Kommentar zur abgewiesenen Klage gegen die 380kV-Freileitung Henningsdorf-Neuenhagen  

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juli zu einer weiteren Höchstspannungsleitung hat keine vorgreifende Wirkung für den Rechtsstreit um die geplanten 380kV-Freileitung Bertikow-Neuenhagen („Uckermarkleitung“). Das Gericht hatte Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für eine 380-kV-Freileitung von Neuenhagen nach Henningsdorf abgewiesen.

Die beiden Leitungsprojekte sind in ihrer Problematik nicht vergleichbar:

  1. Das Gericht hat es sich leicht gemacht, indem es sich auf einen rechtspositivistischen Standpunkt gestellt und das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) nicht hinterfragt hat. Immerhin gibt es ein bedenkenswertes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags, in dem die Verfassungskonformität des EnLAG als „zweifelhaft“ dargelegt wird („Georgi-Gutachten“). Leider ist es uns in all den Jahren nicht gelungen die Landesregierung beziehungsweise 25 Prozent der Bundestagsabgeordneten zu einer Überprüfung der Verfassungskonformität dieses Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht zu bewegen.

Solange dies nicht geschieht, kann das BVerwG sich auf den Standpunkt stellen, dass das EnLAG geltendes Recht ist, an dem es sich zu orientieren hat.

  1. Auch bei den anderen Punkten kann man zeigen, dass eine formal korrekte Entscheidung eben auch sehr problematisch ist. Der Hinweis, dass die 380kV-Freileitung auf der Trasse einer Bestandsleitung errichtet und mit der A10 gebündelt wird, ist zwar zutreffend, beweist aber auch, dass die Anwohner hier durch eine Massierung von Infrastrukturprojekten erheblichen Belastungen ausgesetzt sind. Das Gericht ignoriert diese erhebliche Belastung und sieht sich nicht berufen, hier auf Entlastung  zu dringen.

Das Bündelungsgebot ist ein wichtiges Planungsprinzip, um die Landschaft vor zusätzlichen Zerschneidungen zu schützen, aber es gibt auch einen Sättigungsgrad, der nicht überschritten werden sollte.

  1. Dass das Gericht den Vorschlag der Bürgerinitiative, die Erdverkabelung der Leitung in der Schallschutzwand zu führen, mit dem Hinweis auf den Wortlaut des EnLAG vom Tisch gewischt hat, ist erschütternd, schließlich liegt dieser Vorschlag der BI schon lange auf dem Tisch und es wäre Sache des Netzbetreibers und der Genehmigungsbehörde gewesen, ihn aufzugreifen.

Das Gericht hätte die Unbeweglichkeit des Netzbetreibers nicht honorieren dürfen.

  1. Der Hinweis des Gerichts, dass die Querung eines Flora-Fauna-Habitat-Gebiets durch eine 380kV-Freileitung EU-rechtlich nicht zulässig ist, ist ein Argument, das bei der Genehmigung der „Uckermarkleitung“ von der Genehmigungsbehörde durch eine Abweichungsprüfung in zwei Fällen ausgehebelt wurde. Wir werden in unserem Klageverfahren darauf zurückkommen.

Bundesverwaltungsgericht ordnet die aufschiebende Wirkung von Klage für den Trassenabschnitt Bertikow-Golzow an

Erfolg der Klägerseite im Rechtsschutzverfahren:  Das Bundesverwaltungsgericht hat die aufschiebende Wirkung der Klage des Naturschutzbundes Brandenburg für den Trassenabschnitt Bertikow-Golzow (Mast 1 bis  Mast 217) angeordnet. Nun wird 2022 im Hauptverfahren entschieden werden, in welchem Ausmaßes die geplante 380kV-Freileitung die Ziele von europäischen Vogelschutzgebieten beeinträchtigt und ob die Verlegung eines Erdkabels zulässig ist.   

Der Beschluss des 4. Senats BVerwG datiert vom 15.6.2021:

„Die aufschiebende Wirkung der Klage … gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb der 380-kV-Freileitung Bertikow – Neuenhagen … wird für den Bereich zwischen dem Mast 1 (Umspannwerk Bertikow) und Mast 217 (Höhe Ortschaft Golzow) angeordnet.“ 

Die Basis dieser Entscheidung bildet die Einsicht des Gerichts, dass „die Erfolgsaussichten der Klage sich derzeit nicht absehen lassen“ und verschiedene Fragen, die die Klage aufwirft, sich einer summarischen Entscheidung entziehen und im Hauptverfahren zu klären sind.    

Das Hauptverfahren wird nach Aussage des Gerichts im 2. Quartal 2022 stattfinden.

Zu den Fragen, die im Hauptverfahren geklärt werden, gehört neben der Frage nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung der Ziele in den europäischen Vogelschutzgebieten auch die Frage, ob die Verlegung eines Erdkabels als zumutbare Alternativ zulässig ist.

