dem Freileitungsprotest, der damals in Niedersachsen schon sehr stark war, entgegenzukommen, wurden drei der vier Pilotprojekte zur Erprobung von Erdkabeln in Niedersachsen festgeschrieben. Das vierte Projekt – die Querung des Rennsteigs – erwies sich als undurchführbar, was niemanden, der sich mit der Materie auskannte, überrascht hat. Dieser Vorschlag war nur Spielmaterial zur Beruhigung der schlechten Gewissen der Abgeordneten, weshalb ihm auch 50 Hertz zugestimmt hat.

Die Initiative des Landes Brandenburg, die die BI angeregt hatte, das Leitungsbauvorhaben Bertikow-Neuenhagen in den Katalog der Pilotprojekte aufzunehmen, ist seinerzeit im Bundesrat gescheitert.

Die Bundesnetzagentur legt seit einigen Jahren Quartalsberichte über den Fortschritt der EnLAG-Projekte vor.

Neun Jahre nach der Verabschiedung des Gesetzes ergibt sich folgendes Bild:

Zwei Leitungsbauvorhahen wurden auf Antrag der Netzbetreiber im Einvernehmen mit der Bundesnetzagentur als nicht erforderlich aus dem Katalog gestrichen.

Von den rund 1800 Kilometern des geplanten Netzausbaus sind 800 Kilometer, also nicht einmal die Hälfte des angeblichen Bedarfs, realisiert. Für Projekte von weiteren 400 Kilometer Länge liegt die Genehmigung vor, 550 Kilometer sind in Planung bzw. im Planfeststellungsverfahren und für 50 Kilometer ist das Raumordnungsverfahren noch nicht abgeschlossen.

Von den vier Pilotvorhaben zur Erprobung der Technik der Erdkabel ist nicht ein einziges realisiert. Erst 2018 ging der erste Teilabschnitt für eine Pilotstrecke bei Raesfeld (Niederrhein) in den Probebetrieb.

Die Vernachlässigung der Pilotprojekte zur Erdverkabelung legt den Verdacht nahe, dass es den Initiatoren des Gesetzes weniger um die Erprobung von Erdkabeln gegangen ist und geht, als vielmehr um die Aushebelung des niedersächsischen Erdkabelgesetzes, das den Netzbetreibern von Anfang an ein Dorn im Auge war. Bundesrecht bricht Landesrecht!

Wenn man das Tempo des Netzausbaus des letzten Quartals (23 Kilometer) fortschreibt dann wird die Realisierung noch vier Jahre bis zum Jahr 2022 dauern.

Die Netzbetreiber gehen davon aus, dass das letzte Netzausbauprojekt Nr. 16 (Pilotprojekt Erdverkabelung, von 70 Kilometern erst 2024 ans Netz gehen wird. Erst dann wird auch beim Projekt Nr. 18 die Umstellung der 220kV-Stromkreise auf 380kV möglich sein. Seit der Verabschiedung des Gesetzes zum Netzausbau werden dann 15 Jahre vergangen sein.

Die schleppende Umsetzung der EnLAG-Projekte ist vor allem deshalb brisant, weil das Startnetz für den Bundesnetzplan die Realisierung aller EnLAG-Projekte voraussetzt.

Die Bundesfachplanung basiert also auf der Illusion der Realisierung der EnLAG-Projekte.

Vor diesem Hintergrund ist nun Altmaiers Wunsch nach einer Beschleunigung des Netzausbaus verständlich. Netzengpässe im Übertragungsnetz (220 und 380kV) führen zu Problemen bei der Einspeisung von erneuerbarer Energie und sind mit hohen Redispatchkosten verbunden, die den Strompreis für die Privathaushalte in die Höhe treiben und die Akzeptanz der Energiewende untergraben.

Der schleppende Netzausbau hat viele Gründe.

Entgegen ihren Verlautbarungen und dem öffentlichen Druck, den die Netzbetreiber geschickt aufzubauen verstanden und verstehen, haben sie es häufig mit der Umsetzung ihrer Forderungen in konkrete Planungsschritte und Baumaßnahmen nicht so eilig.