Der Nabu-Brandenburg hatte in Kooperation mit der Bürgerinitiative am 16.9.2020 gegen den Planfeststellungsbeschluss Klage eingereicht und am 17.9.2020 die aufschiebende Wirkung der Klage und damit einen Baustopp beantragt.

Die Entscheidung des Gerichts wertet die Bürgerinitiative als großen Erfolg, denn sie macht einerseits deutlich, dass ihre naturschutzfachliche Kritik an der Freileitung aus Sicht des Gerichts eine eingehendere Prüfung verdient, andererseits auch die Frage der Zulässigkeit einer Erdverkabelung als zumutbare Alternative in den Schutzgebieten offen ist. Der Netzbetreiber 50 Hertz und die Genehmigungsbehörde haben hier immer die gegenteilige Position vertreten.

Der Beschluss des 4. Senats hat zur Folge, dass der Baustopp im Trassenabschnitt zwischen Bertikow und Golzow nun für die gesamte Dauer des Rechtsstreits zwingend ist. In diesem Bereich liegen die europäischen Vogelschutzgebiete.  

Das Gericht stützt sich dabei auf die Einsicht, „die einmal erfolgte Errichtung (der Leitung) ließe sich bei einem Erfolg der Klage nur mit erheblichem Aufwand rückgängig machen und kann bereits zu Verlusten von Individuen der als Erhaltungsziele geschützten Vogelarten führen“.

Für den südlich von Golzow gelegenen Teil der Trasse konnten keine naturschutzfachlichen Einwände gegen das Vorhaben erhoben werden, so dass dieser Teil der Trasse aus dem nun verhängten Baustopp ausgenommen wurde. Seit Dezember 2020 hat 50Hertz auf diesem Abschnitt auf eigenes Risiko bereits erheblichen Holzeinschlag zur Schaffung von Baufreiheit vornehmen und eine ganze Reihe von Masten errichten lassen und für den Juli 2021 die Errichtung von Masten bis nach Golzow angekündigt.

Man wird sehen, ob der Beschluss des 4.Senats des BVerwG den Verantwortlichen bei 50 Hertz zu denken gibt, so dass sie das Hasardspiel, das sie gegenwärtig betreiben einstellen.

Die Bürgerinitiative fühlt sich in ihrem Engagement durch den Beschluss bestätigt.

50 Hertz erhöht den Einsatz: Fakten schaffen, Fakten schaffen!

Der Netzbetreiber pokert hoch, erhöht den Einsatz und drückt auf das Tempo.

Im vergangenen Dezember und im Januar hat 50 Hertz die Harvester losgelassen und sie haben ganze Arbeit verrichtet. Überall kann man im Baufeld 4 zwischen Golzow und Börnicke die Holzstapel sehen, wo Bäume der geplanten 380kV-Freileitung im Wege standen.

Mit Beginn der frostfreien Periode hat 50 Hertz begonnen die Fundamente für Masten im Baufeld 4 zu gießen und Masten zu errichten. Bei Tempelfelde und Grüntal stehen die ersten bereits.

Offenkundig will 50 Hertz die Zeit bis das Bundesverwaltungsgericht über unser Rechtsschutzersuchen entschieden hat, dazu nutzen, Fakten zu schaffen.

Den Weg dazu hat das Gericht selbst geebnet, indem es darauf verzichtet hat, die von uns beantragte Zwischenverfügung, die einen Baustopp für das gesamte Vorhaben beinhaltet, zu erlassen. Das Gericht hat sich von 50 Hertz mit der Zusicherung in den Baufeldern 1 bis 3 keine Baumaßnahmen zu ergreifen – hier liegen die europäischen Vogelschutzgebiete – einlullen lassen und versichert, der Rechtsschutz wäre durch diese Erklärung von 50 Hertz gewährleistet. Ferner hat das Gericht erklärt:

„Es mag sein, dass ein Erfolg des Antragstellers im Eil- und späteren Klageverfahren dazu führt, dass der Planfeststellungsbeschluss insgesamt beanstandet würde. Es ist aber Sache der Beigeladenen [50 Hertz] zu entscheiden, ob sie bereits Investitionen vornimmt, obwohl sie nicht über einen bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss verfügt.“ (Bundesverwaltungsgericht, 12.11.2020, Randnummer 5)

Wir werden sehen, ob die Rechnung von 50 Hertz aufgeht, das Gericht vor vollendete Tatsachen zu stellen.

Man darf sich nicht täuschen lassen. Die Fundamente der Masten gehen tief in die Erde. Man kann es am Erdausbub erkennen. Sichtbar sind nur die Punktfundamente an den Ecken der Masten.