Oft führt auch die harte Haltung der Netzbetreiber bei Konflikten mit den Genehmigungsbehörden zu erheblichen Verzögerungen. Nicht in allen Bundesländern klappt die Zusammenarbeit zwischen dem jeweiligen Netzbetreiber und den Genehmigungsbehörden so geschmeidig wie in Brandenburg. Es gibt durchaus auch Behörden, die genauer prüfen, was ihnen da zur Genehmigung vorgelegt wird. Da werden in Niedersachsen schon auch mal die Gerichte bemüht, um rechtssicher zu klären, welche Unterlagen die Genehmigungsbehörde von den Antragstellern verlangen kann und welche Anforderungen sie an eine Planung, die zur Genehmigiug vorgelegt wird, stellen darf.

Angesichts der Vielzahl von Infrastrukturprojekten sind die Genehmigungsbehörden oft an der Grenze der Leistungsfähigkeit, da sie personell nicht immer gut ausgestattet sind.

Die Klagen von Anwohnern und Bürgerinitiativen sind hier eher von geringer Bedeutung. Nur wenige Klagen waren so erfolgreich wie die der Bürgerinitiative: Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat und hier ist der Baustopp auch nicht der Bürgerinitiativeanzulasten, sondern einer rechtswidrigen Planung, für die letztlich der Vorhabenträger und eine allzu willfährige Genehmigungsbehörde verantwortlich sind. Hier ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sehr deutlich.

Altmaier: „Besser Konsens statt Krawall“

Minister Altmaier hatte am 30. November 2018 Vertreter der Bürgerinitiativen, die sich mit dem Netzausbau befassen zum Gespräch eingeladen und seine Strategie erklärt.

Als Saarländer kann er auf Konflikte zwischen Bürgerinitiativen sowie Bergbauunternehmen und Genehmigungsbehörde zurückblicken und weiß deshalb, dass das Engagement von Bürgerinitiativen nicht einfach als laienhaft abzutun ist. Sehr oft lagen die Bürgerinitiativen mit ihrer Kritik an Entscheidungen der Bergbauunternehmen und der Genehmigungsbehörde richtig. Das räumte er auch gerne mit Blick auf die Netzausbaukonflikten ein.

Altmaier erinnert sich auch noch an die Konflikte um die Kernenergie in den 80er Jahren, die häufig im „Krawall“ endeten. Er setzt deshalb auf „Konsens satt Krawall“ und sucht den Dialog. Die Veranstaltungsreihe „Bürgerdialog Stromnetz“, zu der das Bundeswirtschaftsministerium seit Amtstantritt Altmaiers einlädt ist ein Instrument, um ins Gespräch zu kommen.

Das Versprechen das Altmaier bei seinem Amtsantritt im März leichtfertig geben hatte, er werde in den kommenden Monaten alle umstrittenen Stromtrassenprojekte besuchen, konnte er bei der Vielzahl der umstrittenen Projekte nicht einhalten. Unserer Einladung (das Projekt von 50 Hertz, eine 380kV-Feileitung durch Eberswalde und das Biosphärenreservat Schorfheide – Chorin) zu besichtigen, hat er abgelehnt.

Trotz schleppenden Netzausbaus keine Neuplanung bei festgefahrenen Trassenkonflikten

Beim Gespräch mit den Bürgerinitiativen wurde der Grund deutlich. Es ist Altmaiers Dilemma:

Einerseits möchte er die durch festgefahrene Konflikte verursachten Blockaden im Netzausbau lösen und redet den Netzbetreibern, wenn sie mit fragwürdigen Kostenargumenten kommen ins Gewissen. Andererseits schließt er aber bei fortgeschrittenem Planungsstadium Umplanungen zur Lösung von Trassenkonflikten aus, da diese zu zeitaufwendig wären. Altmeier: „Kosten sind nicht das Argument, Zeit schon“

Damit trägt er aber eher zu einer Verfestigung der Konflikte bei und kann auch dem Vorwurf, er honoriere durch dieses Verhalten die Netzbetreiber, die sich in der Vergangenheit in den Konflikten durch eine besonders harte und kompromisslose Haltung hervorgetan hätten, nichts entgegnen.