In der Art, wie man Masten errichtet, kann man sie auch wieder abbauen. Es bedarf dazu nur eines klugen Richterspruchs.

Das Gericht könnte dem Hazardpoker von 50 Hertz ein Ende setzen, indem es zügig dem Rechtsschutzersuchen stattgibt und einen Baustopp für die gesamte Trasse verhängt.

Nicht über unsere Köpfe! Keine Freileitung in Schutz- und Wohngebieten!

Hartmut Lindner

Übersicht zum Stand des Klageverfahrens

Mitglieder der Bürgerinitiative 2015 am Bundesverwaltungsgericht.

Zum Stand des Klageverfahrens gegen die von 50 Hertz geplante und vom Landesbergamt genehmigte 380kV-Freileitung Bertikow-Neuenhagen.

Die Berichte über den Holzeinschlag auf der 220kV-Trasse südlich von Eberswalde bis Schönholz und die Ankündigung von 50 Hertz, mit Baumaßnahmen für die umstrittene 380kV-Freileitung im Baufeld 4 zu beginnen, hat zu missverständlichen Aussagen über den Charakter und Stand der Klage gegen das Vorhaben geführt, die uns zu folgender Klarstellung veranlassen.     

Gegenstand der Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht 

Die Klage des Naturschutzbundes Brandenburg richtet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss in Gestalt des Planergänzungsbeschlusses vom 12.8.2020. Die Klage richtet sich gegen das gesamte Vorhaben und nicht nur gegen ein Teilstück.

Zusätzliches einstweiliges Rechtsschutzverfahren (Eilantrag)

Da die Klage keine aufschiebende Wirkung hat, wurde zusätzlich ein einstweiliges Rechtschutzverfahren beantragt, um möglichst zu erreichen, dass während des Zeitraums des Klageverfahrens nicht durch 50 Hertz vollendete Tatsachen geschaffen werden, die einen Erfolg der Klage zunichte machen würden.

Das einstweilige Rechtsschutzverfahren zielt auf einen Baustopp für das gesamte Vorhaben, gegen das sich die Klage richtet.   

Das Gericht hat eine Entscheidung des Rechtsschutzverfahrens für das erste Halbjahr 2021 in Aussicht gestellt. Bisher gibt es keine Entscheidung über den Eilantrag.

Zwischenverfügung innerhalb des Eilverfahren

Auch die Entscheidung im Eilverfahren ist hochkomplex und benötigt Zeit (inzwischen rund ein halbes Jahr).

Innerhalb dieser Zeit darf 50 Hertz per Gesetz auf eigenes Risiko bauen, weshalb wir das Gericht darum gebeten haben, mittels einer sogenannten Zwischenverfügung dafür Sorge zu tragen, dass auch innerhalb der Zeit, die es dauert über den Eilantrag zu entscheiden, keine Tatsachen geschaffen werden.

50 Hertz hat daraufhin gegenüber dem Gericht zugesichert, in den sogenannten Baulosen 1 bis 3, das ist der nördliche Teil der Trasse von Bertikow bis Golzow, keine Baumaßnahmen durchzuführen, solange noch nicht über den Eilantrag entschieden ist. Damit ist für die Teilabschnitte, welche die europäischen Vogelschutzgebiete queren oder tangieren und für welche wir nach dem Ausgang der ersten Klagerunde vor fünf Jahren noch intensiv juristisch vortragen konnten, sichergestellt, dass keine Tatsachen geschaffen werden.

In den Bauabschnitten 4 bis 5 von Golzow bis Neuenhagen ist eine vergleichbare Betroffenheit von europäischen Schutzgebieten nicht gegeben. Deshalb können wir nach dem Ausgang des Klageverfahrens vor fünf Jahren für diese Abschnitte nicht vergleichbar vortragen und deshalb hat das Gericht für diese Abschnitte keine Zwischenverfügung erlassen wollen. Es hat dabei klargestellt, dass 50 Hertz auf diesen Abschnitten komplett auf eigenes Risiko arbeitet und ein Erfolg von uns im Eilverfahren auch dort wieder zu einem Baustopp führen könnte.

In der Begründung des Gerichts vom 12.11.2020 zur Zwischenverfügung heißt es:

„Es mag sein, dass ein Erfolg des Antragstellers im Eil- und späteren Klageverfahren dazu führt, dass der Planfeststellungsbeschluss insgesamt beanstandet würde. Es ist aber Sache der Beigeladenen [50 Hertz] zu entscheiden, ob sie bereits Investitionen vornimmt, obwohl sie nicht über einen bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss verfügt.“ 

Auch ansonsten findet sich in der Entscheidung zur Zwischenverfügung vom 12.11.2020 keinerlei negatives Präjudiz zum Ausgang des Eil- oder gar des Klageverfahrens.

Fazit

Der Planfeststellungsbeschluss zur Uckermarkleitung ist in der Fassung der Planergänzung vom Sommer 2020 erneut vollständig angegriffen – von Bertikow bis Neuenhagen. Das Gericht hat bisher weder über die Klage noch über den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz (Baustopp) entschieden. Damit ist die Genehmigung der Uckermarkleitung nach wie vor insgesamt nicht rechts- beziehungsweise bestandkräftig.

Das Gericht hat – und zwar ohne jedes Präjudiz für den Ausgang der Verfahren und mit dem Verweis auf das eigene Risiko von 50Hertz – im November 2020 lediglich keine sogenannte Zwischenverfügung für die südlichen Baulose 4 und 5 zwischen Golzow und Neuenhagen erlassen wollen.

Hintergrund dafür ist der Ausgang des Klageverfahrens vor fünf Jahren: Damals konnten wir obsiegen wegen des Umgangs mit europäischen Schutzgebieten. Eine vergleichbare Betroffenheit europäischer Schutzgebiete gibt es in den südlichen Abschnitten nicht

Nicht über unsere Köpfe!

Keine 380kV-Freileitung durch Schutz- und Wohngebiete!

Senftenhütte, 22.2.2021

Hartmut Lindner, Sprecher der Bürgerinitiative

Jahresrückblick 2020

Unsere Aktivitäten 2020 waren durch die Vorbereitungen auf den zu erwartenden Planergänzungsbeschluss und nach dessen Ergehen am 12. August 2020 durch die Organisation der Klage des NABU-Brandenburg und des Rechtsschutzverfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht geprägt.

1. Appell an die Landesregierung für eine politische Lösung des Konflikts

Im Tätigkeitsbericht für das Jahr 2019 wurde unter Punkt 7 zum Koalitionsvertrag ausgeführt:

„Die Bildung der neuen Landesregierung unter Beteiligung der Grünen ermöglicht uns einen besseren Zugang zu den relevanten Ministerien, den es zu nutzen gilt. Im Koalitionsvertrag ist von der Stärkung der Schutzgebiete die Rede und die Errichtung einer 380kV-Freileitung im Biosphärenreservat und den betroffenen europäischen Vogelschutzgebieten (Special Protection Area – SPA) ist mit dieser Aussage nicht vereinbar.“

Deshalb haben wir den Neujahrsempfang der Landtagsfraktion der Grünen genutzt, um den Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, Axel Vogel, an den Konflikt um die geplante 380kV-Freileitung zu erinnern und um eine politische Initiative zur Lösung zu bitten.

In einem Brief vom 14. Januar 2020 an den Minister wurden unsere Erwartungen präzise dargestellt.

Am 9. März 2020 erhielten wir vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz leider eine abschlägige Antwort, denn laut Auskunft des Wirtschaftsministeriums sei das Verfahren sehr weit fortgeschritten und stünde kurz vor dem Abschluss, so dass es keinen Raum mehr für eine Erörterung gebe.

In der Öffentlichkeitsarbeit thematisierte die Bürgerinitiative dieses Politikversagen (Januarausgabe der Barnimer Bürgerpost 2020).

2. Petition an den Bundestag

Die Petition an den Deutschen Bundestag des Wir in der Biosphäre e.V. vom 15. November 2018 ist immer noch anhängig. Mit Schreiben vom 22. April 2020 wurde uns vom Petitionsausschuss mitgeteilt: „die Ermittlungen konnten inzwischen abgeschlossen werden. Der Vorgang wird nunmehr den als Berichterstatter eingesetzten Abgeordneten zugeleitet und dann im Petitionsausschuss … beraten.“

3. Klage gegen den Planergänzungsbeschluss des LBGR vom 12.August 2020 eingereicht, Rechtsschutz beantragt und Baustopp auf der nördlichen Hälfte der Trasse erwirkt

Am 12. August 2020 hat 50 Hertz bekanntgegeben, dass das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) einen Planergänzungsbeschluss erteilt habe. Uns wurde der Beschluss mit einem Umfang von 600 Seiten am 17. August 2020 zugestellt.

Daraufhin hat der Vorstand des Vereins Wir in der Biosphäre für den 29. August 2020 zur Jahresversammlung eingeladen. Gemeinsam mit der Bürgerinitiative wurde auf der Basis der Expertenberichte beraten, welche Schritte unternommen werden könnten, um das Vorhaben von 50 Hertz zu verhindern.

Nachdem durch die Berichte unserer Experten deutlich geworden war, dass es durchaus Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Klage gibt, wurde die Frage der Finanzierung geprüft. Um die Finanzierung des Klageverfahrens sicherzustellen wurde beschlossen, dass weitere Spenden oder Spendenzusagen eingeworben werden sollten, um den Rechtsstreit beginnen zu können. Der Spendenaufruf hat ein sehr positives Echo gefunden, so dass die Finanzierung gesichert ist. Wir danken allen Spendern.