Kurz, ein Beitrag des Bundeswirtschaftsministers zur Lösung des Konflikts um die 380kV-Freileitung durch Eberswalde und das Biosphärenreservat ist nicht zu erwarten.

Die BI setzt deshalb eher auf die Petition, die sie Ende Oktober beim Bundestag eingereicht hat, in der eine Erleichterung der teilweisen Erdverkabelung bei der Querung von Wohn- und Schutzgebieten in Zuge einer Anpassung des EnLAG gefordert wird. Diese Petition wird von den Städten Eberswalde und Angermünde und den Ämtern Joachimsthal und Britz-Chorin-Oderberg mitgetragen und wurde auch von Kirsten Tackmann (MdB, Linke ) und Axel Vogel (MdL, Grüne) zusammen mit vielen Bürgern, darunter auch Gemeindevertreter aus Chorin unterzeichnet.

Sollte unsere Petition Erfolg haben, dann kann sich 50 Hertz einer Erdkabellösung nicht länger verschließen. Die Abgeordneten des Bundestags haben die Chance, den Fehler einer leichtfertigen Gesetzgebung zu korrigieren. Leichtfertig war die Festlegung des Leitungsbauvorhabens 380kV-Freileitung Bertikow-Neuenhagen als EnLAG-Projekt Nr. 3, denn damals war das Ergebnis des Raumordnungsverfahren schon bekannt, dass die vom Netzbetreiber angestrebte Trasse „nur bedingt genehmigungsfähig“ ist. Der Gesetzgeber machte daraus unbesehen „beschleunigt auszubauen„, eine Festlegung, die sich als äußerst problematisch erwiesen hat, weil die ins Auge gefaßte Trasse weder umwelt- noch sozialverträglich ist.

In mehreren Resoltionen haben die betroffenen Städte, Ämter und Gemeinden gemeinsam mit den Umweltverbänden und der Bürgerinitiative „Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat!“ darauf hingewiesen.

Der Beitrag erschien zuerst in der Barnimer Bürgerpost

Nicht über unsere Köpfe!

Keine 380kV-Freileitung durch Schutz- und Wohngebiete

7.12.2018

Hartmut Lindner

Nicht-teilnehmende Teilnahme am Erörterungstermin

Erst kurz vor dem Erörterungstermin im Planergänzungsverfahren für die 380kV-Freileitung Bertikow-Neuenhagen (Uckermarkleitung) hat das Landesamt für Bergbau der Bürgerinitiative Akteneinsicht in die Unterlagen des Verfahrens gewährt. Das Landesamt für Umwelt pflegte eine nicht-teilnehmende Teilnahme am Erörterungstermin.

1. Zur obstruierten Akteneinsicht

Am 17. September 2018 hat unser Anwalt beim zuständigen Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) Akteneinsicht in das Planergänzungsverfahren beantragt.

Am 30. Oktober 2018 ist bei der Kanzlei ein auf den 25. Oktober 2018 datiertes Schreiben des LBGR eingegangen, in dem zunächst der Nachweis der Vollmacht unseres Anwalts eigefordert wurde, die dem Amt seit Jahren vorliegt und ferner mitgeteilt wurde, dass die Bearbeitungsfrist von vier Wochen nicht eingehalten werde könne, man aber bemüht sei, uns Kopien der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange zukommen zu lassen.

Am Vortag des Erörterungstermins ging dann in der Kanzlei eine Mail mit sieben Anhängen im Umfang von insgesamt 179 Seiten ein.

Damit war unserem Antrag zwar (teilweise, da nicht alle Stellungnahmen übermittelt wurden) formal entsprochen worden, aber angesichts der verbleibenden Zeit war es uns nicht mehr möglich, die Dokumente in unsere Vorbereitungen für den Erörterungstermin einzubeziehen.

Das LBGR hat unseren Antrag auf Akteneinsicht nicht angemessen bearbeitet.

Damit wird dieser Erörterungstermin zur Farce.

Das LBGR geht ein hohes Risiko ein, dass ein auf einem fehlerhaften Verfahren beruhender Planfeststellungsbeschluss vom Gericht aufgehoben werden kann.