Am 16. September 2020 wurde die Klage fristgerecht eingereicht und am 17. September 2020 ein Rechtsschutzverfahren beantragt.

Da weder die Bürgerinitiative und noch der Verein über ein Klagerecht verfügen, wurde, wie bereits im ersten Verfahren ein Vertrag mit dem NABU Brandenburg geschlossen, der die Klage eingereicht hat.

Die Klage und das Rechtschutzverfahren wurden fristgemäß begründet.

In einer Pressemitteilung wurde die Öffentlichkeit über den Stand des Verfahrens informiert und auf den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. November 2020 hingewiesen, in dem ein Baustopp für den konfliktrelevanten Trassenabschnitt Bertikow-Golzow (Baulose 1-3) erklärt wurde. Das Bundesverwaltungsgericht wies in dem Entscheid ausdrücklich darauf hin, dass 50 Hertz auf dem südlichen Abschnitt der Trasse (Baulose 4-5) auf eigenes Risiko „Investitionen“ vornehmen könne, aber nicht über einen „bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss“ verfüge.

Für die erste Hälfte des Jahres 2021 wurde eine Entscheidung des Gerichts im Rechtsschutzverfahren in Aussicht gestellt.

Der Antrag, den Baustopp über die gesamte Trasse zu verhängen wurde vom Gericht abgelehnt, er greift aber im Konfliktgebiet (Bertikow – Golzow).

4. Öffentlichkeitsarbeit

Der Sprecher der Bürgerinitiative hat in verschiedenen Trassenrundbriefen die Mitglieder und Unterstützer der BI jeweils über den aktuellen Stand des Konflikts informiert und auch dafür gesorgt, dass auf unserer Homepage der jeweilige Stand des Konflikts nachvollzogen werden kann.

Auch über die Facebook-Gruppe kann man sich informieren.

Die Pressemitteilungen des Sprechers wurden an die relevanten Zeitungsredaktionen und den rbb verschickt.

In der Berichterstattung der Märkischen Oderzeitung (z.B. 14. August 2020) kommt die Position der Bürgerinitiative jeweils zur Geltung. Auch Antenne Brandenburg und die Fernsehsendung Brandenburg aktuell haben im Zusammenhang mit dem Klageverfahren über die Bürgerinitiative und den Freileitungskonflikt berichtet.

Die Barnimer Bürgerpost hat unsere Position In mehreren Beiträgen dargestellt. Sie hat zwar eine begrenzte Auflage, aber die Leserschaft ist einflussreich und uns gewogen.

Den 30. Jahrestag der Verkündung des Nationalparkprogramms im September 2020 nutzte die BI für eine Flugblattaktion, in der das Festtagsprogramm um den Punkt Gefährdung der Schutzgebiete durch große Infrastrukturprojekte bereichert und ein Spendenaufruf verteilt wurde.

Mit der Organisation der Klage gegen den Planergänzungsbeschluss blicken wir auf eine erfolgreiche Arbeit zurück und voller Zuversicht in das neue Jahr.

Hartmut Lindner, Sprecher

Erheblicher Holzeinschlag an der Trasse – 50 Hertz schafft vollendete Tatsachen

Holzeinschlag an der 220kV-Trasse im Baufeld 4.

Die von 50 Hertz geplante 380kV-Freileitung von Bertikow (bei Prenzlau) nach Neuenhagen (bei Berlin), die das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin, das Stadtgebiet von Eberswalde und den Naturpark Barnim quert, ist hoch umstritten und Gegenstand eines laufenden Rechtsstreits vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) und eines Rechtsschutzverfahrens. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Entscheid vom 12.11.2020 unseren Antrag für das laufende Rechtsschutzverfahren einen Baustopp für das gesamte Bauvorhaben zu verhängen, abgelehnt, da 50 Hertz zugesichert habe, in den Baufeldern 1-3 (Bertikow – Golzow) in denen die Vogelschutzgebiete liegen, auf die sich die Klage des NABU-Brandenburg gegen das Bauvorhaben stützt, keine Baumaßnahmen durchzuführen.

Mit Blick auf die Baufelder 4 (Golzow-Sydower Fließ) und 5 (Sydower Fließ-Neuenhagen) hat das Gericht ausgeführt:

Es mag sein, dass ein Erfolg des Antragstellers im Eil- und späteren Klageverfahren dazu führt, dass der Planfeststellungsbeschluss insgesamt beanstandet würde. Es ist aber Sache der Beigeladenen [50 Hertz] zu entscheiden, ob sie bereits Investitionen vornimmt, obwohl sie nicht über einen bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss verfügt.“ (BVerwG, 12.11.2020, Rdnr. 5)

Die Bedeutung dieser Passage ist seit Dezember im Baufeld 4 zu betrachten. Im Auftrag von 50Hertz sind als bauvorbereitende Maßnahme im Bereich der 220kV-Freileitung erhebliche Holzeinschlagarbeiten erfolgt, um die Trasse auszuweiten.

50 Hertz betrachtet die Rodung als Investition. Dass diese Rodungen im Fall eines Erfolgs unserer Klage nicht mehr rückgängig gemacht werden können, interessiert das Unternehmen nicht. Hier wird deutlich, dass der Sinn eines Rechtsschutzverfahrens in sein Gegenteil verkehrt werde kann, denn der Rechtsschutz sollte eigentlich verhindern, dass während des Zeitraums bis zur Entscheidung des Rechtsstreits unaufhebbare Tatsachen geschaffen werden.

Hartmut Lindner (Sprecher der BI)

Tauziehen um Baustopp für die Leitung

Rechtsschutz im Eilverfahren greift – Baustopp im Konfliktgebiet – 50 Hertz darf von Bertikow bis Golzow  keine Baumaßnahmen ergreifen – Im Trassenabschnitt zwischen Golzow und Neuenhagen nur auf eigenes Risiko
 

Der fristgerechte Eingang der Klage des NABU-Brandenburg in Kooperation mit der Bürgerinitiative (BI) und dem Verein „Wir in der Biosphäre“ wurde vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Das Gericht legte das Ende der Begründungsfrist auf den 25. November 2020 fest.

Die Klage hat allerdings keine aufschiebende Wirkung. Deshalb haben NABU und BI parallel einen Baustopp beantragt. Das soll verhindern, dass Tatsachen geschaffen werden. Formell handelt es um ein Rechtsschutzersuchen. 50 Hertz hat erwartungsgemäß beim Gericht beantragt, die Klage und auch das Rechtsschutzersuchen auf Baustopp abzulehnen. 

Bezüglich des Baustopps erklärte 50 Hertz, dass während der Dauer des Rechtsschutzverfahrens auf der Strecke zwischen Bertikow und Golzow (Baulose 1-3) keine Baumaßnahmen ergriffen werden. Die Strecke von Golzow nach Neuenhagen (Baulose 4 und 5) sollte allerdings aus dem Baustopp ausgenommen werden, da 50 Hertz hier Fundamentarbeiten für Masten und Holzeinschlag vornehmen möchte.

Dem hat die BI widersprochen und beantragt, diese Strecke auch in den Baustopp einzubeziehen.

Der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat nun am 12. November 2020 entschieden, diesen Antrag abzulehnen. Durch einen Schriftsatz von 50 Hertz vom 21. Oktober 2020, in dem 50 Hertz zusichert, auf den Baulosen 1-3 keine Baumaßnahmen während der Dauer des Rechtsschutzverfahren zu unternehmen, sei der Rechtsschutz gesichert.

Das Gericht hat auch klargestellt, dass alle Baumaßnahmen, die von 50 Hertz auf den Baufeldern 4-5 durchgeführt würden, auf eigenes Risiko des Unternehmens geschähen.

In der Begründung des Gerichts heißt es:

„Es mag sein, dass ein Erfolg des Antragstellers im Eil- und späteren Klageverfahren dazu führt, dass der Planfeststellungsbeschluss insgesamt beanstandet würde. Es ist aber Sache der Beigeladenen [50 Hertz] zu entschieden, ob sie bereits Investitionen vornimmt, obwohl sie nicht über einen bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss verfügt.“

Der 4. Senat hat ferner mitgeteilt, dass wegen älterer Verfahren eine endgültige Entscheidung über unser Rechtsschutzersuchen erst in der ersten Hälfte 2021 könne.

Diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist für uns insgesamt positiv zu werten, denn im eigentlichen Konfliktgebiet greift der Baustopp wieder, der durch die Entscheidung des LBGR vom 12. August 2020 hinfällig geworden war. Dass 50 Hertz auf der Strecke Neuenhagen Golzow Baumaßnahmen auf eigenes Risiko durchführen kann, ist schmerzlich, aber eine Konsequenz der Engführung des Konflikts allein auf Belange des Vogelschutzes, die auf der Strecke Neuenhagen – Golzow eben nicht geltend gemacht werden konnten, obwohl das Naturschutzgebiet Nonnenfließ-Schwärzetal im Baufeld 4 liegt.

Der 4. Senat hat auch keine Entscheidungen oder Aussagen getroffen, die die Entscheidung im Hauptverfahren in irgendeiner Weise für die BI negativ präjudizieren könnten.

Abschließend ist zu sagen: Klage- und das Rechtsschutzverfahren beginnen zu greifen.