Wir behalten uns die juristische Aufarbeitung dieser Farce vor.

Angesichts der skandalösen Terminierung des Beteiligungsverfahrens in den Sommerferien und des Umgangs mit unserem Antrag auf Akteneinsicht wird klar, dass die Beteiligung der Betroffenen nicht gewünscht und mit allerlei Tricks zu verhindern versucht wird.

Es muss allen Beteiligten klar sein, dass solche Praktiken, die Legitimität der Entscheidungen gefährden.

2. Verweigerungshaltung der Vertreter des Landesamtes für Umwelt beim Erörterungstermin

Das Landesamt für Umwelt (LfU) hatte ein dreiköpfiges Team zum Erörterungstermin geschickt, das eine Stellungnahme ausgearbeitet hatte, die uns aber noch nicht zugegangen war.

Die Vertreter des LfU beteiligten sich nicht an den Diskussionen der verschiedenen naturschutzfachlichen Aspekte, die im Rahmen der Erörterung geführt wurden. Nicht ein einziger Redebeitrag war zu hören, nicht eine Wortmeldung!

Als Punkt 8 der Tagesordnung aufgerufen wurde:“„Erörterung der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung“ war Frau Jenssen vom LfU am Zug. Sie teilte in dürren Worten mit, dass sie die Stellungnahme des LfU nicht erläutern und erörtern werde.

Diese nicht-teilnehmende Teilnahme am Erörterungstermin ist schon sehr bemerkenswert.

Es geht um die Erörterung eines Vorhabens das in eklatanter Weise in die Belange des Natur- und vor allem des Vogelschutzes eingreift und die Vertreter des LFU sagen nicht ein Wort!

Dass sie einen öffentlichen Auftrag haben, dass sie die Chancen, die der Erörterungstermin bietet, ihre Sichtweise und ihre Bedenken den Beteiligten nahezubringen, nutzen sollten, das interessiert sie offenkundig nicht.

Zu fragen ist, welches Selbstverständnis im Amt für Umwelt herrscht, welches Arbeitsethos dort gepflegt wird.

Wer hat hier welche Weisung weshalb erteilt?

Hartmut Lindner

Sprecher der Bürgerinitiative „Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat!“