Auch 50 Hertz beginnt das zu spüren.

Nicht über unsere Köpfe!

Keinen 380kV-Freileitung durch Schutz- und Wohngebiete!

Senftenhütte, 16. November 2020

Hartmut Lindner, Sprecher der BI

Bürgerinitiative klagt gegen neuen Planfeststellungsbeschluss

Prof. Michael Succow (links) im Gespräch mit dem Sprecher der Bürgerinitiative, Hartmut Lindner, der ihn über die neue Genehmigung für die 380kV-Freileitung informiert. Schon 2009 bei einem parlamentarischen Abend der Bürgerinitiative hatte Succow gesagt: „Geld ist vermehrbar, intakte Natur ist es nicht… Diese Leitung ist eine Leitung zu viel. Diese Leitung darf nicht errichtet werden!“ Er steht noch heute zu dieser Position und begrüßt deshalb die Ankündigung der Klage gegen den neuen Beschluss.

Die Bürgerinitiative „Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat!“ teilt mit, dass die von der Bürgerinitiative angeregte und koordinierte Klage des NABU-Brandenburg gegen den 2. Planergänzungsbeschluss des Landesamts für Bergbau, Geologie und Rohstoffe vom 12. August 2020 am 16. September 2020 eingereicht wurde.

Heute wird ein Rechtshilfeersuchen in gleicher Sache ergehen, das auf die Verhängung eines Baustopps zielt, um die Schaffung von vollendeten Tatsachen durch den Vorhabenträger 50 Hertz während des Klageverfahrens zu verhindern.

Die Bürgerinitiative weist seit 2008 auf die Gefahren und vielfältigen Risiken die mit der Errichtung der geplanten 380kV-Freileitung, die die Städte Eberswalde und Angermünde und die im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin gelegenen Ämter Joachimsthal und Britz-Chorin-Oderberg quert, hin. Besonders problematisch ist die Querung des Biosphärenreservats Schorfheide- Chorin und dreier europäischer Vogelschutzgebiete (Special Protection Area – SPA) und die Beeinträchtigung von kleineren Schutzgebieten (Flora-Fauna-Habitate).

In dem 2014 begonnenen Rechtsstreit gegen den Planfeststellungsbeschluss war die Klage des NABU-Brandenburg „überwiegend erfolgreich“, wie der Senatspräsident bei der Urteilsverkündung am 21. Januar 2016 erklärte, denn der angegriffene Planfeststellungsbeschluss wurde vom 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) als „rechtswidrig und nicht vollziehbar“ erkannt.

Ausschlaggebend für das Urteil waren Defizite in der Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Vorhabenträger erhielt allerdings die Chance, in einem Planergänzungsverfahren, den Nachweis anzutreten dass die Schutzziele in den europäischen Schutzgebieten und deren Bestandteile (die Vögel) durch die geplante 380kV-Freileitung nicht erheblich beeinträchtigt werden würden.

Von Seite der Bürgerinitative wurde stets bezweifelt, dass dieser Nachweis geleistet werden könnte, diese Aufgabe gleicht der Quadratur des Kreises.

2018 beantragte 50 Hertz das Planergänzungsverfahren, das am 12. August 2020 mit einer Genehmigung der Leitung durch das Landesbergamt beendet wurde.

In unserer gründlichen Prüfung des Beschlusses kamen wir zu dem Ergebnis, dass auch dieser neue Beschluss deutliche Ansatzpunkte zu einer aussichtsreichen Beklagung aufweist, weil die Belange des Vogelschutzes in den europäischen Vogelschutzgebieten und in einzelnen Flora-Fauna-Habitaten nicht gewahrt werden.

Das Vorhaben ist in unseren Augen nicht genehmigungsfähig und wir werden diese Position unter Anrufung des Bundesverwaltungsgerichts, das bezüglich dieses Leitungsbauvorhabens aus dem Energieleitungsausbaugesetz  von 2009 erste und letzte Instanz ist, durchsetzen.

Nicht über unsere Köpfe! Keine 380kV- Freileitung durch Schutz und Wohngebiete!

Senftenhütte, 16.9.2020

Hartmut Lindner, Sprecher der Bürgerinitiative

Flugblatt macht auf Gefahr für das Biosphärenreservat aufmerksam

Kurz vor der Festveranstaltung „30 Jahre Nationalparkprogramm“ im Kloster Chorin hat das Landesbergamt Brandenburg (LBGR) die umstrittene 380kV-Freileitung Bertikow-Neuenhagen, die das Biosphärenreservat und drei Europäische Vogelschutzgebiete (SPA) quert, genehmigt. Sie war bereits 2014 erfolgreich vor dem Bundesverwaltungsgericht beklagt worden (Urteil vom 21.1.2016).