Eingangsstatement der Bürgerinitiative beim Erörterungstermin

1. Gegen die Engführung Meine Damen und Herren, sehr geehrte Mitarbeiter des Landesbergamts, ich bedanke mich für die Einladung und die Möglichkeit als Sprecher der Bürgerinitiative „Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat!“ heute hier sprechen zu können. Es geht heute nicht allein um den Vogelschutz, sondern um die Freileitung. Das ist nicht nur eine Freileitung, wie Sie sie hier in der Region kennen, eine 110 oder 220kV-Freileitung, nein es geht um eine 380kV-Freileitung, die die 4,5-fache Durchleitungskapazität der bestehenden 220kV-Freileitung hat, deren elektrische und magnetische Felder wesentlich stärker sind als die der Bestandsleitungen und deren Masten mit bis zu 60 Meter höher und deren Traversen mit bis zu 40 m breiter sind als das, was Sie kennen. Zu reden ist heute über die vielfältigen Risiken, die von diesem Vorhaben ausgehen: über die gesundheitlichen Risiken – da fragen Sie mal Ihren Arzt oder Apotheker, nicht die Bundesimmisionsschutzverordnung, die 26. Bimsch, die Ihnen versichert, dass Sie, da eine Feldstärke von 100 Mikrotesla nicht erreicht wird, allemal auf der sicheren Seite sind, selbst wenn Sie unmittelbar unter der Leitung stehen. Zu reden ist über das sozialmedizinische Gutachten von Dr. Oberfeld, der auf der Basis der Auswertung von epidemiologischen Studien zu dem Ergebnis kommt, dass ein Mindestabstand von 135 m angezeigt wäre, um z.B. die Risiken von Kinderleukämie zu vermeiden. Zu reden ist über die wirtschaftlichen Risiken, die mit der Leitung verbunden sind, die Wertverluste der Immobilien in Trassennähe, die nicht vom Verursacher, dem Vorhabenträger ersetzt werden, weil es dafür keine Rechtsgrundlage gibt, aber vielleicht doch eine moralische Verpflichtung? Moral steht heute nicht auf der Tagesordnung? Aber die Rechtsgrundlagen stehen auch nicht auf der Tagesordnung, wenn ich die Einladung recht verstehe. Das Energieleitungsausbaugesetz sollte hier schon näher beleuchtet werden. Dieser Akt fahrlässiger Gesetzgebung, denn als der Bundestag dieses Gesetz beschlossen hat, da war das Raumordnungsverfahren abgeschlossen und man hatte erkannt, dass die geplante Leitung, weil sie die Schutzgebiete queren würde, nur bedingt genehmigungsfähig war. Der Gesetzgeber machte daraus den Auftrag zum beschleunigten Ausbau. Das EnLAG ist, so die gut begründete Auskunft des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, in seiner „Verfassungskonformität zweifelhaft„. Aber die Landesregierung war bislang nicht gewillt, das Bundesverfassungsgericht hier um eine Klärung zu bitten. Die oppositionellen demokratischen Kräfte im Bundestag sind nicht stark genug, um eine Klage beim Bundesverfassungsgericht in dieser Sache einzureichen. Zu reden ist auch über die Risiken, mit denen diese Leitung die lebensmittelverarbeitenden Unternehmen und die Landwirtschaft belastet. Zu reden ist über die Risiken für die Unternehmen des sanften Tourismus und über die Strangulierung der Entwicklungschancen unsere Dörfer, die durch die Leitung eingeschnürt werden. Wenn wir darüber reden, dann werden viele den Widerstand der Einwohner und der kommunalen Parlamente und Städte gegen das Vorhaben besser verstehen. Dieser Widerstand ist seit 2008 ungebrochen. Zu reden ist über die Zerstörung des Landschaftsbilds, das im Biosphärenreservat geschützt ist – hier hoffe ich auf das Landesumweltamt und seinen Präsidenten, der mir neulich unter Zeugen persönlich versichert hat, dass er auch nicht von der Trassierung der Freileitung durch das Biosphärenreservat überzeugt ist, so dass ich ihn nicht agitieren müsste. Ich hoffe auf die Biosphärereservatsverwaltung, die sich heute klar und deutlich positionieren kann. Zu reden ist natürlich auch über den Vogelschutz, da sind die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts ja klar. Zu reden ist aber auch über Alternativen zur geplanten Freileitung, z.B. über eine teilweise Erdverkabelung in sensiblen Bereichen. Muss die Leitung denn durch den Naturpark Barnim, durch Eberswalde und das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin geführt werden? Ich appelliere an alle Verantwortlichen in Politik und Verwaltung und vor allem an den Vorhabenträger, gehen Sie auf uns zu, suchen Sie mit uns eine Lösung des Konflikts. 2. Für Aufklärung und Freiheit der Diskussion Ich appelliere an alle, sich der Engführung durch eine restriktive Handhabung der Tagesordnung zu widersetzen. Es geht um die Zukunft unserer Region. Die Masten, deren Errichtung Sie hier heute möglicherweise zustimmen, werden 80 Jahre lang stehen. Es geht um Aufklärung und da bin ich ganz optimistisch, da halte ich mich an Kant, der sagt: „Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit“ die im „Unvermögen sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen“ wurzelt. Kant klärt uns zwar auch über die Schwierigkeiten, die dem Gebrauch des eigenen Verstandes entgegenstehen, auf und versichert uns: „Dass aber ein Publikum sich selbst aufkläre, ist eher möglich, ja es ist, wenn man ihm nur Freiheit lässt, beinahe unausbleiblich.“ Deshalb plädiere ich für eine freie Diskussion und gegen jede Engführung. Vorgetragen vom Sprecher der Bürgerinitiative, Hartmut Lindner Foto: R. Munzeck

Erörterungstermin im Haus Schwärzetal am 7. November

Einen Erörterungstermin für die umstrittene 380kV-Freileitung von Bertikow-Neuenhagen wird es am Mittwoch, 7. November, und möglicherweise auch am 8. November, im Haus Schwärzetal in Eberswalde geben. Das hat Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) in Cottbus, die Genehmigungsbehörde für die Leitung, im Amtsblatt bekannt gegeben. Bei dem Termin sollen die Einwendungen, die im Rahmen des Planergänzungsverfahren eingereicht wurden, näher beleuchtet werden. Die Bürgerinitiative ruft alle, die Einwendungen unterzeichnet oder an das LBGR geschickt haben auf, ihre Rechte wahrzunehmen und sich an der Erörterung zu beteiligen. Im Planfeststellungsverfahren von 2010 bis 2014 hatte das LBGR einen Erörterungstermin entschieden abgelehnt. Damals hatte die Bürgerinitiative am 1. September 2010 die Initiative ergriffen und in der Klosterkirche Angermünde mit 50 Hertz eine öffentliche Erörterung organisiert, die gut besucht war und ein starkes Medienecho fand. Heute steht das LBGR einer Bürgerbeteiligung anscheinend etwas positiver gegenüber. Folgenden Leserbrief hat die „Märkische Oderzeitung“ am 8. Oktober in großen Teilen veröffentlicht Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrem Hinweis auf Seite 1 zur Berichterstattung im Lokalteil schreiben Sie: „Die 380kV-Leitung durch den Barnim scheint nicht mehr aufzuhalten zu sein. Die Kommunen halten an ihren Bedenken fest. Doch es geht nur noch um Vögel.“ Der Schein trügt. Noch längst sind hier nicht alle Messen gesungen. Zunächst ist es sehr fraglich, ob das Landesamt für Bergbau (LBGR) angesichts der vielen Einwendungen, die im Beteiligungsverfahren eingereicht wurden, das Vorhaben, das ja schon einmal vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolgreich beklagt wurde, genehmigen werden. Natürlich ist der Erwartungsdruck, der von 50 Hertz und auch durch die Politik gegenüber dem LBGR aufgebaut wurde, wieder groß, aber man wird sich in Cottbus hüten, den Fehler den man 2014 mit einer allzu leichtfertigen Genehmigung gemacht hat, zu wiederholen. Die peinliche Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht ist den Mitarbeiter/innen des LBGR sehr bewusst. Die Tatsache, dass das LBGR für den 7.und 8. November 2018 zu einem Erörterungstermin ins Haus Schwärzetal eingeladen hat (siehe die Bekanntmachung in den Amtsblättern vom Wochende), zeigt, dass hier noch erheblicher Klärungsbedarf besteht. Von einer Plangenehmigung ist man also weit entfernt. Einstweilen greift noch der 2014 von den Klägern erstrittene Baustopp. 50Hertz täte gut daran, die Kritiker seiner Planung ernst zu nehmen und das konstruktive Gespräch über mögliche Lösungen auch außergerichtlicher Art zu suchen Es ist auch nicht so, dass es „nur noch um die Vögel“ geht, denn im Rahmen des Planergänzungsverfahrens wurde mit den ergänzenden Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung die gesamte Planung noch einmal ausgelegt und zur Diskussion gestellt. Die Einwendungen, die beim Erörterungstermin zu verhandeln sind, beziehen sich auf alle fragwürdigen Aspekte des Vorhabens von 50 Hertz, die vor allem in den Einwendungen der Kommunen als Träger öffentlicher Belange thematisiert werden. Es wird am 7. und 8. November nicht allein um ein Fachgespräch unter Ornithologen gehen, obwohl die Kritiker des Leitungsbauvorhabens auch mit dieser Thematik vorzüglich vertraut sind. Die von 50 Hertz im Planergänzungsverfahren ausgelegten Unterlagen bieten viele Ansatzpunkte für eine Klage, falls das LBGR trotz der Einwendungen die vorgelegte Planung genehmigen sollte, so der Tenor der Stellungnahme des Anwalts der Kläger. Nicht über unsere Köpfe! Keine 380kV-Freileitung durch Schutz- und Wohngebiete! Mit freundlichen Grüßen Hartmut Lindner