„…Zwar ist das Vorhaben mit erheblichen Beeinträchtigungen der Vogelschutzgebiete „Randow-Welse-Bruch“ und „Schorfheide-Chorin“ in ihren für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen verbunden und infolgedessen gemäß § 34 Abs. 2 BNatSchG unzulässig. Jedoch darf das Vorhaben abweichend von § 34 Abs. 2 BNatSchG gemäß § 34 Abs. 3 und Abs. 5 BNatSchG zugelassen und durchgeführt werden.“                                                                                

(Beschluss des LBGR vom 12.8.2020, S. 105)

Wer schützt das Biosphärenreservat vor diesem Eingriff durch ein überdimensioniertes Infrastrukturprojekt, eine Freileitung mit Mastenzwischen 30 und 60 Metern Höhe und Traversen von bis zu 40 Meter Breite?

Unterstützen Sie die Klage des NABU-Brandenburg gegen diesen Beschlussdurch Ihre Spende an den Kostenträger des Rechtsstreits, den gemeinnützigen Verein Wir in der Biosphäre.

Hartmut Lindner, Sprecher der Bürgerinitiative

Kontoverbindung:

Begünstigter: Wir in der Biosphäre e.V.

IBAN: DE  18 1509 1704 0060 6979 49        

BIC: GENODEF1PZ

Institut: VR Bank Uckermark

Spenden an dem WiB e.V. sind steuerlich absetzbar.

Schützen Sie das Biosphärenreservat!

(v. i. S. d. Presserechts: Hartmut Lindner, Choriner Ende 5, 16230 Chorin)

Genehmigung für Uckermarkleitung erteilt – wir prüfen eine Klage

Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) hat das Genehmigungsverfahren für die Uckermarkleitung mit einem  Planergänzungsbeschluss fortgesetzt. Damit könnte die Leitung nun gebaut werden, wobei gegen den Beschluss eine Klagemöglichkeit vor dem Bundesverwaltungsgericht besteht.

Für die BI ist klar: Wir werden die Genehmigung mit unseren Experten und dem Anwalt prüfen und bei Aussicht auf Erfolg dagegen klagen. Im Planergänzungsverfahren haben wir unsere gut begründeten Einwände vorgetragen.

Der ergänzende Beschluss war nötig geworden, weil die Bürgerinitiative „Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat“ (BI) gegen die erste Genehmigung geklagt hatte.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Planfeststellungsbeschluss mit Urteil vom  Januar 2016 (BVerwG 4 A 5.14) für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichtes habe der Beschluss gegen zwingende naturschutzrechtliche Planungsvorgaben verstoßen, heißt es in der Pressemitteilung des LBGR zu Genehmigung.

Konkret beanstandete das Bundesverwaltungsgericht die Verträglichkeitsprüfung in Bezug auf die Vogelschutzgebiete Unteres Odertal, Randow-Welse-Bruch und Schorfheide-Chorin. Beanstandet wurde auch die Planung für die Gebiete Felchowseegebiet und Fischteiche Blumberger Mühle.

Die vom Bundesverwaltungsgericht festgestellten Mängel führten aber nicht zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses von 2014, sondern zu einer Ergänzung und zweiten Auslegung der Planungsunterlagen.

Diese wurden nun vom Bergamt geprüft und eine Genehmigung erteilt.

Darin haben – so der erste Eindruck – Vorhabenträger und derGenehmigungsbehörde die Bedenken vom Tisch gewischt.

Aus unserer Sicht ist die vorgelegte Planung nicht genehmigungsfähig. Auch die in der Pressemitteilung von 50 Hertz genannten Minimierungsmaßnahmen können den Vogelschutz nicht garantieren, denn die Markierungen an den Leitungen sind bei Nebellagen und in der Dämmerung nichtwirksam. Da sie von den Vögeln nicht erkannt werden können.

Wirksam wäre in sensiblen Gebieten die teilweise Erdverkabelung. Die BI hat hierzu im Planergänzungsverfahren einen Trassierungsvorschlag eingebracht.  Die Möglichkeiten der teilweisen Erdverkabelung zur Sicherung der Belange des Vogelschutzes werden nicht genutzt.

Die Leitungsführung geht durch das Eberswalder Stadtgebiet und tangiert auch die Stadt Angermünde, die bereits stark durch Hochspannungsleitungen belastet ist.

Durch eine Umtrassierung, die östliche Umgehung des Biosphärenreservats, hätten diese beiden Städte und das Biosphärenreservat geschont werden können. 

Der Konflikt ist mit der neuen Genehmigung nicht gelöst, vielmehr geht er in die nächste Runde. 

Nicht über unsere Köpfe!

Keine 380 kV-Freileitung durch Schutz- und Wohngebiete!

Hartmut Lindner, BI-Sprecher